OÖ. Heimatblätter 1969, 23. Jahrgang, Heft 1/2

erkannt worden^®. Sie wurde erst im 13.Jh. hergestellt und mit ihrer Hilfe konnte man den päpstlichen Schutzbrief von 1247 erlangen. Auf die Aufnahme Pettenbachs und Vorchdorfs hat man wohl deswegen verzichtet, weil diese Pfarren erst durch solche Urkunden als Stifts besitz nachweisbar waren, die lange nach 1179 liegen (nämlich 1196 bzw. 1230), weshalb man es offenbar nicht wagte,sie in eine mit 1179 datierte Urkunde aufzunehmen. Formular und Zeugenreihe sprechen dafür,daß dem gefälschten Alexander-Diplom eine echte Urkunde zugrunde lag, die anscheinend gegen 1247 den damaligen Bedürfnissen angepaßt und zu nächst mit Erfolg in Lyon eingereicht wurde. Es kam zur Ausstellung des gewünschten päpstlichen Schutzbriefes von 1247! Daß es dann zwei Jahre später (1249) zu einer stark veränderten Neufassung kam, geht wohl auf einen Protest Passaus zurück. Ob es gelungen war, Kremsmünster der Fälschertätigkeit zu überführen, woraufdas „proponitis vos habere" deuten könnte, oder ob man einfach mit den faktischen Verhältnissen operierte, die ja tat sächlich für Passau sprachen, bleibe dahingestellt. Wieso, so wollen wir weiter fragen, kam Kremsmünster auf die Idee, Wartberg, Kirch dorf und Windischgarsten als Stiftspfarren zu beanspruchen? Die Pfarrorte lagen jedenfalls im Kremsmünsterer Zehentbereich. Außerdem scheint die Pfarre Ulsburg, die Bernardus Noricus mit Kirchdorf identifizierte, die aber nach Meinung von Kurt Holter viel eher die Urpfarre für das ganze fragliche Gebiet dargestellt haben dürfte"^®, tatsächlich einmal zu Kremsmünster gehört zu haben"^'. Die von Passau aus betriebene Durchorganisierung und Unterteilung des Gebietes scheint schließlich dazu geführt zu haben, daß dem Kloster von seinem ehemaligen Besitz außer den Zehentrechten nichts mehr verblieb. Eine Parallele hiefür wäre die Pfarre Fischlham^®. Als diese um 1267 von der Kremsmünsterer Pfarre Steinerkirchen an der Traun abgetrennt wurde, war sie sogleich eine Pfarre freier bischöf licher Verleihung. Ein im kirchlichen Rechtsbuch,dem CIC von 1918 (can. 1427§5),ausge sprochener Grundsatz kam also schon damals zur Anwendung!Im Falle Ulsburg dürfte es nicht anders gewesen sein. Wartberg läßt sich schon um 1200 als bischöflich nachweisen, Windischgarsten mit Spital wurde damals ausgegliedert. Von solchen Praktiken nun sah Krems münster seine Rechte bedroht und setzte sich zur Wehr. Die Mittel kennen wir bereits. Trotz der 1247 erlangten Bestätigung konnte sich aber das Stift nicht behaupten, der Bischoferwies sich als mächtiger. Das Kloster mußte sich damit abfinden, daß ihm nur mehr die Zehentbezüge zugestanden wurden. Als eine kleine Entschädigung mochte man es emp finden, daß in dem endgültigen Diplom von 1249 auch Vorchdorf und das mehrfach um strittene Pettenbach aufgenommen waren, die in der Urkunde von 1247 noch gefehlt hatten. Das in der Formel „proponitis vos habere" ausgedrückte Mißtrauen der Kurie empfand man dagegen gewiß als schmerzlich, mußte es sich jedoch gefallen lassen. 5. Völlig anders geartet ist die Fälschung, die der Stiftsbrief für das Augustiner-Ghorherrenstift St. Nikola bei Passau darstellt^®. Das Reformkloster verdankt seinen Ursprung dem hl. Altmann. Der Zeitpunkt der Leider haben sich auch neueste Arbeiten die Erkenntnisse der Anm. 14 zitierten Literatur noch nicht zu eigen gemacht; sie halten die Urkunde von 1179 weiterhin für echt. Als Beispiele seien genannt: H. Ferihumer, Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer, 2. Abt.: Die Kirchen- und Graf schaftskarte, 7.Teil: Oberösterreich,® 1962,S.409,452 u.ö.; A.Kellner,Profeßbuch des Stiftes Kremsmünster, Kremsmünster 1968, 27-34; H. Krawarik, Das Windischgarstener Becken im Mittelalter, MOÖLA9(1968) 170-238, vgl. S. 211 u. ö. "K. Holter, Der Ulsburggau und die Alpenland^enze, MOÖLA 7(1960) 150-206, bes. 177-181. "So auch Krawarik, a. a. O., 211, derjedoch, wie gesagt, die Urkunde von 1179für echt hält. R.Zinnhobler, 700Jahre Pfarre Fischlham, Fischlham 1967, vgl. bes. S. 13f. "OÖUB II, 105-109 n. 79, dort mit Datum „nach 1075". 25

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