1779 wurden auf dem Gmundnerberg vier Bauern, „Ortische Untertanen",„aus besonderer Gnade" nur mit je 24 Stunden Arrest bestraft, weil sie ohne amtliche Bewilligung mit Holz aus Eigenwaldungen eine Harstube erbaut hatten. Nachträglich begründeten sie den Bau damit, daß durch das Harrösten in Häusern schon Feuer ausgebrochen sei. Die vom Waldamt gefällte Entscheidung auf Abbruch des Gebäudes und 10 fl Geldstrafe wurde in die Arreststrafe umgewandelt. Sie war mit der Begründung verhängt worden, daß gegen die Forsthättung von 1755 verstoßen worden sei und daß die Bauern ihre Eigenwaldungen zum Holzverkauf überschlägerten und hernach die kaiserlichen Waldungen belasteten, Dagegen wurde ebenfalls 1779 den Ebenseer Insassen Thomas Promberger,Franz Neuhuber, Josef Loidl und Peter Mittendorfer die Bewilligung erteilt, gemeinsam eine Harstube aus Mauerwerk zu erbauen. Im Bericht an die HofsteUe zu Wien wurde darauf hingewiesen, daß in Hallstatt, Ischl und Aussee Harstuben bestünden, in Ebensee, wo man allerdings nur „wenigen haar gesamlet" hätte, bisher noch keine. Man hatte den Har in Wohnungen „geretzt", was erhöhte Feuersgefahr bedeute. Die Bewilligung wurde unter folgenden Be dingungen erteilt: Es wird streng verboten, Har in Hinkunft in Häusern oder Backöfen zu rösten; die Harstube müsse gemauert sein und allen Ebenseern zur Benützung über lassen werden; es dürfe über ihr keine Wohnung ausgebaut werden. Auch im steiermärkischen Salzkammergut wurde die Reduzierung der Harbadstuben mit den gleichen Begründungen betrieben. Nach einem Verzeichnis der Herrschaft Pflindsberg gab es 1754 dort 166 „Har Dörrstuben" und 65% Hausmühlen. Nach einer Eingabe vom 11. 3. 1755 an den Salzamtmann Freiherrn von Sternbach wurden so viele „derartige" Nebengebäude bei dem geringen Flachs- und Getreidebau für unnötig angesehen und darauf hingewiesen, daß „zudeme auch in dergleichen Haar oder Baadstuben mitellosen leithen der Aufenthalt verstattet und wie vielfeltig schon beschehen, daraus ordentliche Feuerstätt gemacht worden" sind. Sternbach befahl am 10. 5. 1755 gemäß dieses „Einsratens", daß die Harstuben um wenigstens 100 vermindert werden müßten, Obst-Dörr bauschen Außer den Backöfen im Freien und den Harstuben gibt es im ganzen Salzkammergut, vor allem im Attersee-, Mondsee- und Wolfgangseegebiet abseits vieler Bauerngehöfte kleine Häuschen mit Öfen zum Dörren von Zwetschken, Birnen und auch in Spalten geschnittener Äpfel (Speidel). Sie werden „Dörrbah'l", also nicht „Dörrbadl", genannt. In „bah'l" ist das mhd. Wort „baen"= bähen deutlich erhalten. Die „Dörrbahl" sind kleiner als die Brechelstuben, doch die Ofenkonstruktion ist die gleiche wie bei ihnen. Durch ein einflügeliges oder doppelflügeliges Holztürl werden in den geräu migen, überwölbten Dörraum, der durch Stangen in drei oder vier Etagen abgeteilt ist, Holzdarren, das sind Brettchen mit Randleisten (aus halbgespaltenen Haselruten), einge schossen. Auf den Darren sind die zu dörrenden Früchte ausgebreitet, die nun in Hitze und auch durch den durch die Züge aufsteigenden Rauch langsam gedörrt werden. Das erforderte Sorgfalt und Ausdauer. Man verbrennt trockenes Buchenholz, auch Klötze, die möglichst wenig Rauch machen und langsam verbrennen. Die Heizöffnung der Dörröfen ist zumeist in einer Außenwand. In entsprechender Höhe über der Heizöffnung befindet sich O.Ö. Ld. A. SOA. 1779 Nr. 22. "0 Ebenda Nr. 23/G. Stm. LA. Sch. 94, Rub. 2 Nr. 56.
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