OÖ. Heimatblätter 1971, 25. Jahrgang, Heft 3/4

auszufüllen. Allen wurde Sauberkeit eingeschärft, der Abfall durfte nicht auf die Gasse geworfen, sondern mußte in die Donau geschüttet, die Schweine sollten aus der Stadt heraus gebracht werden. Das Feilbieten von Schwämmen und unreifem Obst", der Weiterverkauf alter Kleider waren verboten, Leib- und Bettwäsche von Infizierten durfte nur im fließenden Wasser gewaschen werden'^. Die Wachen bei den Stadttoren, schon während des Bartholomäimarktes aufgestellt, sollten vermehrt werden, obgleich dies der Stadt hohe Kosten verursachte und alle späteren Ansuchen an die Stände und an den Kaiser um Beteiligung daran ver geblich blieben". Die achtzehn Wächter waren beauftragt, Bettler und Vagabunden abzu halten, ferner jeden Ankommenden ohne Rücksicht auf dessen Stand nach der Herkunft zu fragen und — kam er aus einem pestgefahrdeten Ort — ihn nicht in die Stadt einzulassen. Je eine Brothütte wurde bei den zwei Stadttoren aufgeschlagen, um die Lebensmittelver sorgung sicherzustellen, für die Boten, die ja eine besondere Gefahr darstellten, wurde eine Lfnterkunft beim oberen Tor vor der Stadt errichtet. Auch die nicht der Stadt unterstehenden Landschaftsboten mußten die Sicherheitsbestimmungen einhalten". Besonderes Augenmerk schenkte man den Ärzten und Apothekern. Nach langer Zeit - seit der letzten Kontrolle waren einundzwanzig Jahre vergangen! - wurde von zwei Land schaftsärzten wieder eine Visitation" der Linzer Apotheken vorgenommen, wobei man hauptsächlich danach sah, ob auch für eine längere Pestzeit vorgesorgt sei. Man hielt den Vorrat an Arzneimitteln und auch an vorbereiteten Medikamenten {„composita") für groß genug, beanstandete aber die seltene Beiziehung von Ärzten, das Fehlen einer Register führung über die angefertigten Medikamente und drang auf strengere Einhaltung der Apothekerordnung. Bei der Bestellung eines Magisters sanitatis" ergaben sich größere Schwierigkeiten. Dr. Johann Baptist Wrona in Vöcklabruck lehnte die Übernahme des Amtes ab, er fürchtete seine Patienten zu verlieren und gab an, daß er für fünf Kinder zu sorgen hätte. Auch Dr. Jo hannes Perillius weigerte sich, die Stelle eines Magister sanitatis anzutreten. Die Verordneten befahlen daher den von den Ständen bezahlten Ärzten, sich binnen acht Tagen auf einen Magister sanitatis zu einigen, sonst würden sie ihre Besoldung verlieren. Die versammelten Medici sprachen sich am 7. November 1613 gegen die Wahl des Magister sanitatis aus ihrem Kreis aus. Sie seien bereit, zu jedem Infizierten zu gehen, zu dem sie gerufen würden, doch sollte kein eigener Magister sanitatis aufgenommen werden; nur wenn es unumgänglich wäre, sollte der jüngste aus ihrem Kreise, Dr. Johann Ranzenbach, oder einer der Extraordinari-Medici dazu bestimmt werden. Die Besoldung des Magister sanitatis sei aber wie Linzer Regesten B II A 9/11659 nennt die neuen Früchte, wie „Pluzer, Spendling, Schwammen" und anderes schädliches unzeitiges Obst. Als Vergleich sei angeführt, daß laut Ratsbeschluß vom 6. September 1558 in Regensburg der Verkauf von „Melaun und Edtöffel" (Melonen und Erdäpfel) verboten wurde, daß man dort am 20. Juli 1563 wegen Cholera oder Pest neuerdings den Verkauf von Pfifferlingen, Erdäpfel und Melonen untersagte. Christian Gottlieb Gumpelzhaimer, Regensburg's Geschichte, Sagen und Merkwür digkeiten 2, 1837, S. 917, 932. Frühere Epidemien in Linz behandelt Franz Xaver Bohdanowicz, Die Plag' der Pestilenz im Linz des 16. Jahrhunderts, Historisches Jahrbuch der Stadt Linz 1962 (1963), S. 105-127. Linzer Regesten B II A 9/11662. B II A 1/250, B II A 9/11690, 11703, 11704 (Kosten für 18 Wächter an drei Toren pro Woche 24 fl.). Linzer Regesten B II A 9/11704. " Stauber, Ephemeriden, S. 259. Diese Apothekenvisitation fehlt bei Alfred Marks, Die Linzer Apotheken im Wandel der Zeit, Jahrbuch der Stadt Linz 1951, S. 133. Die in dem Visitationsbericht genannte unzu länglich untergebrachte Apotheke war wohl die „Zum weißen Adler" (Hauptplatz Nr. 31), deren Besitzer seit 1612 (vergeblich) das Trapmansche Haus Ecke Hauptplatz/Hofgasse zu erwerben trachteten. Marks, ebenda, S. 146. " Die Details über die Bestellung des Magister sanitatis in Linzer Regesten B II A 9/11649, 11657, 11681, 11691-11693, 11695, 11697 und 11702; zusammenfassend Stauber, Ephemeriden, S. 259 ff.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2