Außerdem wurden 1939 noch festgestellt: 6 Objekte im Kreis Krumau und 7 im bayerischen Vogtland. Bei Übersendung der Aufnahmelisten der Bezirkshauptmannschaften Freistadt und Perg via Amt der oö. Landesregierung, Abt. Agrar, ZI. 450090-2057, vom 22. 12. 69 wurde (s. o.) auch eine Stellungnahme darüber erbeten, welche Objekte aus kulturhistorischen Gründen dem öffentlichen Schutz besonders empfohlen werden. Hiezu wird in Berück sichtigung der Größe und der Meißelbilder der Steine, aber auch im Hinblick auf eine entsprechende Streuung der Objekte vorgeschlagen, folgende Pechölsteine unter Naturschutz zu stellen: Stein Nr. 1 als schönsten und größten Stein^, Stein Nr. 15 als Typus für die Ausnutzung der natürlich geformten Oberfläche, Stein Nr. 21 als Typus besonders schöner Blattzeichnung mit Randrillen, Stein Nr. 23 als Typus reiner Blattzeichnung ohne Randrillen, Stein Nr. 25 als Typus für Schalenausbildung ohne Rillen, aber mit Ablauf in der Mitte, Stein Nr. 61/2 als Typus für die Form eines aufgeschlagenen Buches. Die vorgeschlagenen Objekte sind im Lageplan durch Umrandung der Steinnummer ge kennzeichnet. Sehr zu empfehlen wäre es aber, wenn vor allem diejenigen Orte, die Wert auf Frem denverkehr legen und ihren Gästen außer guter Luft und reinem Wasser auch interessante Kulturdenkmäler bieten wollen, alle in ihrem Bereich gelegenen Objekte, soweit dies nur irgendwie möglich ist, erhalten und durch entsprechende Hinweistafeln kenntlich machen wollten. Übersicht über die Pechölsteine im Mühlviertel nach dem Stand von Ende 1969 Abkürzung: HN = Hausname Zähl- Eigentümer Nr. wohnhaft Parz.-Nr. u. KG Nr. der Steine Anmerkung Allerheiligen im Mühlkreis (BH Perg) 1 unbekannt unbekannt 16 Blattzeichnung 1,55 X 1,42 m Gutau (BH Freistadt) 2 Binder Franz Landwirt 3 Etzlsdorfer Joh. Landwirt 4 Lamplmayr Leopold, Landwirt Erdmannsdorf 12 4052 Erdmannsdorf Schnabling 5 8233/1 Erdmannsdorf Lehen 29 1475 t Gutau « Wie aus Oö. Heimatbl. 1970, H. 3/4, 58 zu entnehmen ist, wurde dieses Objekt über Antrag von Univ.- Prof. Hofrat Dr. E. Burgstaller bereits durch das Bundesdenkmalamt „wegen seiner volkskundlich tmd kultur historisch exorbitanten Bedeutung" mit Entschließung vom 24. 2. 1970 tmter Schutz gestellt.
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