OÖ. Heimatblätter 1968, 22. Jahrgang, Heft 1/2

im Freien vor der Brechelstube oder bei schlechtem Wetter im Tenn des Gehöftes geschah. In der Brechelstube wäre es wegen der Rauchentwicklung ebensowenig möglich gewesen, wie ein „Baden" etwa im Sinn einer Sauna. Häufig war das Heizen und Rösten Sache des Bauern. Auch er mußte wegen des Rauchaustrittes durch die „Züge" in der Zwischenzeit bis zum Abschluß des Röstprozesses aus der Brechelstube unter das Vordach treten. Ursprünglich geschah das Harrösten auf einfachere Art, und zwar im „Brechelloch". Im Freien befand sich abseits des Gehöftes eine etwa 1,30 m tiefe Grube, die 1,5 m breit und von einer etwa 2,50 m langen Mauer umfangen war. In den Boden der Grube wurden Glut und immer nur kleine Mengen dürren Holzes geworfen, dann Stangen über die Mauer und auf sie Flachs oder Hanf gelegt. Schon nach etwa 10 Minuten war die jeweilige Lage Röstgut so weit erhitzt, daß sie gleich neben dem Brechelloch gebrechelt werden konnte. Wenn das Brechelloch nicht benützt wurde, wurde es durch ein abhebbares Pultdach vor Witterungseinflüssen geschützt. (Vgl. Bauwesen in Salzburg, Röstgruben, S. 33 ff.) Wo (zum Verkauf) viel Flachs und Hanfgebaut wurde, gab es Brechelhäuser, in denen es außer dem Herdraum je eine Stube gab, in der Flachs oder Hanf gebrechelt, dann ge schwungen wurde. Ein solches Brechelhaus war das Zuhaus zum Firlingergut, Laiter 34, Gemeinde Oberhofen. In einzelnen Ortschaften im Bereich des Hofschreiberamtes Hallstatt, in Goisern, Gösau und Obertraun, wie auch im Ausseerland gab es zahlreiche Harbäder, da dort Flachsbau zur Selbstversorgung mit Gespinstfaser in bescheidenem Ausmaß möglich war. Nur wenige gab es im Bereich des Verwesamtes Ischl, da man nach dessen Gründung schon mit der Errichtung von Nebengebäuden zurückhielt, im Bereich Ebensees wurde 1779 das erste und einzige zu bauen bewilligt. Man verbot nicht nur den Bau neuer Harstuben,sondern suchte ihre Vielzahl herabzusetzen, indem man verfallende nicht mehr erneuern ließ und danach trachtete, daß mehrere Nach barn zusammen eine Brechelbad benützten und in gutem Bauzustand erhielten. Man be gründete dieses Verbot auch damit, daß das seitjeher geltende Verbot, neue Gebäude oder Feuerstellen ohne amtliche Bewilligung zu errichten, dadurch umgangen wurde,indem man Badstuben zu kleinen Wohnhäusern ausbaute. Solche auch zu Auszugshäusern ximgebaute Häuschen, die man auch überbaute, erscheinen für ihre Grundfläche zu hoch. Man nennt sie heute noch im inneren Salzkammergut „das Badl". Zu den Spar- und Ordnungsmaßnahmen des Gmundner Salzamtmannes Freiherrn von Sternbach, der ab 1743 das Salzwesen im o.ö. Salzkammergut reformieren mußte, gehörte auch die Herabsetzung der Zahl der Harstuben. Man verwies auflandwirtschaftlich reichere Gebiete des Landes, in denen nicht jeder Bauer, sondern mehrere benachbarte Bauern gemeinsam eine Brechelstube hatten. Daher sollten sie im o.ö. Salzkammergut laut Unter suchungskommission von 1763 auf 2-4je Gemeinde beschränkt werden.^^'(Vgl. Bauwesen in Salzburg. Flachsdarren, S. 33 ff.) 1758 wurde dem Traunkirchner Residenz-Untertanen in Goisern, Simon Greinz, ein An suchen abgeschlagen, seine 1748 mit Erlaubnis des Salzoberamtes Gmunden erbaute, bau fällig gewordene „Haar Padt Stuben" auf eigenem Grund und abseits der Häuser neu er bauen zu dürfen, wozu ihm Holz durch das Waldamt Hallstatt hätte ausgezeigt werden müssen. O.Ö.Ld.A.SOA Res. 1765, S. 156 und HKA,Camerale,Fasz. 1764. O.Ö. Ld. A. SOA, 1758, Nr. 1003.

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