stirt — er sei gleich inwohner oder ausländer - der solle sonderbarlich um solches ver brechen stärker als sonsten vor richter und rat ernstlich gestrafet werden." Ein ver blaßtes, um 1905 entstandenes Lichtbild zeigt, ohne daß irgendein Marktleben auf den Straßen ersichtlich wäre, vor der Ecke des Köstelschen Hauses, Linzer StraßeFreyungsplatz, auf einem - nebstbei wie es scheint auch als Anschlagsäule benützten — Laternenpfahl der Straßenbeleuchtung einen offenbar hölzernen Arm mit Schwert (Abb. 41). Auf einer anderen, ungefähr 5-8 Jahre jüngeren Ortsansicht trägt derselbe Laternenpfahl die Freyung nicht. Da nun zwei im Jahre 1954 befragte alte Gedenk leute bekundeten, daß die Freyung bis 1916 noch ausgesteckt zu werden pflegte, muß man annehmen, daß zur Zeit der ersten Aufnahme zwar gerade nicht Marktzeit war, wohl aber die Zeit vor oder noch wahrscheinlicher nach dem Michaeli-Jahrmarkt, während der die Freyung schon bzw. noch zu stecken hatte; was übrigens auch mit der auf dem Bilde ersichtlichen herbstlichen Jahreszeit in Einklang stünde. Daß die Befestigungsart an einem Laternenpfahle frühestens seit der Mitte des 19. Jahrhunderts angenommen werden darf, ist gewiß. Dies Freyungs-Zeichen ging, im Frühjahre 1945 - als Flüchtlinge im Marktturme untergebracht waren - zerschlagen und verheizt, zu grunde. Tragwein: Nur noch verschwommene mündliche Überlieferung von einem „auf dem Markt neben der Mariensäule als „Dultzeichen" aufgestellten hölzernen Arm mit Schwert an einer Stange". Es hat sich nichts erhalten. Urfahr: Das offenbar bald nach der Markterhebung (1808) angefertigte Freyungs-Zeichen, ein flott geschnitzter Unterarm mit Kurzschwert in behandschuhter Faust, ist in den Städtischen Sammlungen zu Linz verwahrt. Recht wahrscheinlich geschah das Aus stecken an einer Hauswand. Wann es abkam, war nicht mehr zu ermitteln (Abb. 42). Die Freyung ist bei E. v. Künßberg (Rechtliche Volkskunde, 110) in einer knappen Auf zählung kurz erwähnt. Uttendorf (Fssg. 15. Jh.): Jeder der beiden Jahrmärkte hat vierwöchige Freyung. Wenn sie gebrochen wird, gebührt die halbe Buße dem Markte, die andere halbe der Herr schaft; (Fssg. 1514/1534): die Herrschaft nimmt den Täter entweder „in fanknus oder in porgschaft"; dabei hat notfalls die Bürgerschaft beizuspringen; „die herschaft / der chamerer vnd der ratt habn den handl mit ainander zu tädign"; es bleibt bei der Hälftung des Buß-Geldes. „was sich auch frävelsachen auf vorbestimbten märkten begeben / darinnen wöllen wir uns unser gerichtliche obrigkait vorbehalten haben." — Sonst keine Kunde, nichts erhalten. Vöcklabruck: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Vöcklamarkt: Laut Taiding (1489) besteht bei jedem der drei Jahrmärkte „fürstliche freyung", zu ihrem Schütze hat da jeder Bürger „ziembliche wer" zu tragen und wer sie bräche, gewärtigt Strafe an Leib und Gut. Es hat sich kein Freyungs-Zeichen er halten. Waizenkirchen (1593): Auch hier wurde „neben dem pranger in der mitten des platz" eine Freyung, bestehend aus dem „marckt-wappen und einem bloßen schwert", 14 Tage vor dem Markte unter Läuten der Kirchenglocke ausgesteckt, 14 Tage darnach unter Geläute wieder eingeholt. Außerdem gab es noch „an vier orten sonderbare fahnl mit dem marckt-zeichen", die ausgesteckt oder ausgehängt wurden zum Zeichen, daß während der Marktzeit alle Ware frei verkäuflich sei. Der Brauch, diesen(?)
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2