1715 LAR; zur Krippe bei 50 angekleidete Mandl 3 fl Räuchergang 1586, 1587, 1589 LAR: Abrechnung des Mesners Sebastian Hölzl für das Rauchen zu Weihnachten Neues Brauchtum brachten die Kapuziner nach Wels, deren Kloster 1630 gegründet und deren Kirche - die heutige Marienkirche - 1631 geweiht wurde. Von 1640 bis 1761 reichen die jährlichen Beschlüsse des Rates den Kapuzinern für ihre Karfreitagsprozession®"^ 6 fl zu reichen. Verschiedene Eintragungen in den Stadtkammeramtsrechnungen^^, in den Ratsprotokollen und in den Oberstadtkammeramtsrechnungen geben einen Einblick in das Wesen dieser Prozession. 1648 SKAR: Pechkauf. Das Pech wurde bei der Prozession in Pfannen verbrannt. 1712 RPr. und Schreiben vom 15. 2. 1712: Der Rat erhob Einspruch gegen die Einstellung der Karfreitagsprozession durch den Pater Provinzial. Die Prozession wurde aus der Umgebung, aber auch aus Orten wie Kremsmünster, Lambach und Grieskirchen von einer großen Menge von Leuten besucht. 1712 RPr. und Schreiben des Pater Provinzial Gregor von Ardagger: Bedenken des P. Provinzial, der beiden Definitoren und des Welser Quardian gegen die Abhaltung der Prozession. Sie gäbe Anlaß zu „Unandacht, Ausgelassenheit, Kudern und Gelächter" in höherem Maß als „zur Fastnachzeit bei etwo einer vorübergehenden Mascara", herbeigelaufenes Volk ißt und zecht in den Gasthäusern, verlangt auch noch vom Kloster Essen und Trinken. Das „fürwitzige Weibervolk" dringe während der Prozession in Kloster und Klostergarten ein. Überdies seien die Mittel für die Prozession nur schwer aufzubringen. Sammlungen für die Prozession schädigen die Sammlungen für das Kloster selbst. Von der Spende der Stadt könne kaum eine Figur oder Bühne eingerichtet werden. Die Leute verlangen aber jedes Jahr Neues und Seltsames. Aus diesen Gründen habe man 1711 beschlossen die Prozession abzuschaffen. Wenn die Prozession aber so gewünscht werde, könne sie weiter abgehalten werden, wenn die Hauptärgernisse abgeschafft würden. Dies seien die „ungereimten Hänzpossen" der Darsteller, der Juden, Soldaten, Henkersknechte, des Todes und der Teufel. Er empfiehlt, die Flagellanten oder Geißler abzuschaffen, gestattet jedoch Kreuzschlepper. Nur auf Bühnen sollen jedoch dargestellt werden: Ölberg, Geißelung, Krönung, Kreuztragung, Kreuzigung Christi und hl. Grab. Außerdem habe der Rat Wächter vor die Klosterpforte gegen die „eintringung des Weibsvolk" zu stellen. Der Rat nahm die Bedingungen an. Tod und Teufel, die Juden und das Herumreiten der Trompeter sind abzuschaffen. Bürger und Rat haben in Trauerkleidern und Mäntel zur Prozession zu erscheinen. 1739 SKAR, Wochenzettel 13 und 14: Zu der Prozession wurde durch die Stadt zwei „Theatrum" aufgemacht. 1749 SKAR, Beilagen: Am hl. Karfreitag sind in der Stadt zwei große Bühnen aufgemacht worden, und sind danach wieder weggebracht worden. G. Trathnigg, Die Karfreitagsprozession der Welser Kapuziner. 7. Jb. d. M. Ver. Wels 1960/61 S. 201 - G. Trathnigg, Kirchen S. 100 ff. - R. Zinnhobler, a. a. O., 47 ff. - M. Schindlbauer, Das Kapuzinerkloster in Wels. 14. Jb. d. M. Ver. Wels 1967/68, S. 115-137, bes. 131-134. Vielleicht hängt die Nachricht SKAR 1637, daß am Karfreitag die Gassen der Stadt gesäubert wurden, mit der Karfreitagsprozession der Kapuziner zusammen.
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