die im Auftrag des bayrischen Herzogs der Kriegszahlmeister Stefan Hämerl übernommen hatte. Durch diese Leistungen erreichten die Invasionskosten einen Betrag von 179.478 fl. 1 s 21 d, davon entfielen auf die Stadtgemeinde 49.968 fl. - s 5 d, auf die Bürgerschaft 129.510 fl. 1 s 16 d". Ob der Stadt Steyr diese Auslagen restlos ersetzt wurden, bedarf noch der Untersuchung. Man erließ zwar im Februar 1622 den Bewohnern der landesfürstlichen Städte und der Stadt Eferding kriegsbedingte Steuern'^. Eine völlige Refundierung dürfte aber nicht erfolgt sein, da die politische Gegenreformation in Steyr zur Abwanderung von 228 Familien führte'®, das Land ob der Enns weiterhin an Bayern verpfändet blieb und das Kriegsge schehen im mitteleuropäischen Raum seinen Fortgang nahm. Wenn im Jahre 1628, als die Schuldenlast der Eisenstadt den enormen Betrag von 1,600.000 Gulden erreicht hatte, eine kaiserliche Kommission diese Smnme auf 1,132.417 fl. 4 s 15 d verminderte", dürfte diese Reduzierung auch im Hinblick auf die hohen Invasionskosten erfolgt sein. In der Folgezeit blieb Steyr keineswegs von „Kriegsvölkern" verschont". Gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges betrugen die „Quartierlasten" nur für die Truppen des bayri schen Generals Johann von Werth über 100.000 Gulden". St.A., Hauptpartikular 1625. " Stieve, Bauernaufstand 1626, Bd. 1, S. 19. " I. Neumann, Steyr und die Glaubenskämpfe. VKSt. 1952, S. 97. " St.A., Fasz. Steuernachlaß anläßlich der Gegenreformation 1632-1716, Mittelkasten, L. 26, Nr. 2226. " C. Doppier, Reformation und Gegenreformation in ihrer Auswirkung auf das Steyrer Bürgertum. Phil. Dis sertation, Wien 1968, Maschinschrift, S. 225. " Pritz, Steyr, S. 297.
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