Gleiches besagt P. 25 der Ausseer Forstthättung'i von 1778, Punkt 24. Dieser befiehlt, daß „die kücheln einzugewölben und mit gemauerten rauchfangen zu versichern" sind. Daß die Anordnungen nicht in allen Fällen befolgt wurden, sie daher immer wiederholt werden mußten, beweist P. 53 der ebenfalls mehrfach zitierten Waldordnung für das o.ö. Salzkammergut von 1802: ■ und wo sich nur noch hölzerne Rauchfange finden lassen, (müssen) solche sogleich abgerissen und von Ziegeln hergestellt werden." Daß sich im bäuerlichen Bereich hölzerne Rauchfange so lange halten konnten, ist auf die große Feuersicherheit durch den Feuerhut zurückzuführen. Der im Haus Pointinger'" wurde erst 1957 beim Abbruch der alten Feuerstätte entfernt und durch Ziegelkamine ersetzt. Der ebenfalls mehrmals angeführte Entwurf einer Waldordnung für Aussee um 1770 besagt in P.18:„Weilen die mithölzernen Kucheln und dergleichen Rauchfang versehenen mehristen bauernhäuser einer beständigen Feuersgefahr ausgesetzt sind, durch die öfters auskommenden brunsten aber die Waldungen wegen der zu wiedererbauung der abgebrunnenen gebäude daraus entnehmenden holzes einen beträchtlichen holzabgang zu erleiden haben,als befehlen wir hiermit, daß innerhalb drei jähren die holzene kücheln und rauchfang in denen behausungen abgethan und mit kalch oder laim (Lehm) gemaurt aufgeführt und wider die feuersgefahr versichert werden sollen, sonsten die betreffende obrigkeit solches auf der partheien Unkosten anwerken lassen." Renitente waren gebührend zu strafen. Zimmerleute, die noch hölzerne Küchen oder Kamine machten, wurden mit 8 Tagen Arrest oder „einer woche leibarbeit bei der Straße" bestraft. P. 19 enthält die dringliche Mahnung, alles vor zukehren, um Hausbrände zu vermeiden. „Culpos" Befundene mußten streng bestraft werden. Siehe S. 000 und Abb. 19 und 30 „Grund- und Provil Riß". Bei den damals gemauerten Kaminen handelte es sich um „Schliefkamine". Hinterlader und Vorderladeröfen werden im Abschnitt „Rauchküchen" besprochen. Sparherde Das Salzoberamt erließ wegen der Beheizung der zahlreichen Amtsgebäude Befehle über holzsparende Öfen, die mit eisernen Türen verschließbar sein sollten. Die Hofkammer gab 1808 eine Druckschrift" über holzsparende Öfen, die auch im Salzkammergut errichtet werden soUten, heraus. 1815 wurden holzsparende Kochanlagen für die vielen Arbeiter am Salzberg zu Hallstatt erdacht und erprobt, ihre Einführung 1818 auch in den Holzknechts stuben befohlen, denn Bergarbeiter und Holzknechte waren die Woche hindurch ihre eigenen Köche, daher waren lange Kochherde mit einer Reihe Kochstellen nebeneinander nötig. Statt der viel Raum beanspruchenden Schliefkamine beantragte 1837 das Verwesamt Ischl die Einführung sogenannter „russischer Kamine",d.s.enge Zylinder,in den Amtsgebäuden.'* Auch auf diesem Gebiet ging ein Salzamt mit der Einführung baulicher Verbesserungen voran, die dann auch in Privatgebäuden Eingang fanden bzw. bei Neubauten durchgeführt werden mußten. Siehe oben a. a. O. Siehe Verf.,„Ein kaminloses Rauchküchenhaus" a. a. O. und Abb. 19. C. Schraml, O.Ö. Salinenwesen, Bd.II, S. 121 und Fig. 1 und 2. Ebenda, Bd. III, S. 173; O.Ö. Ld. A. SOA 1837, Nr. 46.
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