OÖ. Heimatblätter 1968, 22. Jahrgang, Heft 1/2

wiesen, für die Notwendigkeiten des Hallwesens wie für die Parteien „all dergleichen holzsorten im gebührlichen monat und zeichen schlagen und beyschaffen, daß man von den ehezeitlichen verderben mererteils kann versichert" sein. Ebenso sollte auf einen Vorrat „lerchenes bauholz und dachbretter möglichst getrachtet werden". Lärchenholz war als Bauholz besonders geschätzt. Im steiermärkischen Salzkammergut gab es mehr Lärchenholz als im oberösterreichischen, da es hier zu den sehr langen Sole leitungen vom Hallstätter und Ischler Salzberg nach Ebensee benötigt wurde, so daß für Bauzwecke wenig übrigblieb. Man trachtete auch,Lärchenholz aus den Salzburger Waldungen im Pfleggericht Hüttenstein zu bekommen, so 1799 für den Sudhüttenbau in Ebensee 250 Stämme. Ähnliche Verordnungen, das Bauholz während der Saftruhe zu schlagen, wurden auch für das o.ö. Kammergut erlassen. In der 1. Waldmeisterinstruktion für Wolfgang Seeauer von 1575«° ist ihm u. a. aufgetragen „ernstlich darob zu seyn, . .. daß das verwilligte holz zur rechter weil und zeit geschlagen, aufgearbeit und nichts dahindten unnutz und vergebentlich gelassen" werde. Gleiches befehlen spätere Waldordnungen und Instruktionen.'" Das 3. Libell (1656) enthält die Anordnung an die Waldmeister von Hallstatt, Ischl und Ebensee; in P.7 Anweisungen über „Hayung des bau holtzes" und in P. 11 ebenfalls das Gebot,auch daraufzu achten,daß in den Wäldern „nicht unordentlich und verschwenderisch, sondern wirtlich und recht waldtmännisch gehaust, und das verwilligte holz zu rechter weil und zeit, damit es lang frisch und werhafft bleib, geschlagen" werde. In dem schon angeführten Entwurf einer Waldordnung für Aussee um 1770 ist in P. 8 aus geführt: „... und besonders das feicht-, thannen- und lerchen bauholz, auf das es nicht so leicht von der faule oder würmern angegriffen werden möge, in denen wintermonaten Novembris, Decembris und Januarius, wo der saft in dem bäume nicht circuliert, gefallt und in der rinden nicht lang liegen gelassen werde". In der Forstordnungfür das (o.ö.) Salzkammergut von 1756'^ lautet P. 14:„Diezum bauholz ausgezeigten stame zu brennholz verbacken ist ohne richtiger und bewiesener ursach gegen straff a stamm per 45 kr verbotten." Die Baufachleute im Salzkammergut Wie in allen Landschaften mit eigenständiger Baukultur wirkten Vorbilder herrschaftlicher Bauten und, wie schon dargelegt, Vorschriften und Befehle der Grundherrschaft auf die Ausprägung des „Baugesichtes" einer Landschaft. Im Salzkammergut gab es keine herrschaftlichen Maierhöfe und Herrensitze als Vorbilder für Bürger-, Arbeiter- und Bauernhäuser, wohl aber die durch ihre mächtigen Vollwalm dächer hervorgehobenen Verwesämter und andere Amtsgebäude, die „Zweckbauten" der Berg- und Sudhäuser und deren Nebengebäude (Abb. 2, 3). Einen guten Überblick über die Haus- und Dachformen erhalten wir aus der 23 m langen Zeichnung von Nikolaus Pernlohner, die um 1690 entstanden sein dürfte und die den ganzen Traunlaufvom Ursprung bis zur Mündung in die Donau mit allen Ortschaften und wichtigsten Gebäuden darstellt.'« O.Ö. Ld. A. SOA Bd. 2, 79. Siehe E. Koller, Forstgeschichte des Salzkammergutes (im Druck). O.Ö. Weistümer, Teil II, S. 359. Die Zeichnung wird im O.Ö. Landesmuseum verwahrt.

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