wie auch als Instrumentenmacher®^ dient er dem Stift in mannigfachster Weise; neben der Erneuertmg von Chor- xmd Hauptorgel werden ihm zahlreiche andere Aufträge, so z. B. die Über sehung f,Irer Gnaden Instrumenta"^^ oder der Bau von Kleinorgeln, erteilt. Wegner, der von Johann III. stets gut entlohnt, ja sogar mit Grati fikationen in der Form von Getreidezuwendun gen bedacht wird, nützt das Ableben des Abtes schamlos aus, indem er sich den noch offenen Verpflichtungen aus seinen Kremsmünsterer Ver trägen zu entziehen versucht. Wie schlecht der Handwerker alle Vertrauensbeweise schließlich honoriert, bezeugt folgender Brief des Stiftes Kremsmünster an den Welser Bürgermeister Balthasar Voglsanger vom 20. Oktober 1600®^: „Edler Vnnd Erenvesfer Sonders lieber herr Bur ger: maisfer, Demselben sein vnnser beflissen willige dienst Zuvor. Weiland vnser genediger herr, herr Johann, gewester Abbt alhie seliger gedechtnußes. hat verschinen Zehenden January. dises Jars. Fridrichen Wegner, Orgl: vnd Instru mentmachern Zu weiß, auf sein gehorsam bitten, wegen praeparier: oder madiung aines bestehen Positifs. ab hieigen Hofcasten, Zehen mezen Khom. Jn ainen Per .l.fl. Vermög hereingegebenen Scheines, geben Vnd raidien lassen. Dagegen er Vnzt auf Völlige AusZalung, gemeltes Positiv, Vorlengst hete ferttig machen sollen. Welches aber biß dato nit beschehen. Wann wir dann erindert werden. Das er Maister Friderich, sich von Weiß hin: weg. Vnd anderer ortten, ausser Landts Zubege ben, vor: habens, seine Sachen aber noch Zu Weiß verbanden sein sollen, Also lanngt an den herrn Vnser freundt: Vnd Nachbarlich bitten. Der wöll Ime Wegner, sein Varnuß. Vnnd vor handen Sachen, so lanng vnd vil in Arrest nemen, Vnd dannen nit Volgen lassen, Vnzt er oder Jemandts anderer Von seinetwegen, sich alhero Verfüegen, Vnnd diß empfanngene Traidt. in gelt, wie sich gebürt, ablegen Vnd richtig machen Das . neben deme es an Ime selbs ganz billich, solle vmb den herrn, in dergleichen Vnd andern fähin. Nachbarlichen beschuldet werden. Den gn: Gottes vns bevelchend, Datum Krembßmünster den. 20. octobris Anno 1600 Des Herrn F. Leonhardus Prior D: Willige Hanns Pergl Hofrechner MRäminger Hofschreiber Der weitere Verlauf dieser peinlichen Affäre ist aus den vorliegenden Quellen nicht zu rekon struieren. Da Wegner in keiner Lichtamtsrech nung nach der Jahrhundertwende aufscheint, scheinen die Informanten des Stiftes bezüglich der Reisevorbereitungen des Handwerkers recht behalten zu haben. Zur Behebrmg der anstehen den Mängel gewiimt man endlich 1602 einen Meister aus Gmxmden, wie der nachstehende Vermerk aus der Rechnung desselben Jahres zeigt: „Wolfgangen Zelt vonn Gmundtn welcher an den Pusaunen. PlaßPälgen. Ruckh Positif, Vnnd Im anderm an der Orgl gebessert, Inn beysein des Orga,nisten Dem Ersten Apprillis geben. 5flf'^^. DIE ERNEUERUNG DURCH PAUL PEUERL Wenn nun den Arbeiten Peuerls ein gesonderter Abschnitt gewidmet ist, liegen die Gründe in drei gewichtigen Faktoren, als deren erster zwei fellos die Persönlichkeit des Meisters selbst zu 52 Ein geschickter Orgelbauer verstand sick damals zu meist auf den Bau sämtlicher Tasteninstriunente (auch Virginale, Cembali, Clavichorde u. a.). Da als Sammel begriff für die Klaviere jener Zeit die Bezeichnung „Instrument" geläufig war, galt als Instrumenten macher lediglich der Klavierbauer im heutigen Sinne. Selbst Praetorius nennt die Leute dieses Berufsstandes „Instrumentenmacher", obwohl er sich andererseits für klare terminologische Richtlinien auf diesem Gebiet einsetzt. Dazu in seinem Syntagma musicum II auf Seite 11: „Denn weil das nomen INSTRUMENTI gar generale, vnd auff alle Instrumenta musicalia, praesertim univoca, oder Ornament Instrumenta, wie sie in Tomo tertio genennet / als da sind / Zincken / Posaunen / Flotten / Geigen / vnd wie die andern alle Namen haben mögen / referiret vnd gezogen werden muß; so kan es also eng nicht gespannen / noch in specie auff ein einiges Instrumentum Omnivocum allein re feriret werden. Vnd daher muß man auch die jenigen / die da auff der Symphony oder Clavicymbel spielen können / nicht in gemein Instrumentisten, sondern ad differentiam Organisten nennen." 52 Kellner, a. a. O., S. 143. 54 Stadtarchiv Wels, Schuber Nr. 271. 55 Stadtarchiv Wels, Lichtamtsrechnung 1602, Schuber Nr. 744. 68
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