geschlagenen Handlungsweise dieser „Rädels führer" beim Kaiser Leib- und Geldstrafen zu beantragen. Dem Pfleger hinwieder trug der Lan deshauptmann auf, künftig besser Bericht zu erstatten und vor allem die Neuerungen, die durch seine Frau eingeführt worden seien, falls sie stimmten, schnellstens wieder abzustellen. Sollte aber von selten der Bauern wieder ähn liches vorkommen, dann wäre der Anführer sofort zu verhaften und in das kaiserliche Schloß nach Linz zu bringen. Weitere Eingaben der Mondseer halfen nidits. Hatte sich bis jetzt fast alles auf schriftlichem Wege abgespielt, kam es am 2. Juli 1601 zu einem ersten Zusammenstoß. Der Pfleger hatte die Vertreter der Hüten vorgeladen, anstelle von zwölf Personen erschienen jedoch über hundert Bauern; sie brachten nun auch mündlich ihre Beschwerden vor, forderten Abhilfe und weiger ten sich, die sogenannten Hauptschuldigen nam haft zu machen. Weitere drei Männer wurden nach dieser Versammlung verhaftet®. Trotz aller Strafandrohungen und der momen tanen deutlichen Niederlage gaben die Bauern jedoch nicht auf. Diesmal wendeten sie sich an Erzherzog Matthias, und hier wurde schnell ent schieden; der Pfleger von Wildeneck wurde beauftragt, die Gefangenen, soweit sie keine Malefizverbrechen begangen hätten, gegen Kau tion freizulassen und außerdem wurde eine Inquisitionskommission zur Untersuchung der Beschwerden eingesetzt. Winckhler versuchte alles, diese Kommission zu verhindern, und einige Gefangene wurden, nachdem sie das ver langte Gelübde unterschrieben hatten, freigelas sen. Die Nö. Kammer blieb jedoch hart, und am 14. Dezember 1601 fand durch die kai serlichen Kommissäre, den Vizedom des Lan des ob der Enns, Gienger, und den kaiserlichen Aufschläger in Vöcklabruck, Gotthard Pindter, die Untersuchung statt. Viel kam dabei aller dings auch nicht heraus. Wohl wurde der Pfleger getadelt, daß er einige Gefangene mißhandelt hätte, und es wurde ihm auch verboten, neue Gebühren einzuführen, im übrigen aber kamen die Kommissäre zu der Ansicht, daß die Be schwerden auf Anregung einiger „unruhiger Köpfe" verfaßt worden seien und daß eben diese Anführer strenger zu bestrafen seien''. Beschwerden und Bescheide gingen in der Folge hin und her, und Pfleger Winckhler und seine Frau kümmerten sich wenig um Regierungs dekrete, sondern fuhren in ihren Willkürhand lungen und mit der Gefangensetzung von Unter tanen fort. Es änderte sich auch nichts zugunsten der klageführenden Bauern, als Winckhler Mitte des Jahres 1603 starb, denn sein Nachfolger wurde der Hof rieh ter von Mondsee, Johann Blässing, der ja Winckhler neben seiner Haus frau schon immer vertreten hatte. Die Haltung der Landeshauptmannschaft und auch des kaiserlichen Hofes verhärtete sich zu dem im Laufe der Zeit, die Anführer der Bauern wurden verhaftet und im Linzer Schloß gefan gengehalten, ja sogar etliche Frauen der Inhaf tierten erlebten das gleiche Schicksal, als sie ein fach die Initiativen ihrer Männer weiterführten®. Die Angelegenheit wurde immer undurchsich tiger, die Gegensätze schienen immer weniger überbrückbar, doch waren die Bauern mit der Zeit scheinbar doch mürbe gemacht worden, denn am 23. November 1604 konnte diese ganze lange Prozeßsache durch ein Stück Papier sozusagen aus der Welt geschafft werden. Die zwölf Hutmänner imd jeweils drei Untertanen aus jeder Hut mußten einen landesfürstlidien Revers unterschreiben und taten dies schließlich auch; dieses Schriftstück besagte nicht mehr und nicht weniger, als daß die Bauern in Zukunft dem Pfleger allen Gehorsam zu leisten hätten und daß sie, wenn sie in Hinkunft Beschwerden hätten, diese ohne Zusammenrottung oder Auf wiegelung vorbringen sollten®. Was also war gewonnen worden? Die Bauern hatten sich nur noch tiefer in Schulden gestürzt, denn nun mußten sie auch noch die aufgelau fenen Unkosten bezahlen, die aufgeteilt pro Haus ungefähr einen Gulden ausmachten. Es ist aber nicht bekannt, wann imd ob diese Summe überhaupt bezahlt wurde. « LA., StA. M., Bd. 219/2. ' LA., StA. M., Bd. 220. ® G. Grüll, Bauer, Herr und Landesfürst (1963), S. 90 ff. » LA., StA. M., Bd. 221/1.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2