OÖ. Heimatblätter 1972, 26. Jahrgang, Heft 1/2

Rudolf Zinnhobler stellt die Grenzen der Stadt= pfarre Wels — die damals im Besitz des Benedik= tinerstiftes Kremsmünster war — wie folgt fest: „Der Traun entlang erstreckt sidi die Pfarre bis gegen Marchtrenk, dann verläuft die Grenze zwischen Hart und Perwendt bis Naichen, hierauf an Oberlaab so vor= bei, daß Roithen noch zu Wels gehört; sie reidit dann bis Wörist und zum Bauerngut Brandmair, verläuft her= nach so gegen Süden, daß Katzbach, Than und Au zu Wels, die westlich davon gelegenen Ortschaften jedoch zu Krenglbach bzw. Gunskirchen gehören; die Grenz= linie geht dann weiter zwischen Wimpassing und Hof und westlich von Waidhausen an Hölzl vorbei, um dann wieder die Traun zu berühren"." Somit Steht fest, daß die Marienkapelle inner= halb der Welser Pfarrgrenzen liegt. Die Pfarre Wels wiederum gehört den Benediktinern in Kremsmünster, wie schon vorhin erwähnt. Trotz= dem läßt sich die Behauptung „iniuste" nicht auf= recht halten, da nicht bekannt ist, wann die Ma= rienkapelle entstand, oder wie sie in den Besitz des Stiftes Lambach gekommen ist. Eine andere interessante Tatsache mag ebenfalls zu dem in der „Relatio fundationis" angeführten Stiftungsjahr von 1230 hinführen. Wilhelm Rausch berichtet in seinem Werk „Handel an der Donau" über die Gründung des Linzer Minori= tenkonventes und erwähnt zahlreiche Daten aus den dreißiger Jahren des 13. Jahrhunderts. Es ist also ohne weiteres der Schluß zulässig, daß bei der Erstellung der „Relatio fundationis" durch die Welser Minoriten die Urkundenbestände des Linzer Konventes herangezogen wurden, und so= mit für Wels das Stiftungsjahr 1230 festgelegt wurde. Hinsichtlich der Gründung des Welser Konventes dürfte wohl das Jahr 1281 zutreffen. Eine dies= bezügliche Stelle ist auch bei Kurt Holter zu finden: „Da aber erst am 23. Mai 1281 ein Konflikt der Pol= heimer mit dem Kloster Lambach beigelegt worden war, und dieses durch die Schenkung der ihm gehörenden Marienkapelle dem Konvent die Kirche zur Verfügung gestellt hatte, kommt als Frist für die Gründung nur die Zeit zwischen dem April 1281 und dem Jahre 1283 in Frage"." Abschließend erhebt sich nun noch die Frage, worin die Stiftung des Welser Minoritenklosters bestand. Hier kann vorerst einmal die Marienkapelle an= geführt werden, welche wir sozusagen als Keim= zelle des Klosters zu betrachten haben. Zweifels» ohne müssen zum Unterhalt des Klosters wei= tere Stiftungen, wahrscheinlich vor allem solche der Polheimer, vorhanden gewesen sein. Aller» dings dürfte es sich dabei kaum um Grundbesitz gehandelt haben. Den Minoriten war nämlich — bedingt durch das besonders strenge Gelübde der Armut — jegliche possessio (Besitz) verboten. Diese Auffassung fand noch am 5. Mai 131.2 durch Papst Clemens V. Bestätigung. Was dem Orden geschenkt wurde, gehörte nicht ihm, son» dem der römischen Kirche. Die Minderbrüder hatten nur den usus (Nutzen) davon. Erst durch die Bulle „Ad conditorem" Johannes XXIII. vom 8. Dezember 1322 wurde dem Orden der Mino» riten das Eigentumsrecht an den ihnen geschenk» ten Sachen verliehen. So ist also anzunehmen, daß es sich bei den frü= hen Stiftungen wohl hauptsächlich um Dienste auf Liegenschaften gehandelt haben mag, welche aber heute nicht mehr feststellbar sind. GESCHICHTE DES KLOSTERS VON DER GRÜNDUNG BIS ZUR REFORMATION Das Minoritenkloster im 14. und 15. Jahrhundert Nach den im vorhergehenden Kapitel erwähnten Quellen ist die Stiftung des Minoritenklosters im Jahre 1280 wohl als am wahrscheinlichsten fest» zusetzen. Den ältesten Teil des noch heute bestehenden Baukomplexes bildet die durch Abt Heinrich von Lambach im Jahre 1281 gestiftete Marienkapelle — die spätere Klosterkirche®®. Die Stiftungsurkunde ist nicht mehr erhalten. Sie wurde nach Konrad Meindl®® anläßlich eines " Rudolf Zinnhobler: Die Grenzen der Pfarre Wels im Mittelalter, in: 12. Jahrbuch des Musealvereines Wels 1965/66, S. 23 f. " K. Holter = G. Trathnigg: Wels von der Urzeit bis zur Gegenwart, Weis 1964, S. 61 " Richard Kurt Donin: Die Bettelordenskirchen in Österreich, Baden bei Wien 1935, S. 57, Anmerk. 4 " Meindl, Bd. II, S. 101

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