OÖ. Heimatblätter 1972, 26. Jahrgang, Heft 3/4

Burgengründer — Uradelige Familien aus Oberösterreich (i) Von Walter Neweklowsky Mit 2 Abbildungen Das Recht des Burgenbaues war an den Grund besitz gebunden, also ein Redit des Königs und später der Dynasten, freier reidisunmittelbarer Herren, während deren Lehensleute und Vasal len zur Erridttung einer Burg oder eines festen Hauses der Einwilligung ihres Lehensherren be durften. Im Lauf des 12. und 13. Jahrhunderts ging dieses Recht mit dem Entstehen der Territorialherrschaften an die Landesfürsten über. Es soll hier versucht werden, einen Über blick über die Männer und Familien zu gewinnen, die im Räume des heutigen Bundeslandes Ober österreich Burgen erbauten und die als Zunamen die Namen dieser Burgen gebrauchten. Es wer den in dieser Arbeit die bisher in der einschlä gigen Literatur bekannt gewordenen Familien erfaßt und nach ihrer Standes- und Lehenszu gehörigkeit gegliedert. Die Quellen sind spärlith. Dieser Umstand erschwert es sehr, so weit zu rück die einzelnen familiengeschichtlichen Entwicklvmgen zu verfolgen und darzustellen. Viele Daten und Ereignisse können daher nur als Vermutung oder bedingt gelten. Die Arbeit be ruht im wesentlichen auf Siebmachers Wappenbuch^, dem Oberösterreichischen Urkundenbudi (wobei hier nicht auf die unsichere Datienmg der frühen Traditionsurkunden eingegan gen werden soll)^ und den Werken Julius Strnadts®. Aus den Braunauer und Rieder Hei matkundeheften enthält die Arbeit Franz Bergers über den Bezirk Ried reichlich Unterlagen^. HOCHFREIE Als früheste Burgenerbauer treten unabhängige reiche Grundbesitzer auf, die unsere Geschichts forschung als „Hochfreie" bezeichnet. Nachkom men alter germanischer edelfreier Familien, die Grafenrechte ausübten und sich nur entweder freiwillig oder aber gezwungenermaßen dem Deutschen König oder Römischen Kaiser unter ordneten®. Viele dieser Geschlechter, soweit dies überhaupt urkundlich feststellbar ist, gehen auf Inhaber der Grafenämter unter Karl dem Großen, also auf fränkische Königsbeamte zu rück®, die mit dem alten eingesessenen Blutadel zum mittelalterlichen Hochadel verschmolzen. Diese hochfreien Familien, die in erster Linie — neben den Bistümern und Klöstern — die Be siedlung in unserem Raum nach Osten trugen. stammten meist aus Bayern und hatten Land besitz von ihren Stammgütem in Bayern ver streut bis ins Wiener Becken. Das ungerodete Waldland war Königsgut, das sie vom Deut schen König zur Urbarmachung und Gewinnung neuen Siedlungsbodens übertragen erhielten. Uber die Erbauungszeit der Burgen in der frühesten Periode liegen keine Nachrichten vor. Auch die Verwandtschaftsverhältnisse der Bur geninhaber sind nur schwer oder vermutungs weise nach ihren Besitzungen aufzuklären, denn die urkundlichen Nachrichten, hauptsächlich die Traditionsbücher der Klöster, geben darüber nur spärlich Auskunft. Erst als es gegen Ende des 11. Jahrhunderts Sitte wird, die adeligen Herren nicht nur mit ihren Taufnamen und Amtstiteln zu bezeichnen, sondern als Beinamen den ihres Wohnsitzes beizufügen, können wir beim erst maligen Auftauchen des Namens einer uns be kannten Burg einen Schluß auf ihre Entstehungs zeit ziehen, denn meist wird die Verwendung eines Eigennamens nach dem Burgnamen zeitlich nicht sehr viel später als die Errichtung dieses Wohnsitzes liegen. Anfangs nannten sich die Herren nach der Burg oder dem ihnen gehörenden Gutsbesitz, an dem ' J. Siehmadiers großes u. allgemeines Wappenbuch, IV. Bd., 5. Abt., Alois Frh. v. Starkenfels u. Joh. Ev. Kirnbauer v. Erzstätt, Der Adel Oberösterreichs, 1885—1904; J. Siebmachers gr. u. allg. Wappenbuch, IV. Bd., 4. Abt., Joh. Bapt. Witting, Der Adel Nie derösterreichs, 1918; J. Siebmachers gr. u. allg. Wap penbuch, VI. Bd., 1. Abt., Otto Titan v. Hefner u. Gust. A. Seyler, Abgestorbener Bayerischer Adel, I. T. 1884, II. T. 1906, III. T. 1911. ^ Oberösterreichisches Urkundenbuch, Bd. I — XI, 1852 bis 1956. ® Julius Strnadt, Geschichte des Landgerichtes Velden, 1860; Geschichte d. Herrschaft Windeck u. Schwert berg, 1856; Peuerbach, 1868; Das Land im Norden d. Donau, AföG. 94 (1906); Das Gebiet zwischen der Traun u. der Ens, AföG. 94/11 (1907); Hausruck und Atergau, AföG. 99/1 (1908); Inviertel und Mondsee land, AföG. 99/11 (1912); Die freien Leute der alten Riedmark, AföG. 104/11 (1915). ■* Franz Berger, Der Bezirk Ried i. I., Rieder Heimatkd. 22/1938. ° Franz TyroUer, Der mittelalterliche Adel in Bayern, Monatsschrift f. d. ostbayr. Grenzmarken, 11. Jg. 1922, S. 204. " Donald Bullough, Karl der Große u. seine Zeit, 1966, S. 80 f.

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