Haustypus („Mondseer Typus") auch die Rauchstuben aus dem ehedem steierischen Salzkammergut bis hieher ausstrahlten. Nach unseren Quellen allerdings nur vor der Mitte des 16. Jahrhunderts." Geramb war die Tatsache unbekannt, daß gerade um Mondsee und Attersee Legschindel dächer vorherrschten und deren Aufsteilung erst aufdie Befehle von 1756 und 1802 begann. Die Meinung Gerambs wurde von anderen übernommen. In seiner Studie „Das Einbaus mit dem Rauch"®' zeigt R. Heckl in Abb. 6 das Rauchhaus „Unterer Schwaighofer" in Loibichl am Mondsee und erläutert es folgendermaßen: „Aberseetyp mit hohem Steildach, das heißt, die Aufsteilung wurde schon vor langer Zeit vorgenommen und stellt den ur sprünglichen Dachhaus-Charakter wieder her." In Wirklichkeit erfolgte die Aufsteilung, wie die in eine Pfette gestemmte Jahreszahl besagt, im Jahr 1815! Vorher hatte das Haus ein Legschindeldach. Franz Lipp schreibt in seinem Buch „Oberösterreichische Stuben"", das Legschindeldach sei vermutlich aus dem inneren Alpenraum vorgedrungen, und es habe vorher das Steildach vorgeherrscht. Er beruft sich dabei auch aufT. Gebhard,Zur Hausforschung in Bayern und Oberösterreich. Dagegen steht es außer Zweifel, daß im Attersee-Mondsee-Gebiet seit jeher und bis zur befohlenen Aufsteilung allgemein Legschindeldächer herrschten, ausgenommen in größeren, geschlossenen Ortschaften, in denen stattlichere Gebäude steilere Dächer trugen. Es ist undenkbar, daß die Bauern ein Steildach mit großem Bergeraum aufgegeben hätten und sie aus Gründen der Mode zum Legschindeldach übergegangen wären. Der Siegeszug der Dachaufsteilung auf die Befehle hin bekräftigt das. In dem Entwurfeiner Waldordnung für Aussee um 1770" heißt Punkt 24„nachdem in dem Cammergut die Bauerngute (sie!) in 3 und 4 kleinere verstuckt worden", die erbauten vielen häuser, städl und bitten lauter hölzerne tächer ob sich haben und also zu ihrer Unter haltung von selbs alles holz erforderten auch den tachholzconsumo von dämmen vergrößern Wirde, die tächer allzu gering versaigt" seind, und daher schnee und regen allzu wenig ablauf hat, als befehlen wir, das wo eine bedachung neu restaurirt oder anstatt eines alten ein neuer tachstuhl aufgesetzt werden mus, demselben die scharfe'^ des rechten halben Winkels, wenigist pr 45 grad gegeben werden solle, sonsten sowohl der bauher als diezimmeroder werkleut zur Verantwortung und abänderung zuziehen; es sind auch zu denen tächern außer bey denen kürchen, pupliquen und ein oder ander allschon mit schintl zugedeckten etlichen gebäuden, bey burger oder bauern keine schintl tächer mehr zuverstatten, sondern selbe zur verschonung des bauholzes auf die gewöhnlichen tachbretter oder beybringung der schintl von auswärtigen orten her anzuweisen." Hiezu ist zu bemerken, daß damals, ab 1751, das Ausseer Salzwesen dem Gmundens unter stellt war und die im o.ö. Kammergut schon seit langem erlassenen und geltenden Baube stimmungen nicht nur hinsichtlich der Aufsteilung, sondern auch in anderen Belangen auch auf das steiermärkische Salzkammergut auszudehnen versucht wurde. Der Entwurf trat nicht in Kraft, da Maria Theresia 1767 eine Waldordnung für die Steiermark erlassen hatte, die in manchen Punkten aufdas Salzkammergut nicht anwendbar war.Doch ist anzunehmen. "R. Heckl, Das Einhaus mit dem Rauch, O.ö. Heimatblätter,Jg. 19.5.3, Heft 3/4. "Dr. Franz Lipp, Oberösterreichische Stuben, Linz, 1966. "Stm. LA. HAA,Rubr. 1, Nr. 1, Schb.4. "verstuckt = Zerstückelung des Grundbesitzes. "Versaigt kommt von saugen, Gefälle, Neigung haben, scharf ■= steil. Scharfe — Steilheit.
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