OÖ. Heimatblätter 1966, 20. Jahrgang, Heft 1/2

müsse. Das sei auch wirklich so gehalten worden, „seit 4 jähren aber aus vnverständnis gegen dem allhiesigen grichtshaus zugekehrt / auf dessen von der löbl. herrschafftscanzley Zellhof aber an alhiesiges marktgricht per decreta anbefohlenen vmwendung vnter einigen von der burgerschafft hier leider vnwillen / vnd Widerspenstigkeit erregt worden ist. wie endsvnterschrieben / vnd gefortigte hienach den begangenen fehler erkennet / vnd die nur von einigen begangene widersesseigkeit allerdings misbilliget vnd neben derenselben dessentwegen die schuldige abbitt alschon geleistet haben / auch fernerseits sr. hochgräfl. excellenz etc. unseren gnädigen hochgebittenden herrn herrn grafen etc. titul. als hohen Inhaber der herrschafft Prandegg umb hochgnädige Verzeihung vnd nachsieht dises üibereilten vngehorsambs hiemit demütigist bitten / also auch erkennen wir in kraft dises revers vor vns / vnser nachkomen / vnd gesamte burgerschafft zu Zell / daß die neuerdings vnternohmene Verwendung des freybaums der lobl. herrschafft Prandegg als vnserer imediaten obrigkeit an ihren vralt herge brachten recht / vnd gerechtigkeit allerdings vnpraejudicirlich seye / vnd zu keiner übrigen consequenz gereichen solle / in massen wir . . . vor konfftig hin iederzeit vnweigerlich den arm mit dem schwerd widerumben nach . . . Prandegg zu zu wenden vnd nie anderes zu ewigen zeiten nicht mer zu vnternehmen . . . versprechen^^®." Der vom Verfasser wiederhergestellte steinerne Pranger-Roland von Zell aber - der einzigerhaltene im ganzen Lande - hält in seiner Faust das schwere Bronzeschwert und ist so dauerndes Sinnbild der Marktgerichtsbarkeit und fallweises Zeichen ihrer Geltung bei Jahrmärkten in einem. Zwettl (1523): 8 Tage vor bis 8 Tage nach dem Jahrmarkte besteht „fürsten freiung"; wer während dieser Zeit gegen einen anderen zuckt, ist „on alle genad umb ain band verfallen". Das letzte Freyungs-Zeichen, ein Schwertarm (Abb. 45), ist im OÖ. Landes museum zu Linz verwahrt. Wann das Ausstecken abgekommen war, ließ sich nicht mehr ermitteln. Herrsch.-Archiv Prandegg, Zellhof (OÖ. Land-Arch.), B 16 (fornicatio). Die bisherige Aufnahme diese® Aktes in den erwähnten Bund geschah offenbar irrtümlich, denn er hat einleuchtendermaßen mit imehelicher Schwängerung nichts zu schaffen.

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