OÖ. Heimatblätter 1975, 29. Jahrgang, Heft 3/4

terstelligen Gefällen, durchgehends bis Ende 1661 die zwei Drittel freiwillig nachsehen haben wollen, von dem einen zu zahlen verbleibenden Drittel aber sie allererst wiederum ein Drittel anno 1663, das andere 1664 und das dritte 1665 neben denen heurig 1662jährigen, wie auch fürohin aufs Neue laufenden Ordinari Gefällen bezahlen und entrichten sollten"; außerdem sah er jenen Untertanen, die bis jetzt ihre Gefälle ordentlich entrichtet hatten, gleichsam als Beloh nung, den Kasten- und Traiddienst für 1662 nach. War es nun die Milde, war ihnen der Schrecken in die Knochen gefahren, die Bauern taten das einzig Mögliche, das ihnen zu tun ver blieb, sie gelobten Treue und Gehorsam. Das erste fällige Rüstgeld zahlten sie auch tatsächlich am 14. Dezember. Nachdem diese Angelegenheit abgeschlossen war, konnten die Gefangenen weiter verhört werden; dies dauerte bis zum 13. Dezember. Doch als es nun hieß, die Urteile zu fällen, kamen die Mitglieder der Kommission in arge Verlegen heit; hatte man erst gedacht, zehn bis zwölf der Angeklagten hätten ihr Leben verwirkt, erklärte der Landrichter, daß er zweifle, „ob auch einer aus denen Examinierten das Leben verwirkt haben solle, weillen er aus derselben Aussag finde, daß sie nit ex dolo sondern allein ex errore und Armut" so gehandelt hätten; es hatte sich ja nur um ausständige Abgaben und nicht um Aufstand gehandelt. Was war zu tun? Hinrich tungen waren bereits angekündigt worden, die Bauern sollten eingeschüchtert werden. In dieser, für die Kommission doch sehr mißlichen Lage, beschloß man, einige Rechtsgelehrte beizuziehen; sie von Linz zu holen, schien nicht ratsam, da durch die weite Entfernung zu viel Zeit ver streichen müßte, also wandte man sich nach Salzburg, und von dort trafen dann auch am 16. Dezember die beiden vom Rektor der Univer sität entsandten Rechtsgelehrten Dr. Hermann Hermes und Dr. Christoph Plumbacher (Bluembacher) ein. Sie fanden schließlich doch noch einen Grund, drei Todesurteile aussprechen zu können; sie waren der Meinung, es hätten zwar alle das Leben verwirkt, da man aber nicht alle hinrichten lassen könne, sollten zum Schrecken und zum Exempel elf zur Richtstatt geführt und von diesen dann zwei oder drei, welche die ärgsten Rädelsführer gewesen waren, wirklich hingerichtet werden. Der 18. Dezember wurde für die Hinrichtung bestimmt; allen Untertanen war befohlen worden, zu der Exekution zu er scheinen. 61 Zimmerleute hatten auf dem Markt platz eine Tribüne errichten müssen. Elf der Gefangenen wurden zum Tode verurteilt, näm lich Georg Reichl in der Straß, Handlbauer genannt, Hans Freinberger im Hof, Tobias Stäzner im Stainach, Wolf Miller an der Oedt, Abraham Gindtsberger zu Haubern, Simon Stäzner an der Mühl, Christoph Reichl zum Gausern, Wolf Schrueggmayr zum Fach, Hans Obernauer zu der Rien, Matthias Enssinger am Hof und Georg Schoßleithner im Holz. Die Hin richtung erfolgte durch Köpfen. Im Urteil war noch bestimmt worden, daß die Köpfe der beiden Hauptangeklagten „an gehörigen Orten" (vor ihren Häusern) jeder auf einen besonderen Pfeil gesteckt, und dann auch ihre Körper dort ver scharrt werden sollten. Wirklich hingerichtet wurden dann der Handl bauer und Hans Freinberger; dem Tobias Stäzner, der bereits gebunden zur Richtstatt geführt und dessen Hals bereits entblößt war, wie auch den übrigen acht wurde das Leben geschenkt, doch wurden sie für ihr Leben lang an die ungarisch türkische Grenze verwiesen; der Obrist-Wachtmeister Maxwell v. Tinnel erhielt sie schließlich als Leibeigene für seine Güter in Mähren. Die Leichen der beiden Hingerichteten wurden vom Freimann einerseits im Garten der verwüsteten Behausung des Handlbauern, andererseits im Moos unter dem dort aufgerichteten Hochgericht verscharrt. 14 Bauern wurden in der Folge noch von ihren Höfen abgestiftet; binnen sechs Wochen und drei Tagen mußten sie ihr Gut verkauft und das Land verlassen haben, weitere 28 Bauern wurden zu Geld- und Kirchenstrafen verurteilt. Am 17. Dezember 1662, als bereits das Urteil feststand, sandte der Landeshauptmann ein Dankschreiben nach Salzburg für die Grenz besetzung, erwähnte, daß die Sache zu einem guten Ende gebracht und die Soldaten von den Grenzorten wieder abgezogen werden könnten. Die gesamten Kosten dieser Aktion beliefen sich

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