OÖ. Heimatblätter 1978, 32. Jahrgang, Heft 1/2

sich genöthiget, abermals eine Anzeige zu ma chen, daß sein vom Hochmuth, und Aufgebla senheit halbverrückter, und in seiner Auffüh rung erzlüderlidier Kaplan ... so wie vor, also auch nach gemachten Concurs, seine Ausschwei fungen im Trinken, Frequentirung der Wirts häuser, imd nächtlichen Ausbleiben immer fort setzet, imd auf die Nacht richtig wo nicht ganz, wenigstens so berauscht ist, daß ich ihm mit gutem Gewissen weder eine Taufe, noch einen Speis gang nächtlicher Weile mehr anvertrauen köimte . . Fries verfaßte am 14. September 1793 eine kurze Abbitte und gelobte Besserxmg. Tags darauf schrieb Steininger, er wolle alles verge ben xmd ziehe sein Gesuch um Versetzung des Kaplans zurück. Am 28. Oktober 1793 mußte er indes seine Bitte erneuern. Fries habe keines seiner Versprechen eingehalten. „Wirklich ist er weit stärker verrückt'', schreibt Steininger unter anderem, „als jemals. Denn nun fängt er an verliebt zu werden, und schwäzt vom Heirathen. Schon zu zweymalen sagte er es zum größten Aergerniß der Nonnen, und ihrer Dienstbothen im Kloster, er wolle sich dispensiren lassen, und heirathen, die Franzosen thäten Recht, daß sie ihren Geistlichen das Heirathen erlaubten, er wolle es auch so machen, mehr hievon zu schrei ben, verbiethet die Ehrbarkeit." Der Dechant von Wartberg ersuchte am 6. November 1793 das Konsistorium ebenfalls um Versetzung Fries' tmd „zugleich für diesen Pfarrer, der wegen sei nen schlechten Gesicht zu den nächtlichen Speis gängen in seinen beschwerlich — und weiten Bezirk einen tauglichen Gehülfen nöthig hat", für einen Kooperator. Fries mußte sich einer Korrektion imterziehen, Betrachtungen machen und ihm gestellte Punkte ausarbeiten — sie lie gen den Akten bei. Als erste Frage stellte man ihm: „Ist es dem Seelsorger anständig, Wirthshäuser zu frequentiren?" Seine Antwort lautet, ein wenig verklausuliert, aber doch deutlich: Ja. In der Folge wurde er nach Liebenau versetzt. Dannerbauer führt ihn mit „Todestag tmd Alter unbekannt" tmter den 1795 verstorbenen Prie stern an^^. Vielleicht verließ er damals sein Amt. Mit 11. November 1793 (nicht 1795) wurde der Garstener Exbenediktiner Paulus Spieller (Spil ler), seit 1792 Pensionist in Steyr, unter Hinweis auf den Priestermangel wieder in die Seelsorge berufen und zum Kooperator ernannt; von ihm hören wir weiter nichts mehr aus Windhaag. 1798 wurde Spieller Provisor in Aschach an der Steyr. 1801 wurde der Exnonnenkonvent aufgelöst. Es gab noch „Klosterfrauen", sie bekamen eine Pension von 200 fl jährlich und ein Ausstaffiertmgsgeld von 100 fl bewilligt. Das Gebäude mußte von der bisherigen Vorsteherin an den Herrschaftspfleger übergeben werden. Relativ bald meldete sich das Alter. Am 31. Jän ner 1791 schrieb Steininger sein erstes Testa ment, von dem wir oben schon berichteten. Da rin setzte er das Armeninstitut zum Erben quoad proprietatem, quoad usum fructum auf Lebens zeit seinen Bruder Joseph Steininger ein. Der Haushälterin Magdalena Zeilinger sollten 500 fl und einige Gegenstände gegeben werden. „Mei nen wenigen Bücher Vorrath legire ich dem löbl. Curaten Hause zu Maria Scharten, ausgenom men Calmets Commentar und Iselins großes Le xikon" — diese sollte der Bruder erhalten. Testa mentsvollstrecker sollte sein Nachbar Siegmund von Baumgarten, Pfarrer von Rechberg, sein. Gut ein Jahr später verletzte sich Steininger schwer beim Sturz von der Stiege, wie Dechant Ignaz Schmidhuber am 23. März 1792 dem Ordi nariat mitteilte; Steininger mußte eine Zeitlang im Zimmer Messe feiern. Am 29. Juli 1803 meldete er dem Konsistorium, es habe ihn am Sonntag nach Pfingsten eine „todesgefährliche Krankheit" überfallen, jetzt könne er sich zwar wieder im Zimmer bewegen, aber in die Pfarrkirche dürfe er noch nicht. Am 30. Juli 1803 bewilligte ihm das Ordinariat die Meßfeier im Zimmer. Am 3. Juni 1802 schrieb Steininger sein endgül tiges Testament, welches einen Rückgang seiner materiellen Mittel gegenüber 1791 erkennen läßt. Universalerbe wurde nunmehr die Windhaager Pfarrkirche. Gerätschaften seien zu versteigern, vom Erlös und dem vorhandenen Bargeld sollte zwei Drittel die Kirche und ein Drittel das Ar meninstitut erhalten. Beim Stift Kremsmünster habe er 400 fl anliegend, was er der Wirtschäfterin Maria Zeilingerin vermachte, „besonders we gen der Pflege in mehreren Krankheiten, die ich Dannerhauer, General-Sdiematismus II, S. 22. 78

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