OÖ. Heimatblätter 1968, 22. Jahrgang, Heft 1/2

Darüber wurden folgende Befehle erlassen: In der Forstordnung der Grafschaft Ort von 1756 ist in Punkt 24 ausgeführt: „Alle neue gebäude, vergrösserung der alten oder dergleichen, wiesolcheimmer nahmen haben,ohne absoluter salzoberamts-erlaubnuß istin den widmungsdistrickt verbotten mit dem weiteren anhang, daß die strootächer gar nicht abkommen gelassen,sondern nach aller möglichkeit allda vermehret werden sollen; sonderbar müssen in Attergei und Mondseeischen districkten die sehr nieder und mit stein geschwärten tächer eintweder von stroo errichtet oder mehrers steil auf den bestimmten grad gemacht werden®'".Im nördlichen Teil des Salzkammerguts war Ackerbau möglich, daher waren dort einst vielleicht Strohdächer üblich, nachgewiesen sind sie nicht. Dieser Befehl wurde in der Waldordnung von 1802®* in § 53 d mit den Worten wiederholt: „Da sonderbar im Mondseeischen, Wolfgangerischen (s. Abb. 1) und Attergauischen noch immer die sogenannten Schwerdächer mit Steinen, oder Legdächer bestehen, diese aber der Holzersparnis gar nicht zuträglich sind, so kommt das unablässige Augenmerk auch auf derselben allmähliche Beseitigung zu tragen." Die Manipulationsbeschreibung Nr. 29 von 1810®® besagt in P. 12, daß „die Dachungen überhaupt aber so scharf (steil) angelegt werden, damit durch das schnelle Ablaufen des Regenwassers dieselben mehr vor Fäulung gesichert bleiben mögen". Die Durchführung dieser Anordnungen brachte neue Züge in das Siedlungsbild. Da man in die neuen Dachstühle die Jahreszahl ihrer Setzung einstemmte, ist die Entwicklung gut zu verfolgen, wie andererseits aus alten Stichen die Bestätigung in den genannten Gebieten einstmals vorherrschender Legschindeldächer zu holen ist. Die befohlene Aufstellung brachte einen großen Vorteil vor allem für die Bauerngehöfte: der Bergeraum wurde wesentlich vergrößert,unter das neue Dach konnte viel mehr Heu eingebracht werden,der Viehwirtschaft waren Möglichkeiten der Ausdehnung gegeben. Überwog bisher bis zum Schöffaubach am rechten Ufer der Ischl, bis zur Grenze der Herrschaft Wildenstein und der salzburgischen Herrschaft Hüttenstein,aufdem linken Ufer biszur WildensteinischenundWolfganger(Kloster Mondsee) Grenze das Salzkammergut-Steildach, so dehnte sich dessen Verbreitungsgebiet nun auch nach Westen hin aus. Da im Bereich um St. Wolfgang die Berge weniger steil sind, auf denen unter der Kloster herrschaft Almen bewilligt wurden, andererseits durch den Verdienst der Bewohner als Waldarbeiter, Holzfuhrleute, Schiffbauer für das Ischler Salzwesen ein gewisser Wohlstand herrschte und man Holz für ein neues Dach ausgezeigt bekam, ging man,zunächst zögernd, dann ab 1850 allgemein,zum Steildach über. Es ist interessant,zu verfolgen, wie man bei der Aufsteilung die richtige Neigung, besonders des Schopfes,suchte, bis man die wahrhaft schöne Form gefunden hatte (Abb. 10, 11). Im Jahr der erstmals angeordneten Aufsteilung der Dächer, 1756, wurde beim „Bacherl bauern"zu St.Wolfgang ein neuer Dachstuhl gesetzt. Man hatte die schöne Form noch nicht gefunden. Das Dach war nicht steil genug, der Schopf war zu flach und reichte über die halbe Dachhöhe und in den Dachboden.®' Der Schopf kann als abgeschrägter Dachvor sprung gekennzeichnet werden. Die Freude am größeren, schöneren Gehöft führte zur Ausbildung der mächtigen Einheits- ®' O.Ö. Weistümer, Teil II, S. 360/361. »« O.Ö. Ld. A. SOA Aktenbd. 210/2. ®® O.Ö. Ld. A. SOA. ®' Als der Verfasser 1966 das Haus aufnehmen wollte, war das alte Dach durch ein steiles Satteldach ersetzt

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2