Schwertarm am Rathause über die erwähnte Zeit, allerdings schon ohne Ein- und Ausläuten, auszustecken, hielt sich bis zum Frühjahr 1938. Dies Ausstecken geschah in der Höhe des 1. Stockes links über dem Tore jenes (vor etlichen Jahren abgebrochenen) Hauses Nr. 13, und zwar jeweils zum Lichtmeß-, Pfingst- und dem stark besuchten Saumarkte. Sonst wurde der, wie es heißt, wenig ansehnliche Schwertarm auf dem Dachboden des Rathauses verwahrt. Der diente damals aber auch zur Aufbewahrung von allerlei Bildern, Fahnen, Fähnchen, Ausrüstung u. a. Drum und Dran politischer Verbände in jenem auf Äußerlichkeiten so erpichten Jahrzehnte. Als nach dem „An schlüsse" die deutsche Schutzpolizei - stur, wie solche Maßnahmen allzeit und überall abzulaufen pflegen - das Gemeindehaus von solchen Erinnerungen naher Vergangenheit räumte, geriet auch dies gar nicht verstandene Rechts-Altertum darein, wurde auf dem Platz mit zum Haufen geworfen und mit verbrannt. Dessen entsinnt sich der 68jährige damalige Gemeindediener Matthias Stieger^^'. Unbegreiflich bleibt gleich wohl, daß sich kein Einheimischer der Freyung annahm, obgleich doch nach wie vor Bestimmungen zur Erhaltung alten Kulturgutes galten. Waldhausen-Markt (1528): 8 Tage zuvor bis 8 Tage nach dem Jahrmarkte besteht „freyung"; wer sie „zerpricht / es sei mit warten oder werben" - eine Hand oder 5 Pfd. Wann das Ausstecken abkam, war selbst nach Befragung Achtzigjähriger nicht mehr zu ermitteln; nichts erhalten. (Unter-)Weißenbach (14. Jh.): Zucken während der Marktzeit, da „die krämb offen stend" - 72 Pf. (sonst nur 12 Pf.); obgleich der Ort ein erweislich alter Bann-Markt ist, war doch zumindest im 17. Jahrhundert von keiner „freyung" die Rede; es fehlt auch jede Kunde, nichts ist erhalten. Weitersfelden (1548): Es besteht jährlich 8 Tage lang „umb all eerbare sach daselbst gefürste freyung" (Zuflucht), die gegen je 4 Pf. hinein und wieder heraus bestanden werden kann; da „in dem aigen^"^* sint frei kirtag" und während dieser Zeit auf Zucken oder andere „trieb" 10 Pfd. oder die Hand stehen, dürfte das — kein häufiger Fall! - mit der vorerwähnten Zufluchtszeit zusammenfallen. Von einem Freyungs-Zeichen ist noch nicht die Rede. Mindestens im 18. Jahrhundert war es regelmäßig üblich, zum „andern", d. h. zum zweiten der drei Jahrmärkte, nämlich am 23. 8., „zum sogenannten frey kürchtag" (1734"') einen „freybamb" aufzustellen, für den dies Jahr, wie auch 1736 „in krantz 7 kr." ausgegeben werden. Trotz der unklaren Ausdrucksweise kann nur der Kranz oben auf dem Baume gemeint sein, der selbst offenbar - so wie in Aschach, Kefermarkt, St. Leonhard, Lasberg - an einem Steinstander angeschlossen war. Denn 1737 heißt es: „dem maurer vor gleichsetzung dess stain zum freybaum - 5 kr." 1738: „auf den freybaum im krantz weilen der erste von den bäum entfrembtet worden" 14 kr. und „vor das band zum krantz" 6 kr., welche Auslage (Kranz 7 kr., Band 6 kr.) sich 1739 wiederholt. Während 1740 das Band nur 4 kr. kostet, heißt es 1741: „zum änderten jahrmarckt auff den freybaumb samt dem band 8 kr.", ebenso 1743, 1744: „zum kränz das bandt 8 kr.", 1752 „zum freybaum kränz und bandt" 8 kr. 1755 aber 10 kr. 1758 aber hören wir: „zum dem freybaum ein neye band machen — 54 kr.", was also einen Schwertarm mindestens auch in den letzten Jahrzehnten zuvor annehmen Diese Ermittlung dankt der Verfasser Hm. Dr. F. Maritschnigg, Waizenkirchen. Der Ort wird schon zu Beginn des 18. Jahrhunderts stets als „marckt" bezeichnet. Markt-Archiv Weitersfelden (OÖ. Land.-Arch.), Marktrechniingen.
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