eine Reaktion ihres Vogtes abgewartet hätten®. Sie klagten vor allem darüber, daß der derzeitige Pfleger Johann Winckhler kaum ein Vierteljahr in Wildeneck sei und die übrige Zeit lieber in Passau zubringe. In seiner Vertretung führten die Frau Winckhlers und der Hofrichter des Klosters, Johann Blässing, die Amtsgeschäfte, und zwar mit Willkür und unnötiger Härte. Bat einer der Untertanen um Schutz, Hilfe oder Rat, erhielt er dafür Schläge, ja sogar Gefangen nahme. Besonders drückend aber empfanden die Untertanen den Vogthaferdienst in natura, den sie nicht in Geld ablösen durften, obwohl sie in schlechten Jahren für sich selbst den Hafer zur Nahrung kaufen mußten. Drei Hutmänner hat ten wieder einmal gebeten, den Vogthafer ab lösen zu dürfen; einer von ihnen, wohl der Hauptsprecher, wurde geschlagen und schließlich noch über Nacht ins Gefängnis geworfen. Wurde der Vogthafer wirklich einmal abgelöst, so wurde auf die 45 kr noch ein sogenanntes „Reißgeld" von 2 kr pro Metzen aufgeschlagen. Zuweilen wurden auch 50 kr Ablöse pro Metzen verlangt, während andererseits die Pflegerin den abgelie ferten Hafer außerhalb der Grenzen um 30 kr verkaufte. Aus eigenem hatte die Pflegerin die Vogtsteuer wie auch den Aufschlag auf den Vogtwidder erhöht. Auch andere Ablösegelder waren erhöht worden, so für einen Vogthahn von 10 auf 16 d und für ein Ei von einem Heller auf einen Pfennig. Auch bei Umschreibung der Urbar- und Stiftbücher müßten sie für jedes eingetragene Stück 16 d bezahlen. Ein weiterer Beschwerdepunkt war, daß alle Untertanen auf den privaten Gütern des Pflegerehepaares roboten müßten; auch die Frauen waren davon nicht ausgenommen und mußten zudem den Haar für die Pflegerin spinnen; dabei waren Strafdrohungen alltäglich, und als einer einmal zu spät zur Robot kam, wurde er geschlagen und gefangengesetzt. Schließlich führten sie noch an, daß die Gäuweber sich in die von der Herr schaft errichtete Zunft einkaufen mußten, da sie sonst nicht arbeiten durften. Hans Bernhard Löbl hatte nach Erhalt der ersten Beschwerdeschrift sofort von Winckhler einen Bericht angefordert und ihm darüber hinaus auch aufgetragen, die stellvertretende Amtsführung durch seine Frau und den Hofrichter von Mond see abzustellen und für seine Abwesenheit um eine geeignetere Vertretung zu sorgen; außerdem sollte er die Untertanenklagen untersuchen und die Hutmänner deswegen nicht einsperren. Nach dem er aber gleich darauf die zweite Beschwerde schrift erhalten hatte, wollte er scheinbar mit der ganzen Angelegenheit nichts mehr zu tun haben, sondern übergab beide Beschwerdeschriften sei nem Bruder, dem Landeshauptmann, ihm prak tisch die Vollmacht für alles Handeln gebend, denn Untertanen und Pfleger sollten sich nun dort den Bescheid abholen. Pfleger Winckhler hatte schnell reagiert und ein umfangreiches Rechtfertigungsschreiben verfaßt. Er bezeichnete natürlich die Beschwerden als nicht den Tatsachen entsprechend und stellte da für die Hutmänner als Teilnehmer am Bauern aufstand der Jahre 1595 bis 1597 hin, von denen einer sogar gehenkt hätte werden sollen, und schlägt schließlich vor, wie könnte es anders sein, die Beschwerdesteller zur Abschreckung gehörig zu bestrafen. Der Landeshauptmann gab sich mit diesem Antwortschreiben zufrieden, und dem entsprechend hart fiel auch der Bescheid an die Wildenecker Hutmänner aus, denen er strenge Bestrafung androhte. Dem Pfleger Winckhler aber trug er auf, den Untertanen das Dekret vorzulesen, die Verantwortlichen der Beschwer den festzustellen und nach deren Bestrafung Bericht zu erstatten. Der Pfleger wiederum muß diesem Bescheid schnell nachgekommen sein, denn bereits in der ersten Hälfte des Monats Juni wandten sich die Mondseer Bauern wieder an den Landeshauptmann mit der Bitte, sidi dafür einzusetzen, daß die neun Hutmänner, die der Pfleger hatte einsperren lassen, wieder in Freiheit gesetzt würden. Der Landeshauptmann war nicht gnädig gesinnt, sowohl die Bittsteller wie auch der Pfleger erhielten wenig freundliche Schreiben. Den Gesuchstellern bedeutete er, daß die Inhaftierten erst dann freigelassen würden, wenn sie ein Gelöbnis abgelegt hätten, sich künf tig der Reformation wie auch dem politischen Gehorsam gemäß zu verhalten und daß er selbst sich vorbehalten würde, in Anbetracht der ein- ' Oö. Landesarchiv, Stiftsarchiv Mondsee, Bd. 50/10.
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