OÖ. Heimatblätter 1971, 25. Jahrgang, Heft 3/4

Grueber, Fridl und Wolf scheinen urkundlich nicht mehr auf und können daher nicht lokalisiert werden. Alle diese Höfe müssen jedoch ziemlich gleichgroß gewesen sein, denn sie zahlten jeder 1 Schilling 20 Pfennig, 2 „ches" für 4 Pfennig Martinisteuer. In der ganzen Gemeinde Liebenau zahlte nur der Hofbauer 20 Pfennig Egididienst und 1 Pfennig Martini steuer. Interessant wird nun die Tatsache, daß im Urbar der Herrschaft Ruttenstein und der Märkte und Gerichte Weißenbach und Königswiesen vom Jahre 157H' abermals eine Flur Liebenau mit sechs Höfen aufscheint, es werden die Höfe des Wolfgang Pamnbschlag, Ruebmair, Martin Koller, Hanns Decker, Oswald am Perg und Hanns Kirchschlager genannt. Diese Höfe lassen sich in ihrem Bestehen verfolgen und waren bereits im Urbar von Weißenbach von 1400, jedoch beim Markte und nicht bei der Flur „Liebnaw", ver zeichnet: Nicelsperig, Paurnslag, Coler, Chirchslag^^. Auch im Gesamturbar der Herren von Wallsee aus dem Jahre 1449 sind sie zu finden^®. Als erster Hof wird nun der des Wolfgang Paumbschlag angeführt. Er ist mit GroßBauernschlag, Geierschlag 16 (früher 18), identisch und bereits im Urbar von Weißenbach aus dem Jahre 1400 als „Pawrnslag" beim Markte verzeichnet. 1449 hieß der Besitzer Hennsl datzm Paurnslag, 1548 Matheus Paurnschlagi®. Bei dieser Aufzählung folgt der Hof Ruebmer an zweiter Stelle, im Gegensatz zum Urbar von Weißenbach von 1400. Nur Vermutungen können zur Klärung der Ursache angestellt werden. Der Name „Paurnschlag" sagt uns, daß hier nicht die Rodung eines einzelnen, sondern einer Gemeinschaft von Bauern erfolgt war, es war sozusagen ein „Gemeinschaftswaldschlag". Für die Schlägerung eines Gemeinwaldes in der Rodungszeit kann nur die alte Flur in Betracht kommen. Vielleicht war dies auch ein früher allen Sied lern gehöriger Wald, der nach der Rodung Gemeinbesitz blieb. Für solchen Gemeinbesitz aus der Rodungszeit gibt es im Bereiche von Liebenau noch mehrere Beispiele. Das heutige Liebenstein 7 war Behausung des Gemeindehirten. Nach Auflösung des alten Gemeinbesitzes der Dorfgemeinde Liebenstein, der seit der Rodungszeit des späten Mittelalters ein ansehn liches Weide- und Waldgebiet umfaßte, wurde im Jahre 1849 das Haus Privatbesitz. Der dazugehörige Grundbesitz wurde um 1820 auf die neun Freibauernhöfe aufgeteilt'^'. Daneben bestand auch eine Dorfgemeinschaft Neustift'®. Wahrscheinlich blieb in unserem konkreten Fall ebenfalls ein der Gemein gehöriger Hof übrig, wodurch sich der Hausname bis in unsere Zeit erhielt. Als dritter Hof wird 1571 der in der Gemeinde Unterweißenbach, Kat.-Gem. Landshut, Ortschaft Windhing Nr. 16, gelegene Hof des Martin Kholler genannt. Er ist 1400 im Urbar beim Markt als Coler, 1449 unter Choler, 1548 Kholler, 1726-1735 Koller zu finden". Interessant ist in diesem Zusammenhang die Bezeichnung des ersten Hofes im Jahre 1672 und 1677 mit Ruebmer bei Koller'». Es ergibt sich daraus folgerichtig die An nahme, daß hier der Köhler seine Behausung hatte und diese ein Bestandteil des Meierhofes war. Seit 1823 war das Anwesen Eigentum der Herrschaft Sachsen-Coburg-Saalfeld, später Sachsen-Coburg-Gotha, Forstverwaltung Greinburg, und wurde als Arbeiterwohnung für " Hofkammerarchiv, NÖ. Vizedomamt, Ks. 1157. " Mitteilung Marktgemeinde Unterweißenbach v. 17. 6. 1971. Schloßarchiv Wallsee, Gesamturbar der Herren von Wallsee 1449. " Mitmannsgruber, Liebenau, Band II, S. 435 f. " Ebda., S. 478. " Ebda., S. 207. " Mitteilung Marktgemeinde Unterweißenbach v. 17. 6. 1971. Mitmannsgruber, Liebenau, Band II, S. 431.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2