OÖ. Heimatblätter 1968, 22. Jahrgang, Heft 1/2

zwischen den weit auseinanderliegenden Dachlatten meist zweiseitig behauene Stangen befestigt wurden, um die kürzeren Schindeln daraufnageln zu können. Im Attersee—Mondsee-Gebiet hatsich das Bretterdach nie durchgesetzt.Aus dem Wangauertal wurden trotz Verbotder Waldaufsichtsbehördeimmer wieder beträchtliche Mengen Schindeln ausgeführt bzw. ausgeschwärzt, was auch aus dem Mitterndorfer Becken ins Ennstal geschah. In der „Dienstinstruktion für den Waldmeister von Aussee" von 1713'® wurde in Punkt 25 angeordnet: „Es solle auch auflerchenes Bauholz und Dachbretter möglichst getrachtet" und diese in Vorrat gehalten werden. In dem im vorhergehenden Abschnitt aus der Waldordnung für Aussee um 1770 angeführten Absatz über die Aufsteilung der Dächer heißt es, man soll, statt mit Schindeln zu decken,die „gewöhnlichen tachbretter" verwenden. Die Bretter hatten sich offenbar schon stark ein gebürgert. Nur Amtshäuser und andere wichtige Gebäude durften mit Schindeln gedeckt werden (Abb. 26, 29). Unter den mit Holz gedeckten Gehöften des Ausseer und Mitterndorfer Beckens herrscht heute noch das Bretterdach vor dem Schindeldach vor. Es ist nicht beweisbar, aber wahr scheinlich, daß im steiermärkischen Salzkammergut ebenso wie in den ländlichen Gebieten der Steiermark und Kärntens seit früher Zeit das Bretterdach üblich war und es dort nicht erst als Sparmaßnahme erzwungen werden mußte. Neben den heute noch mit Brettern gedeckten Häusern oder in Schuppen oder an Stadel wänden sieht man kreuzweise übereinandergeschlichtete Stöße von Dachbrettern auf Vorrat liegen. Über die in angeführten Waldordnungen enthaltenen Bestimmungen über die Einführung bzw. Beibehaltung von Strohdächern ist folgendes zu sagen: Man konnte solche nur dort einführen, wo so viel Ackerbau betrieben wurde, daß genug Stroh zur Dachdeckung er übrigt werden konnte. Das war sowohl im oberösterreichischen wie im steiermärkischen Salzkammergut nicht der Fall, da es Gelände und Klima nicht ermöglichten. Soweit man Getreide baute, reichte es nicht zur Selbstversorgung, und Stroh wurde verfüttert, nicht nur den Pferden, auch den Rindern. Jedes Stück Grasland wurde sorgsam gehegt, jeder Straßenrain von Rindern und Geißen abgeweidet. Die kaiserliche Versorgung mit „Hof getreide", das eingeführt wurde, mußte den'Getreidebedarf der Bewohner des Salzkammer gutes decken. Im 15. Artikel der Theresianischen Waldordnung für die Steiermark von 1767 heißt es: „Endlichen beobachten wir,wasfüreinegroße Quantität Holzes durch die Einführung der viel dauerhafteren Strohdächer anstatt deren von Schindeln oder Brettern in Ersparung ge bracht werden könne, zuvorderist, wo Stroh ungehindert des Viehzügels noch wohl ent behrlich ist; und zumalen sich die anno 1754 für unser Amt Vordernberg einberufenen herrschaftlichen Repräsentanten von selbsten commissionaliter erklärt haben, daran und darob zu sein, damit nicht allein die alten Strohdächer dort, wo sie seind, fernershin bei behalten, sondern auch, wo übriges Stroh, so nicht zu Viehfutter notwendig, vorhanden ist, neue eingeführet werden sollen." Daß auch das mehr ein Wunsch als eine erfüllbare Forderung ist, wird im 17. Artikel,in dem das Grassen behandelt und auf die Graßgelacke in Aussee hingewiesen wird, ausgedrückt: „Es ist aber auch mehr zu wünschen als vernünftig zu fordern und zu bewerkstelligen, daß das Stm.LA,HAA,Schb. 724.

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