landt^ daß sie „im Sinne der indogermanischen Totenhochzeit (O. Schräder) Jünglingen und Jungfrauen auf den Sarg gestellt wurden. Außer ihren Verbänden haben Handwerker innungen zulängst den Brauch bewahrt". Unter anderem beruft er sich auf O. Lauffer'', der dabei eine Totenkrone der Flößerzunft in Wels abbildet. Im Burgmuseum in Wels befinden sich vier Totenkronen. Drei davon stammen von der Zunft der Maurer und Steinmetze, eine aber aus einem Bürgerhaus'. Dies stimmt zu den Erinnerungen von R. Berlinger, daß bei Begräbnissen in Linz^ Mitte des 19. Jahrhunderts auf den Sarg zwei Metallkronen gestellt wurden. Solche bildet auch Gommenda aus der Wallfahrtskirche auf dem Pöstlingberg® ab. Ahnlich ist die Totenkrone aus Zinn und Messing, die F. Lipp» aus dem Salzkammergut in seinen Führer „Erlesenes Volksgut" aufgenommen hat. Zu diesem Brauch schreibt er, daß er vereinzelt noch nach dem ersten Weltkrieg im Salzkammergut geübt wurde. Die beiden bei Gommenda und Lipp abgebildeten Totenkronen sind barock. Daß Handwerkerinnungen den Brauch lange übten, hängt sicher damit zusammen, daß nach den bekannten Zunftordnungen die Teilnahme an Leichenbegängnissen der Zunftgenossen eine bedeutende Rolle im Brauchtum der Zünfte spielten. Dafür hatten die einzelnen Zünfte entsprechende Gegenstände' in ihrem Besitz. Neben vereinzelt genannten Totenkronen sind es vor allem die Bahrtücher, Sargkreuze, zum Teil auch Kerzenleuchter, Zunftschilde und anderes, die wir aus Berichten oder aus Museumssammlungen kennen. Die Statuten der Welser Flößerinnung» enthalten noch 1858 die Bestimmung, daß für ver storbene Mitglieder Leichenkosten in jeweils bestimmter Höhe bezahlt werden und daß die Konduktsrequisiten von der Herberge beigestellt werden. Als solche werden 16 Kon duktsmäntel, 1 schwarzes und ein weißes Bahrtuch, 1 Kruzifix, 4 Kronen, 4 Flöre und 10 ölfackeln angeführt. Die Verwendung der Totenkronen auf Unverheiratete einzuschränken, besteht in unserer Gegend kein Grund. Die angeführten Berichte geben dafür keinen Anhaltspunkt und man wird sich fragen müssen, ob in unserem Bereich für ein hohes Alter der Toten kronen überhaupt Hinweise vorliegen. Wenn man in den Ratsprotokollen noch 1587» liest, daß nur Kindbetterinnen und schadhaften Personen eine „Truhen" verwilligt werde und im folgenden Jahr geklagt wird, daß alle ihre Verstorbenen in „Truhen" legen wollten, so spricht dies nicht für ein hohes Alter, abgesehen davon, daß alle erhaltenen Beispiele ausgesprochene Barockformen zeigen. Auch in den Lichtamtsrechnungen finden sich nur jüngere Berichte'» über die Totenkronen; 1746 und 1758: Barbara Springlin, Kränzlbinderin: Umbinden und Ausbessern der Totenkronen 1748: Leihgebühr für Totenkronen 1749: Margaretha Fuxlegerin „Bliemblmacher" für Reparatur der Totenkronen ' Taschenwörterbuch der Volkskunde Österreichs, Wien, 1959 II, 112. » Zeitschrift für Volkskunde, 26, 225 ff., Abb. 7. » Inv.-Nr. 3613. * Kleine Linzer Erinnerungen. Volksblatt 1931, 20. 9. » Gommenda, Stadtvolkskunde von Linz, II, Abb. S. 352. • Fr. Lipp, Erlesenes Volksgut der Alpenländer, vornehmlich des Salzkammergutes. Katalog Nr. 28 des oö. Landesmuseums. Linz 1968, 78, ' Für Linz siehe Gommenda, a. a. O., I, 228. » K. Meindl, Geschichte der Stadt Wels, Wels 1878 II, 41. » Ratsprotokoll Wels 1587, fol. 147 und 1588, fol. 194. '» G. Trathnigg, Kirchen, Klöster und Kapellen in Wels. Archivalische Vorarbeiten für die Kunsttopographie, Ger.-Bez. Wels, Bd. 3. 1968, S. 84 f.
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