Regulärklerus mußten zur deutschen Wehrmacht als Sanitätssoldaten einrücken. Einige Priester lehnten sich gegen die Diktatur auf, wurden oft widerlich beschuldigt und kamen in Polizeige fängnisse oder gar in ein Konzentrationslager. Der drückende Priestermangel in diesem Gebiet war eine schwere Last für den Generalvikar, aber auch für den Bischof von Linz. Am 2. Mai 1940 starb in Budweis Bischof Dok tor Simon Barta im 76. Lebensjahr und im 20. Re gierungsjahr als Diözesanbischof. Auf dem städ tischen Friedhof zur hl. Ottilie in Budweis wurde der Oberhirte zur letzten Ruhe bestattet®^. Nach etwas mehr als einem Jahr verschied auch der Di özesanbischof von Linz, Dr. Johannes Maria Gföllner, am 3. Juni 1941 im Alter von 74 Jahren und nach 26jähriger Regierung. In der Gruft des Linzer Mariendomes erfolgte am 9. Juni 1941 die Beisetzung®^. Der am 1. Juni 1941 von Bischof Dr. Gföllner zum Generalvikar bestellte Weihbischof Dr. Jo seph Cal. Fließer wurde am 5. Juni 1941 vom Linzer Domkapitel zum Kapitelvikar der Diözese Linz gewählt®®. Gauleiter und Reichsstatthalter August Eigruber regte mit Schreiben vom 25. Oktober 1941 an, die fünf im Gau Oberdonau gelegenen Pfarren Brünnl, Gratzen, Heilbrunn, Sonnberg und Strobnitz, die zur Diözese Budweis gehörten, aber seit 1. Jänner 1940 unter der Jurisdiktion des Bischofs von St. Pölten standen, der Diözese Linz anzugliedern®^, damit die Gau- und Diözesangrenzen endlich übereinstimmen und die Schwierigkeiten wegen dieser getrennten Ver waltung aufhören. Weihbischof Dr. Fließer nahm mit Bischof Michael Memelauer von St. Pölten Verbindung auf®® und machte den Vorschlag, daß auf der Bischofskonferenz in Wien am 27. November 1941 die Sache besprochen und ein Schreiben an den Apostolischen Nuntius in Berlin wegen Genehmigung abgesendet werde. Den Reichsstatthalter verständigte Dr. Fließer am 1. Dezember 1941 und teilte mit, daß einer Angliederung dieser fünf Pfarreien nichts im Wege stehe, wenn die Genehmigung von Berlin vorliege®®. Tags darauf schrieb Dr. Fließer an den Generalvikar Dr. Kaindl, daß die Angliede rung der genannten fünf Pfarren bevorstehe®^. Der Apostolische Nuntius in Berlin gab am 4. Dezember 1941 die Abtretungsgenehmi gung®®, die beiden Ordinarien St. Pölten und Linz trafen am 7. Dezember 1941 daraufhin eine Vereinbarung, zu der der Kapitelvikar von Bud weis, Msgr. Johann Cais, am 10. Dezember 1941 seine Zustimmung gab®®. Der General vikar von Hohenfurth stimmte zwei Tage später zu^®, und so wurden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1942 diese Pfarreien an das Generalvikariat Hohenfurth bzw. an die Diözese Linz angeschlossen und der Jurisdiktion des Kapitel vikars mit den Rechten eines regierenden Bi schofs von Linz xmterstellt. Damit kamen alle Seelsorgestellen der Diözese Budweis, die im Gau Oberdonau gelegen waren, in die kirchliche Verwaltung der Diözese Linz, und damit stimm ten die Gau- und Diözesangrenzen bis auf ganz kleine Ausnahmen überein. Die beiden Pfarren Deutsch-Beneschau und Deutsch-Reichenau bei Gratzen, bisher beim De kanat Kaplitz, wurden von diesem gelöst und bildeten mit den neu hinzugekommenen Pfarren Brünnl, Gratzen, Heilbrunn, Sonnberg und Strobnitz mit Zustimmung des Generalvikars von Hohenfurth ab 1. Jänner 1942 das Dekanat Gratzen, welches 14.281 Katholiken zählte^^. Das Generalvikariat Hohenfurth hatte damit ins gesamt 97.244 Katholiken^®. Die Pfarren Brünnl und Strobnitz waren Stiftspfarren von Hohen furth, Sonnberg und Heilbrunn Weltpriester pfarren, und Gratzen wurde von den Serviten pastoriert*®. Auch die Priester dieser fünf PfarLDiözBl. 1940, Nr. 8, S. 139. LDiözBl. 87. Jg. (1941), Nr. 13, S. 74. — Richard Kutsdiera: Johannes Maria Gföllner, Bischof dreier Zei tenwenden, Linz 1972. LDiözBl. 1941, Nr. 13, S. 78. LDiözBl. 88. Jg. (1942), Nr. 1, S. 4. Diöz.A., Sehr. v. 17.11.1941, o. ZI. DiözA., ZI. 7683. " Diöz.A., ZI. 7683. LDiözBl. 1942, Nr. 1, S. 4. Diöz.A., ZI. 8456. " Diöz.A., ZI. 1156. " Diöz.A., ZI. 8456. LDiözBl. 1942, Nr. 1, S. 5. Schematismus der Geistlichkeit der Diözese Linz (abgek.: Schem.Diöz.Linz) für das Jahr 1942, Linz 1942, S. 317—319.
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