nehmen, wo der Leib Christi wahrhaft gegenwärtig ist, wenn dieser die Gegenwart ablehnt? Er würde sich am Leibe Christi selbst versündigen, und das wäre schlimmste Gotteslästerung. Kepler appellierte an das Konsistorium in Stuttgart, um wenigstens den Ausschluß vom Abendmahl rückgängig zu machen, wurde doch sonst von keinem Laien verlangt, die Konkordienformel zu unterschreiben, um zum Abendmahl zugelassen zu werden. Mit Brief vom 25. September 1612 machte sich aber das Stuttgarter Konsistorium Hitzlers Ansicht zu eigen, und Kepler blieb weiterhin vom Abendmahl im Linzer Landhaus ausgeschlossen! Noch sind zum Verständnis der Gründe für Keplers Trauung in Eferding einige Ex kurse nötig: Der erste führt in die religiösen Verhältnisse in Eferding und schildert auch die Stellung der Starhemberger, der andere geht auf Kaiser Matthias' Reise zum Reichstag nach Regensburg ausführlicher ein und beschreibt schließlich die Verhältnisse bei der Rück kehr des Hofes nach Linz im Herbst 1613. 2. Die religiösen Verhältnisse in Eferding an der Wende vom 16. zum 17. Jahr hundert Hier muß man ein wenig weiter ausholen, um die Verhältnisse zu Keplers Zeit zu ver stehen. Unter Graf Georg HI. von Schaunberg war die langsame Hinwendung zum Pro testantismus erfolgt. Nach dem Tode des Stadtpfarrers Johann von Prandt 1542 setzte er im folgenden Jahre einen lutherischen Prediger®^ ein, wodurch er König Ferdinand erzürnte. Graf Georg versuchte damals - zum letzten Male - die einstige Reichsunmittelbarkeit der Schaunberger geltend zu machen, gab aber dann klein bei, an die Stelle des Prädikanten kam Kaspar Sandböck, bisher Vikar zu Waizenkirchen, der aber sicher in einer Zeit, die immer mehr dem Protestantismus zuneigte, keinen leichten Stand hatte'^. Mehr als ein halbes Jahrhundert, seit 1498, hatte Georg HI. die Geschicke des Hauses Schaunberg ge lenkt, durch seine Verschwendungssucht, seine Prunkliebe war der Schuldenstand unge heuer angestiegen, schon 1546 hatte er seinen Söhnen alle Besitzungen bis auf die Stadt Eferding mit der Maut, das Penzingeramt, Mistelbach sowie die Weingärten und den Weinzehent zu Aschach überlassen®'. 1551 starb der ältere Sohn Johann, mit Testament vom 10. April 1554 vermachte Georg alle Güter seinem Sohn Wolfgang und nach dessen kinderlosem Tod den Söhnen seiner Tochter Anna, verehelichten Gräfin von Starhemberg. Noch vom Mai 1552 liegt ein Bericht des bayerischen Kanzlers Wiguleus Hundt über die Bewirtung Herzog Albrechts auf der Rückreise vom Linzer Fürstentage in Eferding vor, in dem die renaissancehafte Unmäßigkeit des Trinkens hervorgehoben und die Hofhaltung des greisen Grafen Georg als „hohe Schule" dieser Art gerühmt wird, 1554 starb er im hohen Alter von 82 Jahren. Wolfgang Graf zu Schaunberg bestätigte nun Richter, Rat und Bürgergemeinde der Stadt Eferding, er konfirmierte auch den verschiedenen Handwerken die Privilegien'^; er scheint kränklich gewesen zu sein" und verfügte 1557, daß nach seinem Ableben seine Gemahlin Anna, die Tochter Gabriel von Salamancas, den Nutzgenuß ver schiedener Besitzungen, darunter auch der Stadt Eferding mit Ungeld und Maut innehaben sollte. Am 12. Juni 1559 starb der letzte männliche Sproß dieses alten Geschlechtes und Max Dobünger, Der Protestantismus in Eferding und Umgebung bis zum Toleranzpatent, Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich 72, 1956, S. 32 (Herr Hans?). " W. Kopal, Geschichte der Stadt Eferding (Sonderdruck aus Museal-Bericht 33), 1876, S. 74, beruft sich auf die Kirchl. Topogr. XVII, S. 49, als er sagt, der neue Stadtpfarrer konnte sich nur ktirze Zeit in seinem Amte behaupten. Doblinger, S. 33, übernimmt diese Angaben ohne Nachprüfung aus Kopal. " Kopal, S. 74. Otto Wutzel, Die Rechtsquellen der Stadt Eferding, FRA III/2, 1954, S. 29 ff., n. 23—27. " Wolf Graf von Schaunberg nahm am 11. Jänner 1556 am Wiener Ausschußlandtag teil, Eder 2, S. 77 f.
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