OÖ. Heimatblätter 1969, 23. Jahrgang, Heft 1/2

worden. Ein Papst Kalixt II (1119-1124) hat mit apostolischer Autoritätjene Fälschungen bestätigt, die er als Erzbischofvon Vienne anfertigen hatte lassen®. Und die berühmt-berüch tigte Konstantinische Schenkung scheint in den päpstlichen Kanzleien des 8. Jahr hunderts (Stefan II., 752-757; Paul I., 757-767) fabriziert worden zu sein. Von dem Axiom der sich gleichbleibenden Menschennatur ausgehend, hat die positivistische Geschichtsschreibung zur mittelalterlichen Fälschertätigkeit sehr scharf Stellung genommen. Ein Ernst Bernheim hat in seinem oft aufgelegten Lehrbuch der historischen Methode Fälschungen als „Ausnahmen verschrobener Charakterbildung" bezeichnet'. Johannes von Haller hat die pseudo-isidorischen Dekretalen, die sich als Briefe frühkirch licher Päpste gaben und die Autorität des Papstes heben sollten (wohl gegen Hinkmar von Reims, der aus eigener Machtvollkommenheit Suffraganbischöfe absetzte), den „größten Betrug der Weltgeschichte" genannt®. Der sonst so maßvolle Historiker Albert Hauck hat (1906) Bischof Pilgrims „sittliche Grundsätze" völlig scheitern gesehen®. 1935 hat Wilhelm Kammeier-er war nicht Historiker von Fach-die spätmittelalterliche Verfälschung deutscher Quellen als welsche klerikale Bosheit gegenüber germanischem Heldentum erklärt, hielt er doch die Falschstücke für den Ausfluß einer von Rom gesteuerten „Geschichtsverfalschungsaktion" Man ist heute vorsichtiger geworden! I. Beispiele von Fälschungen Um die massenhaft auftretende mittelalterliche Fälschertätigkeit einigermaßen verstehen zu können, soll, wie erwähnt,zunächst von der Entstehung einer Reihe von Falsifikaten die Rede sein. 1. Beginnen wir mit einem steirischen ExempeP^: Der Salzburger Erzbischof Adalbert von Böhmen (1168-1177 und 1183-1200) bestätigte dem Stift Admont in einer Urkunde vom 7.Juni 1188 die Erbrechte der Kirche St. Walburg bei St. Michael (Bezirk Leoben). Das Kirchlein war zwischen 1060 und 1088 vom Edlen Tridizlav und seiner Gemahlin Zlawa auf Eigengut gegründet worden. Ausführlich be richtet die erwähnte Urkunde, wie die Eigenkirche schließlich an Admont kam und daß der Salzburger Erzbischof hierüber eine Urkunde ausgestellt habe. Diese sei jedoch bei einer Feuersbrunst teilweise verbrannt(„privilegium ex parte conbustmn"). Hieraufhabe Dechant Reinbert von Fischau(Niederösterreich)als rechtmäßiger Erbe der Stifter(„hereslegitimus") der Klosterfrau Perhta von Göß den Auftrag erteilt, das Diplom wiederherzustellen („[ad] • Fuhrmann, a. a. O., 532. 'E. Bernheim, Lehrbuch der historischen Methode, 5.-6. Auflage, München-Leipzig 1914, 521 u. ö. Dazu Fuhrmann, a. a. O., 530. ® Nach Fuhrmann, a. a. O., 531. • Kirchengeschichte, 3. Aufl., Bd. 3, S. 179. Nach Fuhrmann, a. a. O., 533. "Die besprochene Urkunde ist abgedruckt bei J. Zahn, Urkundenbuch des Herzogthums Steiermark. Bd. 1, S.674-676 n.690. Zur Darstellung des Sachverhaltes wurden neben brieflichen Mitteilungen von Univ.-Ass. Dr. Herwig Ebner (Graz),für die ich hier meinen Dank aussprechen möchte, besonders folgende Arbeiten herangezogen: H. Appelt, Geschichte des Stiftes Göß, in: Stift Göß - Geschichte und Kunst, Wien-Linz-München 1961, S.24-54,vgl.bes.S.41;K.Bracher,Beiträgezur mittelalterlichen Geschichte des Stiftes Göß(= Sonderband 1 der Zeitschrift des Historischen Vereines für Steiermark), Graz 1954, S. 71; H. Ebner, Von den Edlingern in Innerösterreich, Archiv für vaterländische Geschichte und Topographie 47, Klagenfurt 1956, S. 26-29. Wir wissen nicht, warum gerade Perhta der Urkundentext so vertraut war. Bracher (a. a. O.) hat gemeint, sie hätte vielleicht auch das Original geschrieben. Aber die Admonter Schreibschule war doch sicher be deutsamer als die von Göß. So möchten wir mit Appelt (a. a. O., 41) eher an die Möglichkeit denken,daß Perhta aus der Admonter Gegend stammte und in enger -vielleicht verwandtschaftlicher- Beziehung zur Stifterfamilie stand. 22

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2