liesse, so würden die Kinder catholisch werden, und also die gantze Posterität in infinitum catho lisch bleiben; das Geld nicht aus dem Lande geführt, und der Landes-Fürst nicht an allen Orten so verhasset seyn; auch wann etwan einer unrecht thäte, Gelegenheit haben, ihn an Leib und Guthe zu straffen^®""". Auch hier begegnet das Argument, daß die Pro testanten, wenn sie im Lande verblieben, der katholischen Kirche eher zurückgewonnen wer den könnten. Auch wird hier wie dort zugebil ligt, daß man aufgrund seiner Konfession noch kein schlechter Mensch sein müsse („.. . als wann sie Schelmen und Diebe wären .. „weil sie sonst ehrliche Leut"). Zusätzlich führt Khlesl patriotische und wirtschaftliche Gründe ins Tref fen, während sich Koller eigentlich auf religiöse und menschliche Argumente beschränkt. Es bleibe dahingestellt, ob zwischen den beiden Stellungnahmen direkte Zusammenhänge beste hen. Sollte das der Fall sein, wäre wohl Khlesl die zeitliche Priorität zuzuerkennen. Die edlere Gesinnung spricht jedoch aus dem Gutachten Kollers. Beide Dokumente aber sind Zeugnisse für eine mildere Richtung, die schließlich auch Erfolge buchen konnte. B. Raupach meint in die sem Zusammenhang, daß Khlesls „Urtheil viel leicht zrun weiteren Nachdenken Anlaß gegeben, und verursacht haben mag, daß mit den Herrn und der Ritterschaft in Nieder-Österreich nicht so hart, als mit den Ober-Österreichischen, sonde(r)n gerade auf die Art, wie es der Cardinal Giesel haben wolte, verfahren worden"'®". Nach diesem Exkurs wollen wir uns wieder G. F. Koller zuwenden. Es gibt auch noch ein protestantisches Zeugnis, das indirekt besagt, daß er bei seiner Reform auf die Anwendung von Gewalt verzichtete. Die Protestanten verwehrten es sich nämlich dem Kaiser gegenüber, daß man ihnen durch die Tä tigkeit „der Cappuziner und Dr. Khollers", d. h. mittels Predigten und „Discuriren", den „römi schen catholischen gehorsam anbezwingen" wollte®®. Sonst aber erfreute sich Koller bald großer Beliebtheit. Vor Ostern 1626 wurden ihm vom Stadtrat für seine Verdienste zwei Eimer Wein gereicht, wofür der Stadtkämmerer 16 Gul den ausgab®'. Die Erfolge blieben nicht aus. Nach Kollers eigener Aussage wurden damals bis auf sieben oder acht Männer alle katholisch, sie „accomodierten" sich®®; die Frauen waren hingegen etwas hartnäckiger. Für die Auswanderung entschlos sen sich damals weniger als zwanzig „hausge sessene Personen"®®. Diese Zahl bezieht sich auf die Zeit vor dem 15. April 1626®^. Nachher haben noch viele die Stadt um ihres Glaubens willen verlassen. J. Gurtner hat von 1627 bis 1629 noch ca. 50 Namen von Auswanderern feststellen können, diese aber stellen nur einen Bruchteil der Gesamtzahl dar®®. Die Erfolge Kollers bestätigten sowohl der Wel ser Stadtrat®® als auch der Göttweiger Konventuale David Corner, der ebenfalls für die katholische Erneuerung im Lande arbeitete®^. Auch die Konversionen von Christoph Huebmer und Caspar Freysauf dürften auf das Konto Kollers gehen®®; im übrigen harrt das in den Landshuter Archivalien erhaltene Namensgut noch der Auswertung®®. Selbstverständlich waren unter den Rekatholisierten zunächst viele Scheinbekehrungen. "b F. Chr. Khevenhiller, Annales Ferdinande:, Bd. 10, Leipzig 1724, S. 1480 f. "c B. Raupach, Evangelisches Österreich, Bd. 1, Hamburg 1741, S. 291. Stieve II, 256. 7. Curtner, Reformation und Gegenreformation in der landesfürstlichen Stadt Wels, phil. Diss., Maschinen schrift, Wien 1972, S. 183. ^ Zinnhohler, „Reformationswerk", 218 mit Anm. 55. Ebd., 219. 2' Ebd., 218. ^ Vgl. den interessanten Exkurs „Die Welser Emigran ten" bei Gurtner, a. a. O., 219—224. Zinnhobler, „Reformationswerk", 220. " Brief vom 17. März 1626. Vgl. A. Czerny, Bilder aus der Zeit der Bauernuru-uhen in Oberösterreich, Linz 1876, S. 20. ^ Gurtner, a. a. O., 183. Zu Christoph Huebmer vgl. F. Wiesinger, Die Heimat im Wandel der Zeiten, Wels 1932, S. 215—217. — G. Trathnigg, Die Bürgermeister der Stadt Wels von 1569 bis 1628, in: Jb. d. MVW 15 (1968/69) 141—144. — Ders., Beiträge zur Welser Kulturgeschichte des 16. Jahrhunderts, Jb. d. MVW 6 (1959/60) 148 f. Zu Caspar Freysauf vgl. Meindl I, 109, III; II, 29, 33. Staatsarchiv Landshut, Rep. 51, Verz. 1, Fasz. 33 Nr. 602.
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