OÖ. Heimatblätter 1972, 26. Jahrgang, Heft 3/4

sich derzeit der amtsinterne Arbeitskreis „Ab fallstoffe" sehr intensiv. Cesetzesinitiativen auf Landesebene: An Gesetzentwürfen, die auch Regelungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes beinhalten, wur den in den oö. Landtag bereits die Oö. Bau ordnung und das Oö. Feldschutzgesetz einge bracht. Im Bauordnungsentwurf ist vorgesehen, daß bauliche Anlagen in allen Teilen so geplant imd errichtet werden müssen, damit schädlicbe Umwelteinwirkimgen möglichst vermieden werden. Dazu gehören Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit und für die Benützer der Bauten zum Beispiel durch Luftverunreinigung, Lärm oder Erschütterungen. Außerdem enthält der Gesetzentwurf Vorschrif ten zur Erriditung von Erholungsflächen, zur umweltgerechten Abwasserbeseitigung (An schlußpflicht an gemeindeeigene Kanalisations anlagen), zur Vermeidimg von Baulärm bei der Errichtung von Bauten und zur Benützbarkeit von Bauten ohne schädliche Umwelteinwirkun gen. Im Entwurf zum Oö. Feldschutzgesetz sind die Feldschutzorgane verpflichtet, wahrgenommene Mißstände, die offensichtlich Maßnahmen im Rahmen des Umweltschutzes erfordern, dem Bürgermeister anzuzeigen. In Vorbereitung stehen derzeit Gesetzentwürfe über die Verwendimg von Motorschlitten und den Betrieb von ölfeuerungsanlagen. Das amtsinteme Vorbegutachtungsverfahren zum Motorschlittengesetz wurde von der zuständigen Ab teilung bereits abgeschlossen. Die Vorbereitung eines Abfallbeseitigungsgesetzes, das umfassend die Beseitigung aller Ab fallstoffe regeln soll, eines Lärmschutzgesetzes und eines Luftreinhaltegesetzes ist im Gange. Dieser umfangreiche Katalog beabsichtigter oder eingeleiteter Maßnahmen im Rahmen des Umweltschutzjahres 1972 entkräftet aber nicht allein den Vorwurf, es werde nur geredet, aber nicht gehandelt. Das Jahr 1972 ist nämlich in keiner Weise das Jahr Null des Umweltschutzes. Viel mehr sind seit Jahrzehnten erfolgreiche, von Jahr zu Jahr intensivere Maßnahmen vorgesehen. So steht zum Beispiel unser Bundesland Oberöster reich — ich möchte fast behaupten — in aller Welt beispielhaft da bei der umweltgerechten Verbauung von Flußufern und Flußläufen. Dies beweist das rege Interesse von Experten aus dem In- und Ausland, die die Qualität dieser Arbei ten immer wieder würdigen. Als zweites Bei spiel möchte ich nur noch die zahlreichen Abwasserbeseitigungs- und Abwasserreinigungs anlagen anführen, wofür allein seit 1949 in Oberösterreich 1,5 Milliarden Schilling verbaut wurden. So haben auch lange bevor der Begriff „Umweltschutz" geschaffen wurde, wasserrecht liche Vorschriften und Maßnahmen wesentlich dazu beigetragen, die Verschmutzung dieser wichtigen Lebensvoraussetzung zu verhindern oder zu vermindern. Das Oberösterreichische Umweltschutzjahr 1972 darf aber auch nicht dazu verleiten, mit seinem Ausklingen die Umweltschutzaktivitäten auf Landesebene abzuschließen. Es soll vielmehr eine Art Initialzündung für die Zukunft sein, in dem begonnenen Bewußtsein verantwortungsbewußt weiterzuarbeiten.

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