OÖ. Heimatblätter 1969, 23. Jahrgang, Heft 1/2

reparandum tradidit"), da sie dasselbe am besten kenne („cui eiusdem privilegii tenor notissimus erat"). Nach ihrem Tode konnte manjedoch das Privileg nicht finden. Aus diesem Grund und um dem Stift Admont seinen Besitz zu sichern, habe dann Erzbischof Adalbert die vorliegende Besitzbestätigung ausgefertigt. Hier wird also der Auftrag zu einer formalen Fälschung erteilt, denn die von Perhta rekonstruierte Urkunde sollte ja als erzbischöfliches Original gelten. Die Tätigkeit der Nonne Perhta dürfte nach der Mitte des 12. Jahrhunderts liegen, bis ca. 1161-1163, der Zeit, da Dechant Reinbert urkundlich belegbar ist. 2. Ein zweites Beispiel betrifft das Augustiner-Chorherrenstift Reichersberg in OberÖsterreich^®. Um die Mitte des 12.Jahrhunderts(1154) erwarb das Kloster das im Innviertel gelegene Dorf Münsteuer auf dem Tauschwege gegen mehrere Güter in Roßbach in Niederbayern. Die damals ausgestellte Urkunde erfuhr 15 Jahre später (1169) eine - scheinbar unver änderte - Neuausfertigung. In der Zwischenzeit war jedoch das Tauschobjekt vermessen worden,und man hatte festgestellt, daß es sich um „circa decem et septem mansos" handelte. Man trug nun keinerlei Bedenken, das Ergebnis der Vermessung in die neue Urkunde (von 1169) statt der bisherigen „circa xx mansos" aufzunehmen, obwohl sich das Dokument als unveränderte Neuauflage gibt. 3. Aus meinem engeren Forschungsgebiet möchte ich ein Mondseer und ein Kremsmünsterer Beispiel herausgreifen: Das reichsunmittelbare Kloster Mondsee^' war mit umfangreichen Besitzungen in dem später als Wolfgang- und Mondseeland bezeichneten Gebiet ausgestattet. Im 9.Jahrhundert (833) wurde Mondsee jedoch von Ludwig dem Deutschen dem Hochstift Regensburg ver tauscht. Das Mondseer Archiv wanderte in das bistumseigene Regensburger Kloster Sankt Emmeram.Als Folge davon gerietin dem nun unselbständigen Mondsee der einstige Kloster besitz in Vergessenheit. Erst um die Mitte des 12. Jahrhunderts (1142) wurde Mondsee die freie Abtwahl wieder zugestanden. Etwa gleichzeitig erhielt man durch Einsichtnahme in den Traditionskodex von St. Emmeram auch wieder Kunde von jenen ehemaligen Mond seer Gütern, die sich nun in fremden Händen befanden, und vermerkte sie im eigenen Tra ditionskodex. Was sollte man tun, um wieder zu seinem Recht zu kommen? Hierzu bot sich das Mittel der „Urkundenfälschung" an. AufGrund einerTraditionsnotitz fertigte man eine auf829 datierte Urkunde an, die die Eigentumsrechte über den Aberseeforst beweisen sollte. Eine weitere Fälschung, die für unsere Begriffe recht plump ausgefallen ist, gehört angeblich dem Jahre 951 an; nach ihr soll Bischof Tuto von Regensburg (894—930) seinem (hundert Jahre später regierenden) Passauer Amtskollegen Christian (991-1013) mehrere Mondseer Güter überlassen haben; dafür nun habe Christian dem Kloster Mondsee u. a. die Pfarre Mondsee samt Zehent sowie die Forste Oberwang und Abersee, ebenfalls mit dem zuge hörigen Zehent, abgetreten. Hierzu vgl. man P. Classen, Der Prozeß um Münsteuer (1154^1176) und die Regalienlehre Gerhochs von Reichersberg,ZRG,GA 77(1960) 324—345,vgl. bes. S.328f, 331,338f. Vgl. auch O. v. Mitis, Studien zum älteren österreichischen Urkundenwesen, Wien 1912, 33-38. Die Urkunden sind gedruckt im OOUB II, 270-272 n. 181 und 335f n. 335, doch ohne Berücksichtigung der textlichen Varianten. "Druck der besprochenen Urkunden in OÖUB II 12fn. 8,58 n. 42, 200f n. 135, 378f n.260; Migne,Patrologia Latina 200,col. 10161 n. 1172; Salzb. UB II, 601fn.440. Ausführlicher habe ich über diesen Komplex schon in anderem Zusammenhang gehandelt. Vgl. meine Auf sätze: Der historische Kern der Wolfganglegende, in: OÖHB 21 (1967, Heft 3/4) 85-87 und: Wie alt ist die Kirche von St. Wolfgang am Abersee? Zum Mondseer Urkundenwesen im 12.Jahrhundert, in: MOÖLA (=Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs) 9 (1968) 163-169. Insbesondere ist auch heranzu ziehen A. Zauner, Zwei Mondseer Fälschungen ausdem 12.Jahrhundert, MOÖLA 4 (1955) 276-287. 23

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