6. Das die Soldaten auff die Bauren starck gestreifft / Celdt und Gut / auch alles abgenom men / und kein hülff gehabt. Hierauff werden Käyserl. Mayst. unnd Hertzog in Bayern / von ermeldten Bauren unnd Bür gern / mit hertzlich flehnen unnd seufftzen umb Gottes willen / in aller unterthänigster / tieffster Demuth angeruffen und gebeten / auß Väter lichen gnaden abzuhelffen. 1. Die Evangelische Prediger unnd Schuelpersonen / in den Städten / Märckten / und auffm Landt / auch die abgenommene Einkommen darzu / einzureumen. 2. Die Soldaten alßbalden abzuführen / und mit Kriegsvolck weiters nicht zu beschweren. 3. Das Monatliche Guarnison Geldt auffzuheben. 4. Diesem Auffstandt zu ewigen zeiten nicht zu ändern noch zu straffen. 5. Dieses alles vor ihrem Abzug und niederlegung der Waffen / nicht allein ins Werde zu setzen / sondern auch / das sie von Ihrer Käyserl. Mayst. unnd Bäyern / hierüber gnugsam versichert seyn / Hergegen sie sich in allen billichen Sachen / der hohen Obrigkeit gehorsam zu seyn / treu zu Leben und Sterben / Wie dann unser Religion kein anders außweist. Die Einleitung der Verhandlungen wurde aber durch die ersten kriegerischen Ereignisse unmit telbar bei Linz verzögert. Am Abend des 9. Juni rückte der Bauernhauptmann Adam Scharf in Urfahr ein, seine Leute zogen von da unter dem Klang von Trommeln und Pfeifen und mit geschulterten Musketen auf die nach Linz füh rende Donaubrücke. Herbersdorf geriet darüber in Zorn, da er einen Handstreich befürchtete, er ließ daher die Geschütze lösen, stellte auf dem Hauptplatz Soldaten auf und war drauf und dran, einen Ausfall zu machen, ja er ließ durch seinen Sekretär Neidlinger dem Vorsitzenden der Ständeverordneten, Freiherrn Helmhard Jörger, mitteilen, falls die Stände von den Bauern nicht die Einhaltung der Vereinbarung erreichen könn ten, müsse er die Urkunde, in der er Stillstand gelobte, zurückverlangen. Sofort wurden Patente ausgearbeitet und schon um 4 Uhr früh durch die Heerpauker der Stände und den kaiserlichen Trompeter in Urfahr bekanntgemacht. Bauern hauptmann Scharf erklärte, die Besetzung von Urfahr sei nicht in feindlicher Absicht erfolgt, Trommeln und Pfeifen wären erlaubt, „weil sie ihr Volk anders nicht regieren könnten, sondern ihr Gehör darnach richten müßten". Er müsse vor einer Antwort noch auf die anderen Hauptleute warten, die mit ihrer Mannschaft im Lauf des Tages eintreffen sollen; der Statthalter möge das Schießen einstellen. Tatsächlich gab sich Herbers dorf — als Sigmar diese Antwort an die Stände ihm überbrachte — damit zufrieden, er wolle nur seine „Vorteile" in Urfahr und bei der Brücke nicht verlieren. Die Stände sorgten noch dafür, daß der Lebensmitteleinkauf in Urfahr gestattet wurde — man sollte sich speziell mit Fischen ver sehen, in der Stadt herrschte schon ziemlicher Mangel —, und es war wohl auch ihrem Einfluß zuzuschreiben, daß die Bauern Urfahr wieder verließen. Neue Unruhen entstanden am 11. Juni, dem Fronleichnamstag. Der Statthalter hatte schon 1625 die Bürger und Zünfte durch ein Dekret zur Teilnahme an der Prozession aufgefordert®®, 1626 ließ er in Linz in aller Form das Fest begehen. Vier Altäre waren aufgestellt, bei der Prozession wurden auch vor jedem einige Schüsse gelöst. Wieder rückten die davon auf gescheuchten „Donaubauern" in Urfahr ein, lie ßen sich aber durch die Verordneten beschwich tigen. Die Beteiligung in der Stadt scheint den Statthalter nicht befriedigt zu haben, wohl nach den schon früher publizierten Strafsätzen von hundert Dukaten für den Ratsbürger bzw. 25 Dukaten für einen Bürger bei Nichterscheinen diktierte er Strafen, um deren Nachsehung An suchen der Betroffenen vorliegen®^. Und obwohl zur selben Zeit um Freistadt ge kämpft wurde, wo Hauptmann Sokolowsky bis zur Erstürmung am 1. Juli 1626 die Stadt mit Die Aufforderung zur Fronleichnamsprozession 1625: Linzer Regesten B I A 3/3024. Über die Bedeu tung der Fronleichnamsprozession in der Gegenrefor mation siehe Alois Mitterwieser - Torsten Gebhard, Geschichte der Fronleichnamsprozession in Bayern, 1949. Die Strafsätze ebenda B I A 3/3016, Nr. 21 (S. 125 f.), die Ansuchen um Strafnachsicht B I A 3/3032.
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