OÖ. Heimatblätter 1966, 20. Jahrgang, Heft 1/2

solches von einer alten gerechtigkeit der Herrschaft Prandegg her". Das habe ihm vollends nach folgendem Vorfalle eingeleuchtet: unter dem Marktrichter und Braumeister Franz Mayr habe man einmal die Freyung gegen „sein gerichtshaus" schauen lassen, die Mastgrube schon fast zugeschüttet gehabt und wollte sie eben mit Steinen verschlagen. Da sei M. dazugekommen und habe ganz zornig gerufen: „nicht! Prandegg mueß' zue stehn 1" Man habe die Grube nochmals öffnen, den Baum drehen müssen und dann erst wieder versteinen können. Darauf habe der Hafner gesagt: „der ainäugig dieb versteht's und weiß's halt!" Dabei sei es auch weiterhin geblieben. Wann genau die jetzige Neuerung eingeführt worden, das sei ihm freilich entgangen, auch ihren Grund kenne er nicht. Marktrichter Gruebeder und andere alte Bürger müßten das Gesagte ja auch bestätigen können, „wann sie anders . . . nicht etwan zu diser widrigen Unter nehmung aufgehezt seynd". Tob. Jos. Hueber, Bader und Wundarzt (63 J.): In den 33 Jahren seiner Haussässigkeit in Zell habe er früher immer das Schwert gen Prandegg gekehrt gesehen. Erst wie es scheine seit einigen Jahren pflege man es dem Hause des jeweiligen Richters zuzuwenden. Er kenne den Grund für dies wie für jenes nicht, zumal er sich nie in die Händel der Bürgerschaft gemengt habe, noch weiter zu mengen gedenke. Denn er wisse, daß daraus nichts Gutes komme. Darum bleibe er auch den Ratsversammlungen ferne. Heute aber habe ihn der Marktrichter holen lassen, um seine Meinung in der Sache gefragt, denn die Bürgerschaft sei ganz und gar gegen die Wiederaufnahme des früheren Brauches (es war also offenbar schon von der Herrschaft eine Aufforderung zur Wiederherstellung des alten Standes ergangen). Da habe ihn Hueber beiseite in die Nebenstube genommen, ihm wohlmeinend auf die Hand getappt und die Frage gestellt, wer sich denn wohl ehedem beim Landesfürsten so ein gesetzt habe, daß der Markt den Jahrmarkt bekomme? Das seien doch wohl die Prandegger gewesen! Darauf habe der Richter „die achseln geschupft / und geantwortet / er wolle gern die freyung herumwenden / allein er dörfe es wegen der bürgerschafft nicht thun". Da habe er, Hueber, erwidert: „so sehets zue / was thuetts / ich will nichts darum wissen!" und sei fortgegangen. Am 11. 6. 1753 sagt aus der seit 47 Jahren zu Zell seßhafte Joh. Gruebeder: in der Zeit, da er Marktrichter gewesen (1730-1749), sei das Schwert gen Prandegg gewendet worden, „weilen sie dorthin unterthänig". Auch zuvor sei das so gewesen. Als Zeit des Aufsteckens und Niedertuns sei ihm vom früheren Richter die Zeit von 8 Tagen vor bzw. nach dem Pfingst-Jahrmarkte genannt worden. Auf wessen Fürbitte die Marktbewilligung zurückgehe, wisse er nicht, weil er sich nie darum befragt habe. „Vor 2 jähren aber haben die bey sezung der frey-stangen gegenwertig geweste burger vermeltet / daß das schwert gegen des richters hauss ohne eigene ursach bey zu rückhen / gewendet werden soll"; doch sei man diesem Verlangen nicht nachgekommen. Wir wissen nicht, wie das Blatt sich gewendet hatte. Jedenfalls stellt schon am 13. 6. 1753 die Bürgerschaft von Zell (Marktrichter und Weißgärber Matth. Prösslmayr und die Ratsmitglieder Zeugmacher Melchart Rudlstorfer, Zeug macher Joh. Prinz, Binder Joh. Sandtner, Huterer Andr. Riesinger) folgenden einzig artigen schriftlichen „revers" der Herrschaft Zellhof/Prandegg aus: i. J. 1485 habe Friedrich IV. (so!) über Fürbitte Pilgram des Walchen auf Prandegg dem Markte das Recht zum Halten des 14tägigen Pfingst-Jahrmarktes verliehen und sollte zu diesem Anlasse „die sezung des freybaums solcher gestalten observiret werden / daß der arm mit dem schwerd ieder zeit gegen . . . die herrschafft Prandegg" zugewendet werden

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