schein bei der Orgl einmehmen, alß dann mög man nach dem Orgimacher sdireihen"^^ Das plötzlidie Entgegenkommen des Rates ge genüber Prudentius erscheint umso eigenartiger, als im selben Jahr die bereits lange andauernden Unstimmigkeiten zwischen Stadtpfarre imd Rat haus einem bizarren Höhepunkt zustreben. Nach dem man es wiederholt verstanden hatte, eine vom Landeshauptmann verfügte Beiziehung des Pfarrers zur Lichtamtsrechnung zu verweigern, entschließt sich der Rat endlich dazu, die Rech nungen der Landeshauptmannschaft mit dem Er suchen zu übermitteln, dem Pfarrer tmter wei terer Verweigerxmg der Herausgabe lediglich die Einsicht zu gestatten®^. Im Zusammenhang mit der konzilianten Haltung der Bürgerschaft im Rahmen der Orgelerneuerimg scheint es wich tig anzuführen, daß beide Pimkte während der Ratssitzungen am 8. und 15. August unmittel bar aufeinanderfolgend eine ausführliche Behandltmg erfahren haben. Konrad Meindl, der sich anläßlich seiner Beschreibimg des städtischen Lichtamtes konkret mit diesem Problem ausein andersetzt, meint dazu wörtlich: „Hieraus geht hervor, daß der Einfluß des Stadtpfarrers auf die Kirdien-VermögenS'Verwaltung in Folge der Re formation ein sehr beschränkter war"^^. Da seit der letzten Durchsicht der Orgel (1602) immerhin vierzehn Jahre verstreichen mußten, konnte dem nunmehrigen Ruf nach fachkundiger Hand das gebührende Verständnis nicht versagt werden. Obwohl schriftliche Abmachimgen zwi schen dem Orgelbaumeister und seinen Auftrag gebern nicht mehr existieren und auch in den überlieferten Quellen eine namentliche Nennung nicht stattfindet, konnte die Identität des Mei sters aufgrund des vorhandenen historischen Da tenmaterials im Vergleich mit den nunmehr zutage getretenen archivalischen Beständen er mittelt werden. So stützt sich ein gewichtiges Indiz auf die Annahme, daß die Kontaktaufnah me mit dem Handwerker vom Rat der Stadt Wels angebahnt worden ist. Wie wir dem wei teren Verlauf der Dinge entnehmen können, scheint damit eine rasche Zuspielung eines lukra tiven Auftrages an eine absolute Vertrauens person festzustehen. Nachdem in der Ratssit zung am 8. August die „Renovirung der OrgV und insbesondere der Schriftverkehr mit dem Orgelbauer kurze Erörterung findet®^, stellt ims die Niederschrift vom 15. desselben Monats vor vollendete Tatsachen. Ihr Wortlaut bezeugt eine mehr als großzügige Haltung der Stadtväter ge genüber dem verpflichteten Meister: „Mit dem orgel macher hatt man auf 300 fl geschloßen Vnd da er mit dem selben nit bestehen kunte Vnd man die arbait sehen kuntte, wolle man sich auch noch mit den 50 fl die er noch weiter begert new einstellen"^^ Hier enden die Aufzeichnungen in den Rats protokollen. Ihnen stehen die Eintragungen in die Lichtamtsrechnungen der Jahre 1616, 1617 und 1618 gegenüber. Aus ihnen lassen sich nicht nur die Gesamtkosten ermitteln, auch folgender Hinweis auf Paul Peuerl findet sich unter der Belegzahl 32 des Jahres 1616: „Arn tag Michaely Zalt Ich dem Orgelmacher von Steyr / so die alhiige Orgel Zumachen . . ' f00/^ Im Jahr darauf rechnet Lichtmeister Christoff Hofinger die Auszüge 25, 26, 27, 28 und 29 ins gesamt ab und zahlt an den Steyrer OrgelbauStadtardüv Wels, Ratsprotokoll 1616, Hs. Nr. 24. Die Formulierung „herüber bringen lassen'' deutet übri gens bereits auf einen Wohnsitz des Meisters jen seits des Traunflusses hin. Ebenda. Meindl, a. a. O., 2. Teil, S. 28 f. Ratsprotokoll 1616. Ebenda. Stadtarchiv Wels, Lichtamtsrechnung 1616, Schuber Nr. 746. 70
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