OÖ. Heimatblätter 1976, 30. Jahrgang, Heft 1/2

zu, behauptete aber, den Hartmann wegen seiner Lügerei mit dem Stab aus dem Pfarrhof gejagt zu haben. Ursache und Beginn des Bekannt werdens mit Langemann gingen auf die Aussage eines fahrenden Schülers zurück, daß im Hause des Steinmaurers ein Schatz liege. Anläßlich einer Anwesenheit in Kremsmünster, bei der die schlechte finanzielle Lage bejammert wurde, in formierte Spindler den Hofrichter Albrecht. So gar Abt Bonifaz ließ sich für die Sache begeistern und schickte hierauf F. Egidius und F. Sebastian sowie den Hofrichter Albrecht zum Hause des Steinmaurers. Mit Reliquien und geweihtem Wasser kamen die Kremsmünsterer an die be sagte Stelle. F. Egidius und der Hofrichter schlüpften auch in das angezeigte Loch, fanden aber nur ein „Aquaedukt". Durch das allgemeine Gerede, daß Langemann Sachverständiger auf dem Gebiete des Schatzgrabens wäre, „weillen das gemeine geschrei gewesen, das Langeman mit schätz grabn kenne umbghen''^®, trat der Pfarrer mit diesem in Verbindung. Langemann bestieg auch das Loch, sprach wohl vom Vorhan densein eines Schatzes, daß es „aber noch nicht zait und zümblich gefährlich wegen des gesteines" wäre. Langemann kam dann noch mals, zog aber unverrichteter Dinge wieder ab „weillen er auch befunden, daß ein wasser Lauff wehre". Auch die Anschuldigung, daß er durch Hartmann als Boten mit dem Langemann „wegen führung eines werkhs" Beziehungen aufgenommen hatte, gab Spindler zu, allerdings wäre dies ohne Erfolg geschehen, „weillen die leuth von Frankhmarkt, die den Geist haben sollen bringen, sein außblieben". Spindler dürfte überhaupt die ihm an gelasteten Verfehlungen durchwegs eingestanden haben, wie das Schreiben der Bestätigungen für Hartmann, die den Langemann als ,Kunstmeister' auswiesen, weiters die Geschichte mit der Stola zum ,Einbinden' des Geistes, auch die Übergabe von geweihten Wachskerzen, Tauf- und Weih wasser, die er dem Langemann „gegeben generali intentione darmit geister zu panen; wan selbige etwas thätten bringen, das sie es nicht mehr kente wegführen". Spindler bestritt auch nicht, dem Langemann drei konsekrierte Hostien ver sprochen zu haben in der Hoffnung, auch einen Teil des Geldes, das der Geist verschaffen sollte, zu bekommen und er gab auch ganz offen zu, daß er nur aus dem Grund nach einem Geist forschen ließ, um dadurch zu Geld zu kommen und sich der Schulden zu entledigen. Er beteuerte lediglich, daß er niemals bei Geisterbeschwörun gen anwesend war und auch keinerlei Segens formeln von Langemann gelernt habe. Finan zielle Auslagen nahm der Pfarrer nur für Hart mann auf sich, dem er 15 oder 20 Kreuzer gege ben hatte, den Langemann versah er lediglich mit Speise und Getränk. Allein diese Aussagen der drei Verdächtigen dürften aber zur Anklageerhebung noch nicht voll ausgereicht haben, denn am 5. und 6. Sep tember, am 1. und 2. Oktober war der Hof richter von Kremsmünster wieder bei Verhören anwesend. Vom 12. bis 16. November erfolgte darauf die ,peinliche Frage' der Delinquenten Hartmann und Langemann in Fernstein durch den Scharfrichter Meister Stephan aus Linz. Das „Auszügl" seiner Rechnungslegung^^ zeigt, daß den beiden in Fernstein die Tortur auferlegt wurde und daß Hartmann fünfmal gebunden wurde, wofür der Scharfrichter 5 Gulden ver langte. Zweimal wurde er auf die Leiter gewor fen und auch „torquierf. Auf diese Weise erreichte man, was man wollte, und gleich ver besserte sich auch die Kost für den Gefangenen Hartmann. Betrug die Geldsumme für die Ver köstigung vom 30. Juli bis zum 20. November, für III Tage, 9 Gulden (fl) 2 Schilling (ß), so erhielt er vom 20. November bis zum 16. Dezem ber, für 27 Tage, Essen im Wert von 5 Gulden 3 Schilling (ß) 6 Pfennig (d), dazu noch 2V2 ,khandl' Wein rmd 12 ,khandl' Bier^®. Man hatte mit der Tortur ein umfangreicheres Geständnis bekommen, die Anklage lautete auf Ebd. Antwort auf Frage 1: Ob Ehr die Schäm- und Pernstain verhaffte; nemblich den Hartman und Langeman Weißgärber zu Kirchdorf khenne und aus was Ursachen sey bekhant wordten und mit ihnen in so guete Comunion komben. Archiv Kremsmünster Gc 1/7 1648. Ebd. Auszug waß vom 30. Jully bis 16. Dezember 1648 in wehrundter Verhafftung auf den Hartman auß der Hoftafferne in Essundter Speiss durch den Gerichtsdiener ins Schloß hinaufgetragen worden.

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