S. 267, Anm. 354: I. Zibermayr, Noricum, Baiern und Österreich . . erlebte bereits eine 2. Auflage (1956). S. 268: Wenn vom sogenannten Mailänder Edikt Konstantins d. Gr. von 313 n. Chr. die Rede ist, dann kann doch nicht die Zeit seiner Alleinregierung ^324-337) daneben stehen! S. 268, Anm. 356: Die ersten beiden Zitate unver ständlich. Seit J. Burckhardt, Die Zeit Constantins des Großen (Basel 1853), sind weitere Werke über das Thema erschienen, z. B. J. Vogt, Constantin der Große und sein Jahrhundert^ (1960). S. 270: Es ist fraglich, ob das Bistum Lauriacum nur bis 488 bestand. S. 270, Abb. 219: Die Bronzestatuette ist nicht aus Linz, sondern aus Enns. S. 272, Abb. 221: Die Bronzestatuette ist nicht aus Linz, sondern aus Enns. S. 272: Die kapitolinische Trias Jupiter, Juno und Minerva ist keine „Staatsgottheit". S. 272: In Linz wurde kein Tempel der kapito linischen Trias aufgefunden. S. 274, Abb. 223: Die Bronzestatuette ist nicht aus I.,inz, sondern aus Gaspoltshofen-Watzing. S. 275, Abb. 224: Die Bronzestatuette ist nicht aus Linz, sondern aus Enns. S. 276: Jupiter Dolichenus ist nicht „mesopotamisch", sondern ursprünglich der semitische Baal von Doliche in der nordsyrischen Landschaft Kom magene. S. 276: Es heißt nicht „Mythraskult", sondern Mithraskult. S. 278: Von einer „Anlehnung" des Mithraskultes „an christliche Gedanken und Kultusformen" kann keine Rede sein. S. 282: Ursicinus war kein „Legionskommandant", sondern um 370 n. Chr. Oberbefehlshaber des J.imesabschnittes vom Inn bis zur Raab (vir perfectissimus, dux Norici ripensis et Pannoniae primae). S. 282, letzte Zeile: Was ist „Von den letzten . . ."? S. 287: Die Terra sigillata wird nicht „wegen ihrer glänzend roten Färbung und ihres Reliefdekors" so genannt, sondern weil man die Verzierungen vor dem Brand mittels Stempels in die Innenwand des Gefäßmodels „sigelte". S. 287, Abb. 238: Rheinzabern (Tabernae) liegt nicht in „Ostgallien", sondern in der römischen Provinz Germania superior. S. 288: Es wäre freilich schön, wenn den römi schen Tonlämpchen eine „ähnliche (datierende, Ergänzung von mir) Aussagekraft wie den Sigillaten" zukäme. S. 288: Vom Brandgräberfriedhof der „Kreuz schwestern" in Linz stammen zwei gläserne .»kschenurnen aus Aquileia mit Erzeugerstempel. S. 296, Abb. 250: Nicht „Hyposandale", sondern Hipposandale. S. 297, Abb. 253: Das Bronzebeschlagstück aus Enns ist keinesfalls „provinzialrömisch", sondern nachrömisch. S. 300, Abb. 257: Das Dreifigurenrelief ist nicht „vermutlich", sondern selbstverständlich von einem Grabstein! S. 309, Abb. 268: Der Löwe kann seinem Typus nach nur von einem Grabdenkmal stammen. S. 407, Abb. 332: Es gibt in der Lorcher Lauren tiuskirche keine „romanischen Apsiden". Sapienti sat—dem Wissenden genügt's! Dr. Lothar Eckhart Reallesdkon der Germanischen Altertums kunde. Begründet von J. Hoops, 2., völlig neu bearbeitete und stark erweiterte Auflage unter Mitwirkung zahlreicher Fachgelehrter heraus gegeben von H. Jankuhn, Göttingen, Hans Kuhn, Kiel - Kurt Ranke, Göttingen, Reinhard Wenskus, Göttingen. Verlag Walter de Gruyter, Ber lin 1. Lieferung 1969. S. 1-112, Aachen - Ahnen glaube. Das bedeutendste Ereignis unter den Publikationen zur Kulturforschung der europäischen Völker ist unzweifelhaft die Neuausgabe des berühmten „Hoops". War schon das Erscheinen der ersten .Auflage eine überragende wissenschaftliche Tat mit der Zielsetzung einer Konzentration aller auf dem Gebiet der ger manischen Altertumskunde tätigen Wissenschaften, so zeigt die Neubearbeitung, welch unglaublichen Fortschritt die Wissenschaft seit den inzwischen ver gangenen 50 Jahren sowohl an absoluter Stoffkenntnis als auch an Vertiefung und Vervielfältigung der Methoden gemacht hat. Das bedingt nicht nur die Einbeziehung der Forschungsergebnisse weiterer Dis ziplinen wie Volkskunde, Völkerkunde, Paläobotanik, Slawistik usw., die im alten „Hoops" noch nicht mitgewirkt hatten, sondern natürlich auch eine Ver größerung der Zahl der vorgesehenen Bände von vier auf acht. Die Darstellungsbereiche sind, wie bereits die erste Lieferung zeigt, nicht auf die skan dinavische und norddeutsche „Urheimat" der Ger manen beschränkt, sondern erstrecken sich auf alle Gebiete, die von den wandernden Stämmen erreicht vvTirden, und behandeln auch die dort vordem an sässigen Völkerschaften und die Ergebnisse der kul turellen Auseinandersetzungen zwischen den neuen germanischen und den vorgefundenen Elementen. Demgemäß erweitert sich das Interessengebiet des Reallexikons bis ins Mittelalter, ohne durch absolute Zeitmarken eingeschränkt zu sein. Besonders hervor zuheben ist, daß den Autoren hinsichtlich der Bear beitung ihrer Themen weitgehende Freiheit gelassen wurde, wodurch jeweils eine erschöpfende, mit aus führlichen Literaturangaben unterstützte Information nach dem neuesten Stand der Forschung gewähr leistet ist. Wie sehr entsprechend diesen Grundsätzen auch das bairisch-österreichische Kulturgeschehen berücksichtigt wird, zeigt u. a. der große Artikel von R. Wenskus über die Agilolfinger, der durch eine vom Heruler Fara, einem Unterführer unter Beiisar (533), bis auf Tassilos III. Kinder reichenden Ahnen tafel unterstützt wird. Inhaltlich treten die großen Artikel zur Geschichte des Ackerbaues („Ackerbau", untersucht nach der Ausbreitungsgeschichte dieser Wirtschaftsform, Geschichte der Kulturpflanzen, der Bodennutzung usw.; „Acker- und Flurformen" mit Darstellung der Verhältnisse von der vorrömischen, über die römische Zeit bis ins Mittelalter, wobei besonders auf die instruktiven Skizzen der histori schen Pflugspuren und Flurformen wie der eindrucks vollen und in ihrer Art unwiderlegbaren Dokumente nach Luftbildern hingewiesen sei; „Ackergeräte"; „Ackermaße" und, ein bißchen zu kurz geraten,: „Agrarisches Brauchtum") und der soziologischen Verhältnisse besonders hervor. Unter den zuletzt Ge nannten sind hervorzuheben die ausführliche Behand lung der historischen und soziologisch-wirtschaftli chen Stellung des „Adels" im Germanischen und im besonderen der einzelnen Stämme und Länder, der „Adoption" und, als Glanzstück, die Untersuchung der „Abstammungstraditionen" der einzelnen Adels-
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