OÖ. Heimatblätter 1966, 20. Jahrgang, Heft 1/2

läßt. 1760: „in die freyheiten vor cranz bandt und sisner(?) - 10 kr.." 1785 bekommt der Zimmermeister für einen offenbar neuen Freybaum (vermutlich aus dem Gemein wald, also nur Fällen, Entästen, Schälen) 30 kr., obgleich von Kranz und Band darauf zum letzten Male 1782 die Rede war. Man darf annehmen, daß der bisherige, der neuen Marktherrschaft Kinsky zu aufwändig und vielleicht auch mit den Gedanken der „Aufklärung" unvereinbar scheinende bebänderte Kranz wirklich seither nicht mehr geduldet wurde. Eine im Jahre 1961 zur Sache befragte 80jährige Einheimische entsann sich wirklich nur an einen etwa 10 m hohen Baum, an dem jeweils ein grüner Gröstling befestigt war und der 8 Tage vor bis einige Tage nach dem Jahrmarkte auf dem Marktplatze stand. Um etwa 1910 sei auch dieser Brauch eingegangen"«. Um der für ihre geschichtliche Vergangenheit so aufgeschlossenen Gemeinde entgegen zukommen, ließ sich der Verfasser bestimmen, ihr wieder eine „hand" mit Schwert u. zw. in dauerhafterer Art herzustellen. Dazu trieb er Hand, Unterarm und Schwert in 3 mm starkem Eisenblech (unentgeltlich), ließ beide Hälften lohnverschweißen (weil selbst darauf nicht eingerichtet) und riet, weil ja die alte Art des Aussteckens an einem fallweise aufgestellten "freybaum" aus Gründen des Verkehres nicht mehr anginge, der Gemeinde zu einer dies erneuerte Freyungs-Zeichen tragenden, rot-weiß gewendelten Stange, die künftig 8 Tage vor den Jahrmärkten, mindestens zu dem am 23. 8., neben dem (seit 1960 wieder aufgerichteten) Pranger auszustecken und 8 Tage danach wieder einzuholen ist (Abb. 43). Der Vorgang findet im Fremdenverkehr ge bührende Beachtung. Wels: Das letzte Freyungs-Zeichen, ein etwa aus dem späten 17. Jahrhundert stammender Arm mit Schwert (Holz an geschmiedetem und gefärbeltem Träger, obenauf eine Dülle für Grün oder Fahndl), ist im Stadt-Museum verwahrt (Abb. 44). Sonst keine Kunde. Die Freyung findet sich bei E. v. Künßberg (Rechtliche Volkskunde, 110) in einer knappen Aufzählung kurz erwähnt. Wesenufer: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Weyer: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Wimsbach: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Windhaag b. F.: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Windischgarsten: keinerlei Kunde, nichts erhalten. St. Wolfgang: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Wolfsegg (1551): Zum Wochenmarkte soll man „ain fahnl auß stecken vnd des zwo stund steen lassen"; während dieser Zeit dürfen Auswärtige weder auf dem Markte, noch in den Häusern kaufen oder verkaufen. Drei Tage vor den Jahrmärkten werden die Garnmärkte gehalten und soll „daß fahnl biß an dritten tag stecken bleiben". Waffen dürfen auf dem Markte nicht getragen werden. Sonst besteht keinerlei Kunde, nichts erhalten. Zell b. Z. (Fssg. 1534): Zucken während des Wochenmarktes, „weill die cram (buden) steen": 6 Seh. 2 Pf. (sonst 72 Pf.); Fssg. 1625: 5 Pfd. 60 Pf. (sonst 12 Pf.); Fssg. 1639: „wer die wehr zuckt / so lang die freyung stehet / soll die hand verfallen sein oder umb 32 fl. gestraft werden". Laut Lambert Stelzmüller^i' pflegte man beim Jahrmarkte Diese Ermittlung dankt der Verfasser Hrn. Wilh. Brachmann, Linz-Urfahr. Lambert Stelzmüller, Heimatbuch des Marktes Zell b. Zellhof^, Linz 1930, 43.

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