einen Pilgrim von Wartberg' und einen Freitel von Windhag, 1292 einen Ulrich von Weißen bach, der auch nach der Erlangung des Freistädter Bürgerrechtes seinen Herkunftsnamen beibehielt®. Ähnlich dürfte die Klärung des Ulrich des Liebnawers vorzunehmen sein. Ein derartiger Vorgang läßt sich auch aus späterer Zeit darlegen, 1571 war auf Liebenau Nr. 1 ein Peter Liebenauer auf der Liebenau seßhaft®. In der Urkunde vom 15. August 1318 verpfändet nun Wernhart von Metzenpach mit Zustimmung seiner Gattin Gertraud seinen Weingarten zu „Tyrnstein" (Dürnstein) um 27 Pfund Pfennige alter Wiener Münze an Petrein in dem Taw zu Linz. Vier Linzer Bürger mußten dafür die Haft übernehmen und Bürgen sein. Zeugen der Verpfandung waren Herr Wernhart an dem Vruar, sein Bruder, Herr Heinrich, Herr Symon der Mautter, Friedrich der Tungozzinger, Ulrich der Liebnawer, Mathe der Harnbast, Heinrich der Zvegabe, Jans der Schreiber und andere biedere Leute. Entscheidend für die Einordnung der Person Ulrichs, der nur in dieser Urkunde namentlich auftritt, sind eine möglichst genaue Identifizierung aller genannten Personen sowie die Tatsache, daß nur freie Leute an der Abfassung von Urkunden beteiligt sein durften, und bei der Fertigung eine bestimmte Rangordnung einzuhalten war. Zuerst siegelten der Adel, dann die Bürger, die Freien und schließlich die anderen Anwesenheitszeugen meist ohne Namensnennung. Da Aussteller und Empfanger dieses Pfandbriefes, die Bürgen und der Großteil der Zeugen, auch in vielen anderen Urkunden auftreten, bereitet die Identifizierung keine größeren Schwierigkeiten. Wernhart von Mezzenpach, der Aussteller der Urkunde und Besitzer des Weingartens, entstammt einem alten oberösterreichischen Adelsgeschlecht, dessen Stammsitz heute aller dings nur noch als Ruine unweit von Gmunden bei Vorchdorf zu sehen ist. Der Linzer Bürger Peter in dem Tau, in anderen Urkunden auch Peter der Tawer oder Petrus Tuarius genannt, wax Empfanger der Urkunde, Gläubiger und später sogar Besitzer des Dürnsteiner Weingartens. Die vier Bürgen waren ebenfalls Linzer Bürger, sie bildeten zugleich die vier ersten Zeugen: Wernhart und Heinrich an dem Vruar (= Urfahr), Simon der Mautner (seit 1316), Friedrich der Tungozzinger (1320-1327 Richter von Linz). Von besonderer Wichtigkeit für die Stellung des Liebenauers ist seine Reihung vor Mathe dem Harnbast, der später als Linzer Bürger und Richter faßbar wird. Ulrich der Liebenauer muß also ein „freier Mann" mit höherer Bildung gewesen sein, sonst wäre er als Zeuge nicht vor dem Richter von Linz eingereiht worden. Die Tatsache, daß alle Zeugen mit Ausnahme der beiden letzten, Heinrich dem Zugab und Jans dem Schreiber, in Oberösterreich bzw. Linz laut Urkunden ihren Wohnsitz hatten, läßt den Schluß zu, daß Ulrich der Liebenauer in Oberösterreich beheimatet und 1318 in Linz oder nicht allzuweit davon entfernt seßhaft gewesen sein muß. Die Zeugenschaft eines Fremden bei einem Rechtsgeschäfte wurde im Urkundenwesen jener Zeit bewußt vermieden. Da Ulrichs Zuname weder von einem Haus namen noch von einem Beruf oder gar einer persönlichen Eigenart hergeleitet werden kann, bleibt nur die Angabe des Herkunftsortes Liebenau, wobei jedoch dieser Name nicht dem heutigen Ort, sondern nur der Flur an der Kleinen Naarn mit einigen alten Höfen aus der Rodungszeit zugestanden, und die Namensübertragung erst im 15. Jahrhundert auf den nicht allzu weit davon entfernt liegenden Ort angenommen werden kann. Ulrich der Lie benauer hatte also in dieser alten Liebenau seine Ursprungsheimat, wann und weshalb er nach Linz abgewandert ist, kann nicht festgestellt werden. Eines aber verdient besondere ' Ebda. ® Ebda., Band XI, S. 28, 80, 82. ° Mitmannsgruber, Liebenau, Band II, S. 20.
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