ein rundes Loch, durch das der Rauch und der durch das Dörren entstehende Dunst ab ziehen kann. Durch einen Holzstöpsel kann man den Zug regulieren. Vor dem Ofen war unter dem Dach Platz genug,die Darren herauszuziehen, sie nach fortgeschrittener Dörrung umzuschichten und gedörrte Früchte herauszunehmen. Der Dörrprozeß für eine Füllung Zwetschken dauert im allgemeinen drei Tage und Nächte; er darf nicht unterbrochen werden. In früherer Zeit bildeten Zwetschken-, Kletzen- und Speidelsuppen wichtige Gerichte. Alte Bauern berichten, daß ihre Vorfahren aus dem Obst noch keinen Most machten oder Schnaps brannten, doch wurden die „Kletzen" und verschiedentlich auch Zwetschken für das weihnachtliche „Kletzenbrot"i"'' verwendet. Nicht wenige der Dörrbahl sind heute noch in Betrieb. Auf anderen Gehöften mangelt es an Leuten, die das Dörren verstehen und Zeit dazu haben. Dort verfallen die Dörrbahl. Brandverhütung Da in den Pfannhäusern ständig große Feuer unterhalten werden mußten, ausgenommen während der in regelmäßigen Zeitabständen erfolgenden Ausbesserungen der Pfannen und Pfannständer, während der „Auslöscher", wurden stets alle möglichen Vorkehrungen gegen Ausbruch von Schadenfeuer vor allem für die Sudanlagen und die Orte, in denen sie sich befanden, getroffen. In jeder Sudhausanlage befand sich ein Turm, von dem aus der „Turner", wie der Türmer genannt wurde, beobachten mußte, ob kein Feuer ausgebrochen sei. Darüber hinaus waren auch im Markt (Hallstatt und Ischl) Feuerwächter bestellt. Das 1. Libell bestimmt für Hallstatt: „Zway nacht wachten,jedes 16 pfenning, wan man auslescht, all nacht im pfannhaus sein und zueschauen / damit sich dhain (kein) feur erzundt, bis man wieder kombt. Dem Turner 28 pf. nimbt er selbs ein, sol darumb des turn warttn tag und nacht / davon auf das feur sehen, ob er yndert im markht oder im pfann haus ain feur sech angeen / dasselb beschreien, auch, so man mit den arbaitern wochenlich raitt, ainem jeden zu der raittung sagn, und so man yemants gefangen in den turn legt, denselben darein fuern, auf und niederziechen und versorgen." Demnach war der Türmer auch Gefangenenwärter. Er mußte auf dem Turm wohnen und Tag und Nacht Feuerwache halten. Seine Entlohnung war 1524 mit48 pfzu gering. Deshalb wurde sie um 42 pf auf3 Schilling wöchentlich erhöht, damit er nicht gezwungen sei, durch andere Arbeiten sein Auskommen zu sichern,„damit sich dan ainer wol enthalten (erhalten), der sachn wartn und grossn schadn wenden mag". Die neue Glocke auf dem Salzberg be nötige man nicht mehr, da nicht mehr nach der Stunde, sondern nach der „Stube" Sole geschöpft werde;"^^® daher soll sie vom Schafferhaus am Salzberg auf den Turm im Hof gebracht und mit der Uhr „gericht"^" (an das Schlagwerk angeschlossen) werden. Der Feuerwächter mußte von nun an „sich all stund so die glockh schlecht, mit ainem horn melden". Er war verpflichtet, sobald er Feuer wahrnähme, die Glocke zu ziehen, was er auch bei Wassernot und bei Aufruhr tun müsse, sonst aus keinem anderen Anlaß tun dürfe. s. E. Burgstaller, Brauchtumsgebäcke und Weihnachtsspeisen. Linz 1957, 30 ff. und ds., österreichisches Festtagsgebäck, Wien 1958, 79 ff. Die Arbeiter, die Sole in die Pfannen schöpfen mußten, wurden nicht mehr nach der Zeit,sondern nach der Menge der aus „Stuben" benannten Behältern geschöpften Sole bezahlt. Im III. Libell ist für den „Pfaimhauß Uhrrichter" von HaUstatt ein jährliches Gnadengeld von 6 fl,für den Uhrrichter" von Ebensee ein solches von 20 fl festgesetzt.
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