schlaflFendt verstecken". Sollte einer dabei angetroffen werden, sei er mit Gefängnis zu bestrafen, hat seines Lohnes verlustig zu gehen und durch einen anderen Wächter ersetzt zu werden. Unter Hinweis auf das Benefizium freien Holz- und Salzbezuges war schon in den Libellen und Waldordnungen den Kammergutsarbeitern und allen anderen Untertanen aufgetragen, bei „feuers- und waldbrünsten", auch bei Wassernot, unaufgefordert mit einem Gerät zu Hilfe zu eilen. In der Forstordnung für das Salzkammergut von 1756 wird das im letzten Funkt wie folgt zusammengefaßt:„Schlüßlichen komet der gemeinde,wie eingangs gemeldet, bei gemeinen Versammlungen alles ernstes vorzutragen, daß jeder unterthann und sonderbar jene, welche in gnadensalz stehen oder den holzbedarf aus kais. Waldungen empfangen, gehalten sein sollen, in feuersgefahren, waldbrünsten oder Gottes gewaltigen wassergiessen zu abwendung der gemeinschädlichen zufalls mit all nur menschenmöglichen rettungsmitteln - es ist die noth bei tag oder nacht - schon durch eigenen antrieb, oder wenn es verlanget und hierzu angesaget wurde,so wie es sich aufeinen kais. unterthann oder insassen gebühret, getreulich beizustehen und den schaden dilgen zu helfen. Nach der Forst ordnung 1755 mußten sie mit Griesbeil oder Hacke oder Haue und einem Schaff herbeieilen. Trotz aller Brandverhütungsmaßnahmen legten Schadenfeuer die Sudanlagen in Asche, und zwar am 20.9. 1750 die von Hallstatt,wo durch Unvorsichtigkeit in einem Bäckerhaus am Marktplatz Feuer ausbrach, das die Umgebung vernichtete und 4 Tote forderte. An 25 durch das Feuer geschädigte Private wurden Geldhilfen gegeben, die Brandstätte par zelliert und verkauft, das Pfannhaus in die „Lahn" verlegt. Der Ortskern entstand neu. Infolge Kaminbrandes in einem der 3 Pfannhäuser zu Aussee, und durch heftigen Wind gefördert, wurden diese samt allen Nebengebäuden und großen Holzvorräten am 14. 7. 1827 vernichtet (Unterkainisch). Am 9. 7. 1835 gingen durch ein in einem der 3 Sudhäuser Ebensees ausgebrochenes Feuer diese sowie große Vorräte an Schmalz und Holz in Flammen auf, ebenso 5 benachbarte Privathäuser und der Kirchturm. Wie Feuerstellen in den Wohngebäuden so gebaut wurden, daß die Brandgefahr verringert oder ausgeschlossen und zugleich nach Möglichkeit Brennholz gespart werden konnte, ist im Abschnitt „Feuerstellen" ausgeführt. Almen im Salzkammergut Zu Almweide gerodete Flächen bedeuteten dauernden Verlust an Waldboden; Bau und Erhaltung von Almhütten sowie die Feuerstellen in ihnen belasteten die Waldungen, die für das Salzwesen vorbehalten waren und mit aller Sorgfalt gehegt wurden. Andererseits trachteten Bauern und Häusler sowohl im oberösterreichischen als auch im steiermärkischen Salzkammergut ihren Lebensunterhalt zu verbessern, indem sie ihr Vieh den Sommer über auf Almen trieben. Hinsichtlich des Almwesens standen - wie im Bauwesen - die Interessen der Landesfürsten und ihres Salzwesens denen der Bewohnerschaft entgegen. Hofkammer, Salzamt und Ver wesämter erließen genaue Gebote und Verbote über das Almwesen, die darauf hinausliefen, Vermehrung der Almhütten, Erweiterung der Weidegründe auf Kosten des Waldes, Wald weide und Verbiß des Jungwaldes und Auftrieb des Viehs über die bewilligte Stückzahl hinaus zu verhindern. O.ö. Weistümer, Teil II, S. 364.
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