OÖ. Heimatblätter 1968, 22. Jahrgang, Heft 1/2

Oberösterreich hat 1949 die „Oberösterreichische Baufibel" von Architekt Heckl heraus gegeben aus einem „Gebot der Notwendigkeit, den seit Jahrzehnten in der Gestaltung und Standortwahl der Bauwerke eingerissenen Mißständen endlich wieder nach und nach Einhalt zu gebieten". Vielleicht tragen diese Studien dazu bei, den Kreis der Heimat- und Kulturverbundenen zu erweitern, die im bodenständigen Siedlungsbild augenfälligstes Kulturgut erkennen und die Aufgabe übernehmen, an seiner Erhaltung mitzuwirken. Möchten die vorliegenden „Beiträge zur Geschichte des Bauwesens im Salzkammergut" die Bauschaffenden im Salzkammergut aufdie so reichen Möglichkeiten behutsamer Weiter entwicklung der bodenständigen Bauformen aufmerksam machen und sie veranlassen, sich in sie und ihre zahlreichen Verschiedenheiten mit jener Liebe zu versenken, mit der sie unsere Vorfahren gestaltet haben. Wie segensreich könnten sich ihre Fähigkeiten entfalten! Gute Beispiele, aus solcher Einstellung erwachsen, beweisen es! Gelänge es doch, durch die Baugeschichte die in der Bautradition verhaftete Baugesinnung zu wecken! Und möchten schließlich Bauherren, Baubehörden und Bauschaffende von der Aussage des österreichischen Historikers Heinrich Ritter von Srbik durchdrungen werden, die auch Landesbaudirektor Hofrat Dipl.-Ing. Alfred Sighartner im Vorwort der Oberösterreichischen Baufibel wiedergibt: „Es gibt keine echte Kultur ohne erlebte Tradition." Anhang Nr. 1 Bevelch wegen Locierung der arbeiter in der Ebensee betref. Resolutionsbuch 1605-1637 (LandesarchivLinz, SOAA), Seite 133 Edl Hochgeehrter, und Vest, Liebe Freundt, Wir erindern euch hiemit, dasz die khönigl. Hof Camer auf Wolf Rosner, Verweszer in der Ebensee gehorsambes verlangen, die Locirung der armen arbeitter beim salzsieden aldort betreff die deszweg einkhomente bericht und guetachten durch dehro ervolgtes decret, vom sechzends desz abgeloffnes monats february (16. 2. 1610) dahin verlaut, das zur unterkomung der armen arbeitter nit die fürge schlagene Wohnung, in ein hausz semtlich sondern vier abszonderliche heuszel, um allerley besorgende unglegenheit, auch zuverhüthung feuersgefahr, sowoll begebende uneinighkeit die sonsten balt was sovill leuth beysamen wohnen under inen enstehen thuet,in bedenkhung, dasz solche in allen zum besten künftig und mit der zeit, da sich dasz wesen etwa verbessert denen arbeiter vererbt werden khönnen aufs ehest und nur zur notturft, doch ohne abbruch der haupt verlag, aufgebaut werden solle, daneben auch in den kön. May.Namens bevolchen bey zurufung, damit solches gepeu alszbalt ins werkh gericht und bey demszelben aller überflusz und notwendigkheit allerdings eingestellt werde. Darauf ist in höchsternennten Seiner Khön. Kais. Namens unser bevelch, dasz ir die pauung besagter heiszl welche die hohe noth erfordert, obverstandenermaszen ohne abbruch des haupt verlag ehist ins werkh richten lassen und alweeg dahin bedacht seit, auch selbsten dabey zuesehet, damit allein die unentbehrliche notturft fürgenommen, aller überflusz verhütet und der pau uncosten aufs genauist angetragen werde umb welches euch hernach über die furbringende particulare ordentliche passierung ertheilt werden soll. Es beschieht auch daran Seiner Khön. Kais. May. gnädige wille und mainung. Datum den zweiundzwanzigsten Marti sechzehenhundt und zehent. Königl. May. Verordnete Niederösterreichische Camerpresidenth und Rath An Herrn Salzambtmann Einemer und Gegenschreiber zu Gmundten.

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