Das ^jHochhauß" zu Liebenstein Von Anton Mitmannsgruber Im Jahre 1949 erschien von Herbert Jandaurek ein Aufsatz über die Römerstraßen zwischen Wels und Vöcklabruck^, in dem ich erstmalig die Erklärung des Begriffes ,Hochhaus' gelesen habe. Ein weiterer Aufsatz von Norbert Grabherr^ brachte mich zur Uberzeugung, daß die im Urbar der Herrschaft Ruttenstein von 1571 vorkommende Bezeichnung ,Hochhauß zu Liebenstain' für das Anwesen Liebenstein Nr. 10 näher untersucht werden sollte. Jandaurek fand im Francisceischen Kataster in 59 Fällen die Bezeichnung ,Hochhaus für zum Teil unscheinbare Bauernhöfe, „deren Baustellen nicht so liegen, daß durch sie der Name ,Hochhaus' gerechtfertigt wäre".' Diese Tatsache ließ ihn zu dem Schluß kommen, daß sich dieser Name „auf ein früheres, mächtigeres, bedeutenderes Bauwerk beziehen mußte, das, längst verfallen, seinen Namen am ehemaligen Standort haften ließ oder seinen Namen auf ein späteres Bauwerk, das auf dem gleichen Platz oder in dessen Nähe aufgeführt wurde, übertrugt". Bei der Uberprüfung der Lage dieser Anwesen konnte Jandaurek feststellen, daß sie zumeist an oder in der Nähe von Straßen standen. Grabherr zählt die Hochhäuser zu Wehrbauten, „mit Graben und Wall umgebene, zwei Stockwerke hohe mittelalterliche Wohnbauten, die in einzelnen Fällen in veränderter Bau form bis heute erhalten geblieben, meist jedoch - bis auf spärliche Spuren im Gelände - verschwunden sind; nur noch Flurbezeichnungen - Abwurfplätze der Falkenjagd, die sog. Vogeltennen - erinnern an sie".' Das Hochhaus war in diesen Fällen das Haus des Falkners, das Amtshaus bei der Vogeltenne, und diente nicht nur dem Falkner als Wohnung, sondern auch als Unterkunft zur Beherbergung der herrschaftlichen Jagdgesellschaft. Im Urbar der Herrschaft Ruttenstein aus dem Jahre 1571 findet sich die Benennung ,Hochhaus' erstmalig für das Anwesen Liebenstein Nr. 7 (heute Nr. 10), das einen der ältesten Bauernhöfe Liebensteins verkörpert®. Die älteste Quelle zur Geschichte der Höfe und Häuser im Gebiet von Liebenau, das von der Herrschaft Ruttenstein im Jahre 1400 angelegte Urbar für den Bereich des Marktes Unterweißenbach', läßt Liebenstein noch als Freibauernhof aufscheinen. Die Besitzer der heutigen Anwesen 1 (früher Nr. 4)', 3 (früher 4)°, 4 (früher 5)"^°, 9'', 10 (früher 7)", 11 (früher 6)", 12 (früher 3)'^® sowie 13 (früher 2)" waren freie Bauern. Auch die Anwesen Geierschlag 4 und 51® sowie Windhagmühl 10" waren freie Eigen. Dieses älteste Urbar nennt nur in wenigen ' Jandaurek Herbert, Die Römerstraßen zwischen Wels und Vöcklabruck. OÖ. Hbl. Jg. 3 (1949) H. 1, S. 1-20, ' Grabherr Norbert, Falkenjagd, Vogeltennen und Hochhäuser in Oberösterreich. Ebd. Jg. 13 (1959) H. 4. S. 382-386. ' Jandaurek, Römerstraßen a. a. O. S. 1. ® Ebda, S. 1. ® Grabherr, Falkenjagd a. a. O. S. 382. ° Staatsarchiv—Hofkammerarchiv, NÖ. Vizedomamt Hs. 1157: Urbar der Herrschaft Ruttenstein und der Märkte und Gerichte Weißenbach und Königswiesen 1571. ' Urbar des Marktes Unterweißenbach 1400. Sammlung Mitmannsgruber, Kematen/NÖ. ® Mitmannsgruber Anton, Liebenau, seine Höfe und Häuser II. Liebenau 1961. S. 465. 9 Ebd. S. 469. " Ebd. S. 471. " Ebd. S. 480. " Ebd. S. 482. " Ebd. S. 484. " Ebd. S. 486. " Ebd. S. 489. " Ebd. S. 414, 417. " Ebd. S. 337.
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