OÖ. Heimatblätter 1977, 31. Jahrgang, Heft 3/4

Die Bierbrauerei in Neumarkt im Mühlkreis Von Robert Staininger Durch die natürliche Lage des Marktfleckens auf einem Bergrücken, vor allem aber durch die Ein mündung der einst wichtigen Handelsstraße, die von Mauthausen über Wartberg und Hagenberg nach Neumarkt führt, in jene, die von Linz über Gallneukirchen, Neumarkt, Freistadt und weiter nach Böhmen geht, war Neumarkt schon immer ein Rastplatz für die vielen Pferdefuhrwerke, die hier einst durchkamen. Um den Neumarkter Berg heraufzukommen, brauchte ein Fuhrwerk mit schwerer Ladung einen Vorspann, wozu im Bau ernhaus am Fuße dieses Anstieges eigens zu die sem Zweck Pferde gehalten wurden. Vielleicht wurde vor 1171, unter dem Baben berger Heinrich II. Jasomirgott, Neumarkt („novum vorum") schon aus diesem Grund gegrün det, um als wichtiger Rastplatz zu dienen. So wie in manch anderen Orten wurden auch in Neu markt nicht nur die Pferde versorgt, auch die Fuhrleute labten sich; sie haben hier genächtigt und sicherlich auch, besonders an heißen Som mertagen, getrunken. Was aber konnte man zur damaligen Zeit in Neumarkt trinken? Hier gibt uns die Urkunde Herzog Rudolfs IV. Auskunft, denn inzwischen wurde die Grenzstadt Freistadt durch den Ba benberger Herzog Leopold VI. und Rudolf von Habsburg gegründet und mit Privilegien aus gezeichnet. Herzog Rudolf IV. verlieh 1363 der Stadt auch noch das berühmte und wichtige Meilenrecht, in dem es heißt: „... dazu haben Wir unseren ehegenannten Burgern von der Freyenstadt die Gnad getan, von neuen Dingen für uns, unsere Brüder, Erben und Nachkommen und tuen auch wissentlich mit diesem Brieff durch sonder Nuz und frommen derselben unserer Stadt, daß Niemand, er seye Edl oder unedl, innerhalb einer Meill um die Stadt herumb kei nen Wein, Meth, noch Bier schenken soll. Er habe es dann aber von einem Burger daselbst gekauft.. Somit gab es in Neumarkt auch schon Bier, entweder vorerst gekauft oder etwa auch schon selbst gebraut in den einzelnen „Leutgöben", wie die Gasthäuser einst hießen. Das Bierbrauen an sich war, wie schließlich alle Ge werbe, zuerst Haushandwerk, also als Haustrunk gedacht, wozu jeder Marktbürger das Recht hatte. Im Jahre 1442 beschwerten sich Freistadts Bürger meister, Richter und Rat beim Burghauptmann Wilhelm v. Zelking in Weitra, daß gegen ihre Stadtprivilegien des Meilenrechtes sein „Hintersäss", Jakob Pader, Bier an der böhmischen Grenze gekauft, dann ausgeschenkt und Speisen dazu gegeben habe wie ein Leutgöb, dadurch hätte die Stadt einen beiläufigen Schaden von 50 Pfund erlitten und ersucht, das Bierschenken zu untersagen. Leider ist in diesem Schreiben nicht angegeben, wo Pader das Bier ausgeschenkt hatte, wahrscheinlich aber an der Straße, die durch den Freiwald nach Weitra führte, weil zuletzt bemerkt wird, daß dieser der Herrschaft und der Stadt kein Ungeld leisten brauche. Bis auf drei waren die Häuser des Marktes Neumarkt seit dem Jahre 1220 der Herrschaft Schloß Freistadt untertänig und zinspflichtig, war also ein kaiserlicher Markt, weil die Herr schaft Freistadt damals dem Landesfürsten ge hörte. Die übrigen drei Häuser waren zur Herr schaft Schloß Weinberg zuständig. Leider ver nichtete der Großbrand vom Jahre 1609 nicht nur sämtliche Häuser des Marktes, sondern auch alle Schriften und Urkunden beim damaligen Markt richter. So mußte erst in Wien um Erneuerungen der Privilegien nachgesucht werden, welche 1613 erfolgten, um den Markt wieder in alter Wirt schaftlichkeit erstehen lassen zu können. In der damaligen Zeit geschah es, so berichtet uns eine Schrift aus 1442, daß man in Freistadt den Hager und auch den Pfaffenmüllner von Neu markt ertappte, als sie böhmisches Bier durch die Stadt durchschmuggeln wollten. Sie mußten daher das Bier nach dem Niederlagsrecht drei Tage zum Kauf feilhalten, allfällig auch von Bürgern rückkaufen, aber dann erst heimführen. Wahrscheinlich war das böhmische Bier damals besser als das Bier von Freistadt. So errichteten die Marktbürger von Neumarkt nach dem gro ßen Brand, etwa zwischen 1613 und 1616, ein eigenes Marktbürgerbräuhaus, sicherlich auch um den 19 Marktbürgern ein weiteres, einfaches Einkommen zu verschaffen. Doch die Stadt Freistadt mit ihrem Bürgermei ster, Richter und Rat berief sich auf ihre be sonderen Privilegien, vor allem auf das Nieder lagsrecht, damit auch auf das Meilenrecht, und wollten nicht anerkennen, daß in Neumarkt eine

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