Der Bischof half, wo es ihm nur möglich war. Be reits am 14. August 1945 hatte Dr. Fließer einen Bericht an das Staatssekretariat Sr. Heiligkeit über die Lage im politisch abgetrermten Generalvikariat und in der Diözese Budweis erstattet. Mit Datum vom 30. November 1945 hat das Staatssekretariat geantwortet, daß die erwähnten Pfarreien wieder unter die Verwaltung des ei genen Diözesanordinarius zurückkehren. In Ausführung dieser Apostolischen Weisung legte Dr. Fließer, Kapitelvikar mit den Rechten eines residierenden Bischofs von Linz, mit 31. Jänner 1946 die Administration und jede Jurisdiktion über den bisher von Linz verwal teten Anteil der Diözese Budweis in die Hände des Ortsordinarius zurück und enthob den Hw. Herrn Generalvikar Dr. Dominik Kaindl in je der Hinsicht seines Amtes. Der Ordinarius von Budweis wurde mit Schreiben vom 3. Jänner 1946 von der Niederlegung der Admiiüstration des Generalvikariates Hohenfurth verständigt267. Jede Diözese hat einen Patron. Für die Diözese Linz war es damals der hl. Maximilian. Das Ge neral vikariat Hohenfurth hatte jedoch den hl. Wenzel, den Patron Böhmens, als Schutzheili gen^®®. Die neuere Geschichte der Diözese Linz hat in der Beschreibung des Generalvikariates Hohen furth, welches in einer sehr bewegten Zeit be stand, ein eigenes, kaum übersehbares Kapitel. LDiözBl. 1946, Nr. 1, S. 2. Diöz.A., ZI. 4582.
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