Abgestellt wurden auch die sogenannten „Büderpeitscher, Singer und andere Pfennig krämer" auf Jahrmärkten und Kirchweihen in kleinen Orten^"". Bilderpeitscher ist mit Büderpritscher gleichzusetzen: Nach A. Schmeller^°i hießen so „eh die Guckkasten üblich wurden, jene Personen, welche atif den Märkten allerley Abbildungen von merkwürdigen Personen, Städten, Ereignissen etc. öflfentlich aushingen, während der Erklärung mit einem Brettchen hinbritschten, und dadurch das gemeine Volk anlockten, dem sie dann nebst den Bildern allerlei Medikamente und Universalmittel, die sie bey sich führten, anpriesen und verkauften". Zuletzt sei noch einmal auf Verordnungen hingewiesen, die sich mit dem Totenbrauch tum befassen. Dabei wird der Brauch erwähnt, daß die Bauern zur Totenwache bei männ lichen Leichen Frauen, bei weiblichen Leichen Männer einteilen^"^. Beim Leichenbegängnis wurden Lobreden, die Erzählung des Lebenslaufes, die Anführung von Schrifttexten und Lieder sowie Leichenmähler und der Weinausschank bei Leichen verboten"^"'. Abgestellt wurden auch die Illuminationen am Gedächtnistag der armen Seelen^"^. Musikanten Allerheiligenstriezel (1693 Allerheiligenwecken). — Die Größe der Mahlzeit war verschieden. Wein und Brot, Suppe, Suppe und Wein, Frühsuppe und Trunk, Nachtmahl und größere Mahlzeiten. In der Karwoche gab es auch Suppe, Hering, Brot und Wein. Buch I 529, III 607; Kommentar I 1006, IV 150; Verordn. in Böhmen 23. 8. 1764. J. A. Schmeller, Wörterbuch, Band I, Seite 375. "2 Buch I 468; Hofdekret 8. 2. 1772. Buch I 460 f.; Kommentar I 871-5. Hofentschließimg v. 15. 3. 1784, 8. 6. 1785, 20. 4. 1786, 4. 8. 1787; Verordn. v. 3. 4. 1788 und 15. 9. 1754. — Verordn. für Innerösterreich 3. 5. 1786 Grüfte und Friedhöfe: Hof dekret V. 1. 12. 1783, 20. und 23. 8. 1784 und 13. 9. 1784, 7. 10. 1784. Kommentar I 582; Verordn. Innerösterreich 3. 4. 1783.
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