gelöst.®' Somit bestünde für die noch bestehenden Holzhäuser keine Notwendigkeit, zu gemauerten Häusern überzugehen und dadurch das altgewohnte, trauliche Siedlungsbild zu verändern. Über Bau-, Dach- und Brennholz der Eigenwaldbesitzer bestimmt schon das 2. Libell: „Die underthanen aber / so aigne gehültz haben / die sollen sich derselben zu ihrer selbs behültzung betragen / und der haywaldt®^ gentzlich müssig gehn / auch umb khain holtz angewiesen werden." Was die Sägen betrifTt, so gab es beijedem Salzberg zur Deckung des Laden- und Pfosten bedarfs eine solche. Schon in den „ratsleg" 1517 wird in Hallstatt der Bau einer „neuen sag" befohlen, demnach gab es schon eine alte. Außer der des Preining in Gösau finden wir im 2. Libell auch angeführt „sechs prett- oder sagmühlen" oberhalb des Lauffens, nämlich zu Obertraun, in Gosaumühl, in der „schmardantzen bey dem Zlambach" (St. Agatha bei Goisern), die Sagmühl am Berg, die Ramsaumühl und am Oberen (Goiserer) Weißenbach, ferner die Niedermühl bei Ischl, die Rettenbachmühle und die schon im Traunkirchner Urbar von 1447 erwähnte Miesenbachmühlein Steinkogel(Abb.4).Außerdem wurde der Bau einer Sägemühle am Langbathbach nahe seiner Mündung in die Traun befohlen. In ihnen wurde der Ladenbedarf für Hausbau und alle Zweige des Salzwesens gedeckt, besonders auch für die Salzfertiger, die neben Kuf- und Schiffholz auch viel Einrüstholz zum „Feilen" der Zillen benötigten, das heißt zu deren Eindeckung. (Da die beladenen Salzzillen über die Steilschwelle des „Wilden Lauffens" und des gefahrvollen Traunfalles fahren mußten, wobei es unvermeidlich war, daß Wasser gegen und in die Schiffe spritzte, mußten sie mit Läden eingedeckt werden.") Im Salzburger Aberseegebiet gab es zahlreiche Sägemühlen, die die Salzfertiger zu Ischl und Lauffen mit Laden versorgten. Sie wurden von den Eisenführern, die das Eisen über den Pötschenpaß und Ischlins Salzburgische verfrachteten,den Fertigern als Rückfrachtzugeführt. Bei den Verwesämtern wurden auch „amtliche Sagmühlen" errichtet, bei denen „eigene Bestand Sagmüller angestellt sind, welchen der Saagschnitt von jedem erzeugten Stück in einem nach dem Kontrakte bestimmten Freys vergütet wird."" Die ausführlich besprochenen Bestimmungen über den Hausbau im o.ö. Salzkammergut aus dem 2. Libell(1563) waren für das Bauwesen des Gebietes von entscheidender Bedeutung. Wesentliche Züge wurden den Kammerguthäusern durch kaiserlichen Befehl aufgeprägt. Es ist aber nicht anzunehmen, daß die ausführlichen Anweisungen, die der Notwendigkeit, Holz zu sparen, entsprangen, in den Wiener Kanzleien erdacht wurden. In der „Geschichte des Forstwesens des Salzkammergutes" (im Druck) konnte nachgewiesen werden, daß im allgemeinen die Waldordnungen und Dienstinstruktionen auf Vorschläge fähiger Verweser und Waldmeister des Kammergutes hin von der Hofkammer abgefaßt und erlassen wurden. Demnach darf angenommen werden, daß der gleiche Vorgang auch bei Abfassung der Be stimmungen über das Bauwesen beobachtet wurde, zumal ja an der Abfassung der Libelle außer den vom Kaiser beauftragten Hofbeamten auch die Beamten des Kammergutes tätig waren. Siehe E. Koller, Forstgeschichte des Salzkammergutes (im Druck). "„hayen" ■= hegen; haywald = ein für bestimmte Zwecke vorbehaltener, zu hegender Wald, aus dem Unter tanen kein Holz für ihren Gebrauch entnehmen durften. Die zum „Feilen" der Zillen verwendeten Laden hießen „fälsteg". Siehe auch E. Neweklowsky, Die SchifFfahrt imd Flößerei auf der Donau und ihren Nebenflüssen, Bd. 1, S. 229. " O.ö. Ld. A. SOA, Schb. 609, 1789.
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