OÖ. Heimatblätter 1969, 23. Jahrgang, Heft 1/2

einbezogen wurden. Das Vorhaben ist offensichtlich am energischen Widerstand der Be völkerung und des damals noch intakten Kultbundes gescheitert und nach Errichtung der Pfarrkirche Rainbach und nachdem Ausscheiden des wohlrecht halsstarrigen späteren„Amtes Eibenstein" aus dem Herrschaftsbereich von Hohenfurt aufgegeben worden. Daß es sich dabei in einem so zentral gelegenen Ort und an einem so bedeutenden Steindenkmal, an dem sämtliche Angehörige der Siedlung Eibenstein noch heute Besitzanteile haben, um eine sich dem Christentum noch Jahrhunderte später etwas ablehnend verhaltende Volks gruppe gehandelt haben muß,bezeugtletzten Endes auch rund 300Jahre später der 2. Absatz des Ehafttaidings von 1538, in dem zu einer Zeit, in der diese Äußerungen noch keineswegs etwa auf die viel später einsetzende Hinneigung zum Protestantismus bezogen werden kann, ausdrücklich auf potentielle „Gotteslästerer" Bezug genommen wurde, die, wären sie Mann oder Frau, durch drei Tage bei Wasser und Brot mit Gefängnis und Stock zu bestra fen sind®^. Daß dieselbe Taidingfassung aber auch von den eingangs erwähnten besonderen Freiheiten der Bewohner von Eibenstein spricht, gibt dem Schriftstück wie der gesamten volkskundlich, rechts- und siedlungshistorisch interessanten Situation des Landes um den Eibenstein seinen besonderen Reiz. Valentinshaft bei Munderfing,Bez.Braunau und in der Kapelle von St. Nikolaus b. Vas(Caminada,a. a. O., 138). "Weistümer, a. a. O. Der Eibenstein Vermessungsarbeiten 1968 Von Wladimir Obergottsberger Bevor ich das Ergebnis der Vermessung am Hohen Stein von Eibenstein beginne, möchte ich besonders hervorheben, daß es den unermüdlichen Bemühungen des Herrn Univ.- Dozenten Dr. E. Burgstaller, dem Leiter des Institutes für Landeskunde von Oberösterreich, zu verdanken ist, daß diese einmalige Kultstätte und seine engere Umgebung vermessen und unter Naturschutz gestellt wurde. Bericht über die Vermessung Bei der Vermessung des Eibensteines waren zwei Aufgaben zu erfüllen: 1. Eine Katasteraufnahme zur Unterschutzstellung des Eibensteines, Festlegung der Natur schutzgrenze sowie die Erstellung des Lageplanes und Berechnung der Flächen der be troffenen Parzellen. 2. Eine tachymetrische Geländeaufnahme des Gebietes mit 1 m Schichtenlinien und die lage richtige Eintragung der in den Fels gehauenen Stufen. Zu 1: Die Katastermessung und Grenzbeschreibung der Naturschutzgrenze (s. Plan 1) Der Eibenstein liegt in der Katastralgemeinde Summerau, die zur Gemeinde Rainbach im Mühlviertel, Bezirksgericht Freistadt, gehört. In der Katastralmappe wird er mit der Parzellen-Nr. 414 als unproduktive Fläche von 888 m" ausgeschieden. Im Grundbuch ist als derzeitiger Besitzer Pulitsch Anton und Theresia, Eibenstein 11, eingetragen. Durch seine günstige Höhenlage wurde der Eibenstein vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen mit einem Kataster-Triangulierungspunkt versehen,der mit der Nummer KT.26/16(Heiden stein) geführt wird. Dieser KT. hat eine Höhe von 738,23 m über Adria und besitzt die 91

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