den Orden jedoch aus Gesundheitsgründen bald wieder verlassen. Am 13. Oktober 1623 wurde er zum Rektor der Universität Wien gewählt^®. In die Matrikel trug er eigenhändig seinen Wahl spruch ein: „Voluntatem timentium se faciet'^." Ab 1626 leitete er das „Reformations werk" in Wels. Er erzielte beachtliche Erfolge. 1629 wurde er Pfarrer von Sierning und starb als solcher am 4. September 1653 im 68. Lebens jahr. Das Angebot Kollers, das „Reformationswerk" in Wels zu übernehmen, wurde von Passau „mit höchsten freyden" angenommen^®. Ausge stattet mit den entsprechenden Vollmachten der Regierung und der bischöflichen Kurie machte er sich ans Werk. Am Sonntag Sexagesima 1626 hielt er in der rekonziliierten Elisabethkirche (Spitalskirche), die erst in den Jahren 1612—1614 durch die Protestanten für ihre Zwecke aus gebaut worden war, seine erste Predigt^®. Für die Fastenzeit hatte Statthalter Herberstorff neben den Predigten an Sonn- und Feiertagen sowohl in der Pfarr- als auch in der Elisabeth kirche zusätzliche Unterweisungen zwei bis drei mal in der Woche angeordnet, darüber hinaus die Festsetzung sogenannter „Examina", in denen die Bürger, nach Stadtvierteln und Zünf ten eingeteilt, über ihre Glaubensansichten ver hört werden sollten. Wer sich nicht zum Katholi zismus „bequemte", sollte des Landes verwiesen werden^'. Zu gleicher Zeit wurden die Häuser der Bürger nach verbotener Literatur durch sucht, im Pfarrhof türmten sich die Bücher^®. Die Vorgangsweise Kollers bei den genannten „Verhören" ist genau bekannt und unterschied sich kaum von dem anderswo geübten Modus. Kraft seiner Persönlichkeit verstand er es jedoch, auch menschliche Akzente zu setzen'®. In einem Gutachten'®®' Kollers, das wohl gegen das Ende seines Aufenthaltes in Wels (1529?) fällt, wendet sich der „Reformer" entschieden gegen die Landesverweisung der Nichtkatholiken. Er meint u. a., man könne diese belassen: „1. Weil gute Hoffnung, daß sie sich mit der Zeit einstellen möchten. 2. Weil sie Kinder (haben), die anderswo ver führet würden, allhie aber im wahren Glauben erzogen werden. 3. Weil sie sonst ehrliche Leut, die sich der Re bellion nie teilhaftig gemacht und bei denen sich keiner Aufruhr zu besorgen". Bezüglich der paar noch evangelischen Männer vertritt Koller die Auffassung, es bestünde wenig Gefahr, daß sie jemand verführten; im Gegen teil, sie würden sich „wohl selber mit der Weil. . . herbeilassen". Die Ehefrauen aber dürfe man kraft göttlichen Gesetzes nicht von ihren Män nern trennen; und bei den Witwen sei „auch unserer liebreichen Mutter, der katholischen Kir che, mit ihrem Abzug nicht gedienet, denn weil sie nur ihre Seelen sucht, wird sie es allzeit lieber an Ort und End gedulden, wo noch ein Hoffnung, daß sie mit der Zeit möchten herzu gebracht werden, als anderswo in eitel Ketzertum, da sie ungezweifelt in ihrem Irrtum stürben und verdürben". Schließlich spricht sich Koller gegen Zwangsbekehrungen aus, weil er nicht ein sehe, „was Gefallen Gott der Herr hieran haben" könne. Diese Stellungnahme zeigt gewisse Parallelen zu einem Gutachten Kardinal Melchior Khlesls nach dessen Rückkehr nach Wien (1627), der den „Modum reformandi" ebenfalls „für zu scharff gehalten" hat. Er meinte: „Man verliere dadurch dem Landes-Fürsten die Liebe, das Geld aus dem Lande, und viel Seelen. Die Liebe, daß man die Leute nicht allein emigriren mache, sondern, als wann sie Schelmen und Diebe wären, des Landes verwiese. Das Geld und die Commercien, daß die reichsten Leute hinwegziehen, und grosses Guth mich sich führ ten. Und daß man die Seelen nicht gewinnet, weil die Uncatholischen nicht catholisch werden, unnd sammt ihren Kindern das Land räumen, und also Kindes-Kinder auf ewig in ihrem Irrtum bleiben. Wann man aber die Eltern im Lande ohne Exercitio und Schulen bey ihrer Religion 13 Ebd., 5. 120. " Ps 145 (144), 19: Er erfüllt die Wünsche derer, die ihn fürchten. 13 Zinnhobler, „Reformationswerk", 213. 1' Ebd., 213 mit Anm. 21 und 27. 11 Ebd., 214. 1® Stieve (wie Anm. 5), Bd. I, 42. 86. 1» Darüber ausführlich Zinnhohler, „Reformationswerk", i'a Zinnhohler, „Reformationswerk", 223—226.
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