Schon die verworrene Chronologie erweist die Fälschung. Keiner der beiden Bischöfe hat um 951, dem Datum der Urkunde, regiert und ihre Amtszeiten liegen, wie gesagt, ganze hundert Jahre auseinander! Dennoch gelang es Mondsee mit Hilfe dieser Fälschung, Papst Alexander III. zu einem Schreiben an den Bischof von Passau zu veranlassen,in dem dieser aufgefordert wurde, endlich gewisse Kirchen („ecclesias quasdam") zurückzustellen. Der mit 1175 datierte Papstbrief erwähnt die Gotteshäuser nicht, um deren Rückgabe es Mondsee zu tun war. Da aber ein Papstdiplom von 1183 dem Stift u. a. auch die Kirchen Abersee und Oberwang bestätigt, die in dem päpstlichen Schutzbrief von 1142 noch gefehlt hatten, haben wir nicht nur einen Anhaltspunkt dafür, daß Passau dem Befehl des Papstes nachgekommen ist, sondern auch dafür, welche Kirchen von der Rückgabe an Mondsee betroffen waren. Nur wenig später (1184) erreichte man mittels der zwei erwähnten Fälschungen - und wohl auch unter dem Eindruck der Vorgangsweise Passaus, das dem Stift Mondsee eben erst einige Gotteshäuser herausgegeben hatte -, daß nun Regensburg die bis dahin noch vor enthaltenen Klostergüter zurückerstattete. Die Fälschungsaktion hatte sich also als ein voller Erfolg erwiesen; sie hatte jedoch, wie wir gesehen haben, nur dem Rückerwerb von Besitzungen gedient, die ehedem tat sächlich zu Mondsee gehört hatten! 4. Nun das Kremsmünsterer BeispieP^: Vergleicht man zwei der Mitte des 13. Jahrhunderts angehörende Diplome Papst Innozenz' IV., die nur zwei Jahre auseinander liegen (1247 bzw. 1249), so fallen mehrere Unterschiede ins Auge. U.a. werden dem Stift in der älteren Urkunde von 1247 die Pfarren Wartberg a. d. Krems, Kirchdorf und Windischgarsten bestätigt, während in der jüngeren Urkunde von 1249dem Kloster hiervon nurderZweidrittelzehent zugestanden wird,noch dazu mit dem Zusatz:„...von dem ihr vorgebt,daß er euch gehöre..."(„proponitis vos habere"). Andererseits begegnen nun die Pfarren Vorchdorf und Pettenbach, die 1247 noch gefehlt hatten. Beide Urkunden sind im Original erhalten, und das Formular und die äußeren Kriterien sprechen für Echtheit. Aus der späteren Stiftsgeschichte wissen wir, daß den tatsächlichen Verhältnissen nur durch die zweite Urkunde Rechnung getragen wird. Es fragt sich nun, wie es zur Ausstellung der ihr widersprechenden älteren Urkunde (1247) gekommen ist. Offensichtlich wollte Kremsmünster die vollen pfarrlichen Rechte von Wartberg, Kirch dorf und Windischgarsten zugesichert erhalten, über die der Bischof von Passau verfügte. Hiefür aber mußte man eine Urkunde vorlegen, die geeignet war, die Rechtsansprüche des Stiftes gegenüber Passau zu erweisen. Eine solche ist nun tatsächlich in einem Diplom Alexanders HI. aus dem Jahre 1179 vorhanden. In ihm begegnet Kremsmünster als Inhaber der umstrittenen drei Pfarren. Die Alexander-Urkunde ist jedoch aufGrund mehrerer Widersprüche bereits als Fälschung "Abdruck der Urkunden in OÖUB II, 364-367 n. 250; III, 134-137 n. 134, 155-157 n. 157; bzw. UBKr (¥= Urkundenbuch fuer die Geschichte des Benedictiner Stiftes Kremsmünster) 48-50 n. 38, 91-94 n. 74, 95-97 n. 76. Den ganzen Fall habe ich schon in meinem Aufsatz: Die Stadtpfarre Wels im Mittelalter, Jahrbuch des Museal vereines Wels 5 (1958/59) 98-104, ausführlich dargestellt. Sehr wichtig ist K. Holter, Die römische Traunbrücke von Wels und die Anfänge des Welser Bruckamtes, Jahrbuch des Musealvereines Wels 2 (1955) 124-151, vgl. S. 142. 24
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