OÖ. Heimatblätter 1976, 30. Jahrgang, Heft 1/2

mit dem früheren Abt zurückzuführen ist. Im November suchte er dann beim Abt von Garsten um Verleihung einer Pfarre oder um eine Emp fehlung an den Prälaten des Schottenklosters in Wien an. Roman von Garsten wandte sich an den Abt von Kremsmünster und verlangte Auf klärung über den ganzen Sachverhalt und über die eventuelle Schuld des Pfarrers. So dürfte Spindlers weiterer Lebensweg durch die Verbin dung mit den beiden „Zauberern" gekennzeich net gewesen sein. Im Verzeichnis der Urteile des Landgerichtes Scharnstein aus der Zeit von 1615 bis 1742 findet sich nur der eine Zaubereiprozeß gegen Hans Hartmann. Die Todesstrafe wurde aber auch für andere Verbrechen angewendet, und es ist für die Jurisdiktion des 17. Jahrhunderts nicht ver wunderlich, daß in diesem Zeitraum weitere 15 Todesurteile gefällt wurden, die auch beim Scharnsteiner Hochgericht vollstreckt wurden. Auf Kindesmord, Diebstahl, Sodomie, Totschlag, Mord, Raub und Brandstiftung stand ebenfalls die Todesstrafe „mit dem Strang" oder „mit dem schwerdt", wobei nach der Hinrichtung „von leben zum todt" oft noch das Rädern, Pflöcken oder Verbrennen des Leichnams folgte^®. Aber im Hof- und Landgericht Kremsmünster fand nur zehn Jahre nach dem Urteil über Hans Hartmann ein Prozeß wegen eines ähnlichen Vergehens statt^^. Das „Crimen laesae maiestatis divinae et alia non dicenda vel scribenda enomissima delicta", Hostienschändrmg imd Teu felsspuk, wurde einer Reihe von Leuten vor geworfen. In einem grauenhaften Prozeß erlitt die sogenannte „Käbergesellschaft", nach dem Delinquenten Hans Käberger, einem Wirt aus Wartberg, für ihre Vergehen schwerste Bestra fung. Hingerichtet wurden der Leinweber Sig mund Ridler (gerädert und verbrannt), der Wartberger Wirt Hans Käberger (Zwicken mit glühenden Zangen, Rädern und Verbrennen), der Kumpfmüllner Wolf Kämesberger vmter Schlierbach (auf dem Scheiterhaufen strangu liert), der Untertan Leorrhard Prunmayr auf Winn bei Adlwang, der gewesene Stiftshofmaier Hans Huebner und Mathias Spänner (alle drei geköpft und ihr Leichnam anschließend ver brannt) und schließlich zu Hall Georg Käberger. Drei weitere Beteiligte, Heinrich Haaß, Jakob Heinrich und Katharina Käbergerin wurden aus dem Gebiet des Landgerichtes verwiesen. Noch 1665 wurde in Kremsmünster ein verspätetes Mitglied der Bande, der Spielmarm imd Lein weber Andre Schmidinger aus Wartberg „um seines greulichen Verbrechens willen" enthauptet und beim Galgen zu Staub und Asche verbrannt. Archiv Kremsmünster Gc (Herrschaft Scharnstein) XIIV4. Byloff, Fritz: Hexenglaube und Hexenverfolgung in den österreichischen Alpenländern. Berlin—^Leipzig 1934, S. 95.

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