OÖ. Heimatblätter 1970, 24. Jahrgang, Heft 3/4

Welser Eintragungen'zeigen. Das altübliche Getränk an diesem Tag war Met'; in Nord deutschland ging die Weiterentwicklung zum Johannisbieri". Die Welser Nachrichten setzen mit 1602 verhältnismäßig sehr spät ein. Man könnte glauben, daß dies eine Verbindung zur Gegenreformation ergebe. Wenn man die Verhält nisse näher untersucht, so ist dies nieht der Fall. Sie war zu diesem Zeitpunkt viel zu schwach, um einen Brauch neu einführen zu können. Es muß sich eher um einen Brauch handeln, der früher nicht eingetragen wurde. Dies ist durehaus möglich, weil wir ähnliehe Vermerke kennen, daß nunmehr Ausgaben eingetragen würden, die man früher nicht vermerkt habe. Gerade durch die Verteilung der Ausgaben für die Kirche in solche der Stadt und solche des Pfarrhofs, wie es in Wels üblich war, sind solche Schwankungen^^ leicht möglich. Leider sind die Ausgabenverzeichnisse der Pfarre nicht erhalten. Man kann aber auch auf Eintragungen^' wie 1556, 1557, 1561 verweisen: „Aller Wein, so ich zu dem Speisen, auch sonst zu anderer Notdurft in die Kirche geben ... 62 Kannen." Die Möglichkeit, daß der Johanniswein an die Stelle des Speisweines^' trat, wie man den Kommunionwein im Gegensatz zum Opferwein, den Meßwein, bezeichnete, ist abzu lehnen. Für diese Begründung ist es allerdings notwendig, etwas weiter auszuholen. Schon in der Lichtamtsrechnung 1493 findet sich eine Ausgabe für Wein: „Item am Antlaßtag, so man das Volk gespeiset hat." Jahr für Jahr finden sich nun solche Eintragungen: So 1497 „Item Palmsonntah zum Speisen 4 Kandl Wein Antlaßtag 8 Kandl Wein Karfreitag 5 Kandl Wein und 1 Maß Ostertag 5 Kandl" oder 1515 „Um Speiswein zu Ostern 21 Kandl" oder 1524 „Item 18 Kandl Wein % Mäßl, die man gebraucht hat das Volk zu speisen und zum Altarwaschen" oder 1565 „In die Kirche den Leutten zum Speisen Wurst 8 Achterin Wein" Die weiteren Eintragungen ergeben nichts Neues. „Zum Speisen", „Speiswein" heißt es immer wieder. Wird nicht die Jahressumme angegeben, so werden die Summen von Ostern, von Ostern und Pfingsten, seltener auch von Ostern, Pfingsten und Weihnachten angeführt. In den Lichtamtsrechnungen laufen diese Eintragungen bis 1597. Der Abbruch ist zu diesem Zeitpunkt nicht überraschend, denn in diesem Jahr wurde die Pfarre wieder katho lisch besetzt. Da die Stadt auf die Auswahl des Pfarrers keinen Einfluß hatte, weil die Pfarre ja kaiserlich!^ war, verlagerten sieh, sobald wieder evangelische Gottesdienste möglich waren, ' Wie weit in Wels auch der Patrozinium-Wechsel eine Rolle für die Ausübung dieses Brauches am Johannis tag im Juni und im Dezember spielt, bleibe dahingestellt. R. Zinnhobler, Das Patrozinium der Stadtpfarr kirche in Wels. OÖ. Heimatblätter 13, Linz 1959, S. 289 ff. ' Jahn, Opfergebräuche, S. 46; E. Burgstaller, Met im oberösterreichischen Brauchtum. OÖ. Heimatblätter X (1956) H. 1/2, 85 H. 1» P. Sartori, a. a. O., III 233. " Es ist auch mit der Verwendung von eigenem Wein zu rechnen. 1595 ist der Verkauf eines Weingutes des Lichtamtes in „Oberleoben in Unterösterreich" in der Lichtamtsrechnung verzeichnet. !' Speiswein wird gelegentlich auch bis zum Johannistag im Juni verzeichnet, so 1548 und 1549. " Rotwein wird 1564 und 1580 genannt. " R. Zinnhobler, Das Ausscheiden der Stadtpfarre aus dem Verband von Kremsmünster. Jb. d. Musealvereines Wels 1957, S. 52 ff - R. Zinnhobler, Die Bestellung der Welser Stadtpfarrer in vorjosephinischer Zeit. 1 I.Jahr buch d. Musealvereines Wels 1964/65, insbes. S. 147. — R. Zinnhobler, Die Zugehörigkeit von Falkenstein zum Verband der Kremsmünsterer Pfarreien. Jb. d. OÖ. Musealvereines, Bd. 109, Linz 1964, S. 284—318, bes. S. 287.

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